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Auf dem IFRS-Portal finden
Sie Grundlageninformationen zu den International
Financial Reporting Standards (IFRS) bzw. International Accounting
Standards (IAS) sowie den Volltext der von der
Europäischen Union übernommenen Standards und Interpretationen (IFRS-Texte)
und Hinweise zu weiterführender Literatur (Aufsätze
und
Fachbücher).
Zur fachlichen Diskussion
laden wir Sie gern zum Besuch des
Diskussionsforums ein. |
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Buchempfehlung:
Beck'sches IFRS-Handbuch in der 4. Auflage erschienen |
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Die 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2013 des
Beck'schen IFRS-Handbuchs ist erschienen und kann
sofort beim C.H. Beck Verlag bezogen werden.
Weitere Informationen zum Beck'schen IFRS-Handbuch ...
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Die IFRS-Texte 3.0 (2013)
sind erschienen |
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21. Mai 2013: Auflage
3.0 der IFRS-Texte stehen seit heute auf dem IFRS-Portal zum Download zur Verfügung.
Auflage 3.0 enthält die Texte aller bis zum 4. April 2013
übernommenen Standards und Interpretationen, wie sie im
EU-Amtsblatt abgedruckt sind.
Zu den
IFRS-Texten 3.0 (2013) ...
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EFRAG aktualisiert
Endorsement Status Report |
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21. Mai 2013: Die EFRAG hat heute aufgrund der Verabschiedung von
IFRIC 21 ihren Endorsement Status Report aktualisiert. Mit dem
Endorsement von IFRIC 21 ist jedoch erst im ersten Quartal 2014 zu
rechnen.
Zum Endorsement Status Report (.pdf) ...
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IFRS Interpretations
Committee verabschiedet IFRIC 21 Abgaben |
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20. Mai 2013: Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat heute
IFRIC 21 Abgaben verabschiedet. IFRIC 21 stellt klar, wie
Unternehmen von öffentlichen Behörden erhobene Abgaben im IFRS-Abschluss zu bilanzieren haben. Insbesondere
wird klargestellt, zu welchem Zeitpunkt die aus der Abgabe
resultierende Verbindlichkeit erstmalig zu bilanzieren ist. Gemäß
IFRIC 21 stellt die Tätigkeit, die von Gesetzes wegen zur Leistung
einer Abgabe führt, das den Ansatz dieser Verbindlichkeit auslösende
Ereignis dar. Die Verbindlichkeit wird pro rata temporis
angesetzt, wenn das auslösende Ereignis über einen Zeitraum
eintritt. Ist das Erreichen eines Schwellenwerts ausschlaggebend für
das Auslösen der Verbindlichkeit, wird diese angesetzt, sobald
dieser Schwellenwert erreicht wird.
Der Anwendungsbereich von IFRIC 21 umfasst weitaus mehr Abgaben als
im Interpretationsentwurf noch vorgesehen (Emissionshandelsprogramme
sind jedoch ausgenommen). Darüber hinaus wurden Leitlinien zu
Abgaben, die einen Schwellenwert aufweisen, in IFRIC 21 integriert.
Die Leitlinien zur Bestimmung, ob die Verpflichtung zur Leistung
einer Abgabe einen Vermögenswert oder einen Aufwand darstellt,
wurden hingegen gestrichen.
IFRIC 21 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1.
Januar 2014 beginnen.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
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IASB veröffentlicht
zweiten Entwurf zur Reform der Leasingbilanzierung |
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16. Mai 2013: Der IASB hat heute zusammen mit dem FASB einen
überarbeiteten Entwurf zur Reform der Leasingbilanzierung
veröffentlicht (ED 2013/6 Leases). Die im Entwurf
vorgeschlagenen neuen Regelungen gelten für alle Leasingverhältnisse
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Diese
Leasingverhältnisse sollen künftig bilanziert werden, d.h. auf der
Aktivseite wird das mit dem Leasingverhältnis einhergehende
Nutzungsrecht als Vermögenswert und auf der Passivseite die
entsprechende Leasingverbindlichkeit aufgenommen. Bilanzunwirksame
Operating-Leasingverhältnisse wie in IAS 17 Leasingverhältnisse
noch geregelt wird es künftig nicht mehr geben.
Im Gegensatz zum ersten Entwurf (ED/2010/9) sieht ED/2013/6 eine je
nach Art des Leasingverhältnis differenzierte Aufwands- und
Ertragserfassung vor. ED/2013/6 unterscheidet zwischen
Leasingverhältnissen mit beschleunigter Aufwands- und
Ertragserfassung (Typ A) und solchen mit linearer Aufwands- und
Ertragserfassung (Typ B).
Grundsätzlich gehören Immobilien-Leasingverhältnisse zum Typ B, es
sei denn die Leasinglaufzeit erstreckt sich über den Hauptteil der
wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Immobilie oder der Barwert
der festen Leasingzahlung entspricht im Wesentlichen dem gesamten
beizulegenden Zeitwert der Immobilie.
Leasingverhältnisse über anderen Vermögenswerte (Mobilien) fallen
generell in die Kategorie von Typ A, es sei denn die Leasinglaufzeit
erstreckt sich nur über einen unwesentlichen Teil der
wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Leasinggegenstands oder der
Barwert der festen Leasingzahlungen ist nur unwesentlich im
Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands.
Beim Leasinggeber werden die Leasingverhältnisse ebenfalls in Typ A
und Typ B unterschieden. Bei Typ A-Leasingverhältnissen bucht der
Leasinggeber den Vermögenswert aus seiner Bilanz aus und bucht eine
entsprechende Leasingforderung (Barwert der geschätzten künftigen
Leasingzahlungen) sowie einen den Restwert des Vermögenswerts wieder
ein. Im Falle von Typ B-Leasingverhältnissen behält der Leasingeber
den Vermögenswert in seiner Bilanz und erfasst die Leasingzahlungen
linear als Leasingertrag in der GuV.
Die vorgeschlagenen Regelungen werden in einem neuen IFRS den
bisherigen IAS 17 ersetzen.
Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf endet am 13. September
2013.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum ED/2013/6 (.pdf) ...
Zur Basis for Conclusion zu ED/2013/6 (.pdf) ...
Zu den Illustrative Examples zu ED/2013/6 (.pdf) ...
Zum Snapshot: Leases (.pdf) ...
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Vorankündigung: Die
IFRS-Texte 3.0 (2013) erscheinen in Kürze auf dem IFRS-Portal |
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26. April 2013: Das IFRS-Portal veröffentlicht in Kürze Auflage
3.0 der IFRS-Texte.
Auflage 3.0 enthält die Texte aller bis zum 4. April 2013
übernommenen Standards und Interpretationen, wie sie in den
EU-Amtsblättern abgedruckt worden sind. Das pdf-Dokument ist
selbstverständlich wie immer kostenfrei!
Die wichtigsten Änderungen gegenüber Auflage 2.0 betreffen folgende
Standards:
Neue Standards:
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IFRS 10 Konzernabschlüsse
-
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
-
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Geänderte Standards:
-
IAS 12 Ertragsteuern - Latente Steuern: Realisierung zugrunde
liegender Vermögenswerte
-
IAS 27 Einzelabschlüsse
-
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
-
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Saldierung von finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
-
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards - Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen
Zeitpunkte für Erstanwender
-
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards – Darlehen der öffentlichen Hand
-
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Saldierung von finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
-
IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 (Übergangsleitlinien)
-
Änderungen im Rahmen der Jährlichen Verbesserungen 2009 – 2011
Neue Interpretation:
Wenn Sie automatisch über die Veröffentlichung der IFRS-Texte 3.0
(2013) auf dem IFRS-Portal informiert werden möchten, abonnieren Sie
bitte unsere RSS-Feeds.
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IASB veröffentlicht
Entwurf zu regulatorischen Abgrenzungsposten |
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25. April 2013: Der IASB hat heute einen Entwurf für einen
Interimsstandard zu regulatorischen Abgrenzungsposten
veröffentlicht. In dem ED/2013/5 Regulatory Deferral Accounts
werden erstmalig Regelungen zur Bilanzierung von preisregulierten
Absatzgeschäften vorgeschlagen.
Wirken sich im laufenden Geschäftsjahr in preisregulierten Märkten
getätigte Ausgaben auf die Preisgestaltung der kommenden
Geschäftsjahre aus, kann dies für Unternehmen einen wirtschaftlichen
Vor- oder Nachteil bedeuten. In einigen Ländern ist die Aktivierung
bzw. Abgrenzung von derartigen wirtschaftlichen Vorteilen gestattet
bzw. sogar gefordert.
Der Interimsstandard sieht nunmehr vor, dass Unternehmen bei
Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung diese nationalen Vorschriften
zu preisregulierten Geschäften weiterhin beibehalten dürfen. Somit
sind die in ED/2013/5 vorgeschlagenen Regelungen nur bei
gleichzeitiger Anwendung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards anzuwenden. Für
Unternehmen, die bereits auf die IFRS übergegangen sind, ist der
Interimsstandard demnach nicht einschlägig.
Für die künftige Anwendung des Interimsstandard müssen bestimmte
Kriterien erfüllt sein:
-
der Preis, den ein Unternehmen von Kunden für Waren oder
Dienstleistungen verlangen kann, muss durch eine Behörde begrenzt
werden;
-
der durch die Behörde festgesetzte Preis muss die Kosten für die
Waren oder Dienstleistungen wieder einbringen.
Der Interimsstandard verlangt, dass Unternehmen, die diesen Standard
anwenden können, regulatorische Abgrenzungsposten in separaten
Ausweiszeilen in der Bilanz und Veränderungen in den regulatorischen
Abgrenzungsposten in separaten Ausweiszeilen in der
Gesamtergebnisrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen.
Des Weiteren werden spezifische Angaben zur Art der Preisregulierung
und den damit verbundenen Risiken verlangt.
Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf läuft noch bis zum 4.
September 2013.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum ED/2013/5 (.pdf) ...
Zum Snapshot (.pdf) ...
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IFRS-Newsletter 2/2013 von
RBS RoeverBroennerSusat erschienen |
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25. April 2013: Ausgabe 2/2013 des IFRS-Newsletters von
RBS RoeverBroennerSusat ist erschienen.
Aus dem Inhalt:
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IASB veröffentlicht Entwurf zur
Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften bei Novation
des Sicherungsinstruments
-
IASB veröffentlicht
überarbeiteten Entwurf zu IFRS 9
bezüglich Wertminderungen bei
Finanzinstrumenten
Zum IFRS-Newsletter 2/2013 ...
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Neu auf dem IFRS-Portal:
IFRS-News als RSS-Feed abonnieren |
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15. April 2013: Wenn Sie automatisch über Neuigkeiten auf dem
IFRS-Portal informiert werden möchten, können Sie ab sofort unsere
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öffnen.
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EFRAG aktualisiert
Endorsement Status Report |
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9. April 2013: Die EFRAG hat nach Übernahme der Änderungen an IFRS
10, IFRS 11 und IFRS 12 durch die EU ihren Endorsement Status Report
aktualisiert. Momentan steht neben der zeitlich noch unbestimmten
Übernahme von IFRS 9 nur die Übernahme der Änderungen an IFRS 10,
IFRS 12 und IAS 27 bezüglich der Bilanzierung von Investment
Entities aus. Diese ist für das dritte Quartal 2013 geplant.
Zum Endorsement Status Report (.pdf) ...
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EU übernimmt Änderungen an
IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 |
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5. April 2013: Die Europäische Union hat am 4. April 2013 mit
Verordnung (EU) Nr. 313/2013 die Änderungen betreffend die
Übergangsleitlinien an IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Anteilen an
anderen Unternehmen in europäisches Recht übernommen.
Mit den Änderungen erfolgt eine Klarstellung der Übergangsvorschriften
für die erstmalige Anwendung des IFRS 10.
Weiterhin werden mit den Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
Erleichterungen für die erstmalige Anwendung dieser Standards
eingeräumt, so dass angepasste Vergleichsinformationen nun lediglich für
die direkt vorangegangene Vergleichsperiode anzugeben sind.
Außerdem wird das Erfordernis zur Angabe von Vergleichsinformationen im
Zusammenhang mit nicht konsolidierten, strukturierten Gesellschaften für
Perioden vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 12 gestrichen.
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden.
Zur Verordnung (EU) Nr.
313/2013 (.pdf)...
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IASB veröffentlicht
Request for Information zu Preisregulierungen |
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28. März 2013: Der IASB hat heute zum Forschungsprojekt zu
Preisregulierungen (Rate Regulation) einen Request for Information (RfI)
veröffentlicht. Dieses IASB-Projekt wurde bereits im Dezember 2008
auf die IASB-Agenda gesetzt; im Juli 2009 wurde dazu ein
Standentwurf herausgegeben. Jedoch konnte nach Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen kein Konsens erzielt werden, so dass
dieses Projekt im September 2010 eingestellt wurde.
Nach Abschluss der
Agendakonsultation Mitte Dezember 2012 hat der IASB dieses
Projekt wieder reaktiviert. Mithilfe des RfI sollen
Preisregulierungssystem identifiziert und somit insbesondere der
Rahmen des Projekts abgesteckt werden. Sobald ein genauerer
Überblick über die Zielsetzungen unterschiedlicher
Preisregulierungssysteme vorliegt, wird der IASB ein
Diskussionspapier zu diesem Projekt veröffentlichen.
Der IASB hat in seinem RfI fünf Fragen aufgeworfen, zu denen bis zum
30. Mai 2013 Stellung genommen werden kann.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum Request for Information Rate Regulation (.pdf)
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EU übernimmt Annual
Improvements 2009 - 2011 |
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28. März 2013: Die Europäische Union hat heute mit Verordnung (EU)
Nr. 301/2013 die jährlichen Verbesserungen der IFRS aus dem Zyklus
2009 - 2011 in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen an
folgenden Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden, wobei eine
frühere Anwendung zulässig ist:
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS: Zulässigkeit der
wiederholten Anwendung von IFRS 1; Angabe von
Vorjahresvergleichsinformationen bei Fremdkapitalkosten in Bezug auf
qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor
dem Übergang auf IFRS liegt
IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klarstellung bezüglich
des Erfordernisses von Vorjahresvergleichsinformationen
IAS 16 Sachanlagen: Klarstellung der Klassifizierung von
Wartungsgeräten
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis: Bilanzierung der
Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines
Eigenkapitalinstruments muss in Übereinstimmung mit IAS 12 Ertragsteuern
erfolgen
IAS 34 Zwischenberichterstattung: Stetigkeit der Angaben
in Bezug auf das Gesamtsegmentvermögen zur Verbesserung der Konsistenz
mit IFRS 8 Geschäftssegmente
Zur Verordnung (EU) Nr.
301/2013 (.pdf)...
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IASB veröffentlicht
Entwurf zu Änderungen an IAS 19 |
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25. März 2013: Der IASB hat heute einen Entwurf zu Änderungen an IAS
19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
veröffentlicht (ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee
Contributions - Proposed amendments to IAS 19).
Mit dem Entwurf wird eine Ergänzung des IAS 19.93 bezüglich der
Bilanzierung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten, die in
den formalen Regelungen eines Pensionsplans enthalten sind,
vorgeschlagen. Danach dürfen die Beiträge von Arbeitnehmern oder
Dritten in der Periode, in der sie fällig sind, als Reduktion des
Dienstzeitaufwands erfasst werden, sofern die Beiträge vollständig
mit den in dieser Periode erbrachten Leistungen des Arbeitsnehmers
verbunden sind (z.B. Beiträge, die einen fixen prozentualen Anteil
des Gehalts ausmachen, der nicht von den geleisteten Dienstjahren
des Arbeitnehmers für das Unternehmen abhängig ist).
Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf endet am 25. Juli 2013.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum ED/2013/4 (.pdf) ...
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IDW veröffentlicht Entwurf
zu Einzelfragen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13 |
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22. März 2013: Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der
Wirtschaftsprüfer (IDW) hat heute den Entwurf
einer
IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Ermittlung
des Fair Value nach IFRS 13 (IDW ERS HFA 47) vom 13. März 2013 auf
der Internetseite des IDW veröffentlicht.
Die Stellungnahme beinhaltet u.a. die Bestimmung des Haupt- bzw.
vorteilhaftesten Markts, die Anwendung des Konzepts des
bestmöglichen Nutzung, die Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren
sowie die Kategorisierung von Bewertungsobjekten in der Fair-Value-Hierarchie.
In einem separaten Abschnitt werden die Besonderheiten bei der
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten dargestellt.
Der Entwurf der Stellungnahme kann bis zum 30. August 2013
kommentiert werden.
Zur IDW ERS HFA 47 ...
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IASB veröffentlicht
Entwurf zu IFRS 9 bezüglich Wertminderungen bei Finanzinstrumenten |
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7. März 2013: Der IASB hat heute einen Änderungsentwurf zu IFRS 9
Finanzinstrumente hinsichtlich der Bilanzierung von
Wertminderungen bei Finanzinstrumenten veröffentlicht (ED/2013/3
Financial Instruments: Expected Credit Losses). ED/2013/3 ist
Bestandteil von Phase 2 des IASB-Projekts zur Ablösung von IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch IFRS 9. Das in
diesem Entwurf vorgeschlagene Expected Credit Loss-Modell soll das
Incurred Loss-Modell des IAS 39 ersetzen. Dieser Entwurf ist bereits
der dritte Anlauf im Rahmen von Phase 2 für einen Vorschlag zur
Bilanzierung von Wertminderungen von Finanzinstrumenten.
Der Umfang der Wertminderung bei Finanzinstrumenten soll gemäß
ED/2013/3 von einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditqualität
des Finanzinstrument seit Erstansatz abhängen. In den
Anwendungsbereich fallen zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, Schuldinstrumente, die zum Fair Value through OCI
bewertet werden, Leasingforderungen sowie unwiderrufliche
Kreditzusagen und Finanzgarantien, die nicht erfolgswirksam zum Fair
Value bewertet werden.
Der Entwurf wird nicht zusammen mit dem FASB veröffentlicht. Dieser
hatte bereits im Dezember 2012 einen eigenen Entwurf herausgegeben.
Die Kommentierungsfrist für den Entwurf des IASB endet am 5. Juli
2013.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum ED/2013/3 (.pdf) ...
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EU übernimmt Änderungen an
IFRS 1 bezüglich Darlehen der öffentlichen Hand |
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4. März 2013: Die Europäische Union hat heute mit Verordnung (EU)
Nr. 183/2013 die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards – Darlehen der
öffentlichen Hand
in EU-Recht
übernommen.
Mit der Änderung wird klargestellt, wie ein Darlehen der
öffentlichen Hand mit einem nicht dem Marktniveau entsprechenden
Zinssatz von einem IFRS-Erstanwender zum Zeitpunkt des Übergangs auf
IFRS zu bilanzieren ist. Diese Darlehen sind von der vollen
retrospektiven Anwendung der IFRS beim Übergang auf IFRS ausgenommen.
Durch diese Änderung an IFRS 1 soll erreicht werden, dass IFRS-Erstanwender von den gleichen Erleichterungsvorschriften Gebrauch
machen können, wie sie IFRS-Anwendern in Bezug auf IAS 20
Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
gewährt werden. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am
oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist
gestattet.
Zur Verordnung (EU) Nr. 183/2013 (.pdf)...
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IASB veröffentlicht
Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften bei Novation des
Sicherungsinstruments |
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28. Februar 2013: Der IASB hat heute den Standardentwurf ED/2013/2
Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting -
Proposed Amendments to IAS 39 and IFRS 9 (Novation von Derivaten
und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften -
vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 9) veröffentlicht.
Mit ED/2013/2 soll eine Erleichterung von der Pflicht zur Beendigung
des Hedge Accountings geschaffen werden. In seinem Entwurf schlägt
der IASB eine begrenzte Änderung von IAS 39 und IFRS 9 vor, nach der
eine Novation eines Sicherungsinstruments unter bestimmten
Voraussetzungen keine Auflösung einer Sicherungsbeziehung bedeute.
Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:
-
Eine Novation wird aufgrund eines neuen Gesetzes vorgeschrieben.
-
Durch die Novation wird die zentrale Gegenpartei der Vertragspartner
aller Vertragspartner aller Parteien des Derivatvertrags.
-
Es darf keine Änderungen an den Vertragsbedingungen des
ursprünglichen Derivats geben, abgesehen von den Änderungen, die
notwendige Folge der Novation sind.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen
steht noch nicht fest. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs läuft
bis zum 2. April 2013.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum ED/2013/2 (.pdf) ...
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IFRS-Newsletter 1/2013 von
RBS RoeverBroennerSusat erschienen |
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19. Februar 2013: Ausgabe 1/2013 des IFRS-Newsletters von
RBS RoeverBroennerSusat ist erschienen.
Aus dem Inhalt:
-
IASB veröffentlicht Entwurf zu
Änderungen an IAS 16 und IAS 38 in
Bezug auf zulässige
Abschreibungsmethoden
-
IASB veröffentlicht Entwurf zu
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 im
Hinblick auf die Veräußerung oder
Einbringung von Vermögenswerten
zwischen einem Investor und einem
assoziierten Unternehmen oder Joint
Venture
-
IASB veröffentlicht Entwurf zu
Änderungen an IFRS 11 in Bezug auf
den Erwerb von Anteilen an einer
gemeinschaftlichen
Geschäftstätigkeit
-
IASB veröffentlicht Entwurf zu
Änderungen an IAS 36 bezüglich
Angaben zum erzielbaren Betrag
-
EU: Übernahme von diversen
Standards
-
EFRAG: aktueller Stand des
EU-Endorsement-Verfahrens
-
DRSC: Anwendungshinweis 1 (IFRS)
zur Bilanzierung von
Aufstockungsverpflichtungen im
Rahmen von Altersteilzeitregelungen
nach IFRS verabschiedet
-
DRSC: IFRS-FA äußert sich zum
Abzinsungssatz von
Pensionsverpflichtungen nach IAS 19
-
ESMA: öffentliche Verlautbarung
zur Behandlung von
Stundungsmaßnahmen in den
IFRS-Abschlüssen von
Finanzinstituten herausgegeben
-
IASB schließt Agendakonsultation
ab
-
IFRS Foundation veröffentlicht
Lehrmaterial zur Anwendung von IFRS
13 Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts
-
Aktualisierte Zusammenstellung der zum 31.
Dezember 2012 erstmals verpflichtend
anzuwendenden bzw. freiwillig
anwendbaren IFRS sowie weitere
Anhangangaben gemäß IAS 8.30 f.
Zum IFRS-Newsletter 1/2013 ...
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DPR veröffentlicht
Tätigkeitsbericht 2012 |
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29. Januar 2013: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2012 veröffentlicht. Die Anzahl
der Fehlerfeststellungen ist von 25% in 2011 auf 16% gesunken. Eine
wesentliche Fehlerquelle stellten die unzureichende
Berichterstattung im Lagebericht und Anhang sowie der Umfang und die
Anwendungsschwierigkeiten bei einzelnen IFRS dar. Die DPR hatte in
2012 insgesamt 113 Prüfungen abgeschlossen (110 Stichprobenprüfungen
und 3 anlassbezogene Prüfungen bzw. auf Verlangen der BaFin).
Zur Pressemitteilung der DPR (.pdf) ...
Zum Tätigkeitsbericht 2012 der DPR (.pdf) ...
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ESMA verlangt
Verbesserungen bei den Anhangangaben zur Wertminderung von Geschäfts-
oder Firmenwerten |
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21. Januar 2013: Die europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde ESMA(European Securities and Markets Authority)
hat heute ihren Bericht "European enforcers review of impairment
of goodwill and other intangible assets in the IFRS financial
statements" veröffentlicht. Darin hat die ESMA ihre Ergebnisse
der Prüfung von Abschlüssen aus dem Jahr 2011 in Bezug auf
Werthaltigkeitstests bei Geschäfts- oder Firmenwerten
bekanntgegeben.
Aus dem Bericht geht hervor, dass wesentliche Wertminderungen des
Geschäfts- oder Firmenwerts nur von wenigen Emittenten (in erster
Linie im Finanzsektor und in der Telekommunikationsbranche)
ausgewiesen wurden. Die Angemessenheit des Umfangs von
Wertminderungen in den untersuchten Abschlüssen sei im Hinblick auf
die schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen dieser Unternehmen
jedoch anzuzweifeln, so die ESMA. Des Weiteren sei die Mehrzeit der
in IAS 36 verlangten Anhangangaben zur Werthaltigkeit von Geschäfts-
oder Firmenwerten insgesamt zu allgemein gehalten.
Zur Verbesserung der Anhangangaben zur Wertminderung verlangt die
ESMA Folgendes:
-
Bessere Beschreibung der beim Impairment Test getroffenen
wesentlichen Annahmen und der Methode ihrer Ermittlung.
-
Aufnahme von detaillierten und transparenten Sensitivitätsanalysen,
insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
-
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich
Verkaufskosten sind externe Informationsquellen internen
vorzuziehen.
-
Die verwendeten Wachstumsraten in der ewigen Rente müssen auf den
Budgets und Prognosen der Unternehmen basieren.
-
Angabe von spezifischen Abzinsungssätzen für jede wesentliche
zahlungsmittelgenerierende Einheit anstatt eines
Durchschnittszinssatzes.
Die ESMA erwartet, dass die Ergebnisse dieses Berichts bei der
Aufstellung und Prüfung der IFRS-Konzernabschlüsse 2012 berücksichtigt
werden. Darüber hinaus sollen die nationalen Aufsichtsbehörden bei der
Feststellung von Fehlern in diesem Bereich geeignete Maßnahmen
ergreifen.
Zur Pressemitteilung der ESMA (.pdf) ...
Zum ESMA Report (.pdf) ...
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IASB veröffentlicht
Änderungsentwurf zu IAS 36 bezüglich Angaben zum erzielbaren Betrag |
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18. Januar 2013: Der IASB hat heute einen Änderungsentwurf zu IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten veröffentlicht (ED/2013/1
Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets - Proposed
Amendments to IAS 36). Der IASB schlägt darin eine Einschränkung der
Angaben des erzielbaren Betrags vor. Darüber hinaus stellt der IASB
die Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten klar.
Die Verabschiedung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts hatte zu einer Folgeänderung in IAS 36 geführt. Danach
ist der erzielbare Betrag bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
(auch ohne Vorliegen einer Wertminderung in der laufenden Periode)
anzugeben, wenn der Buchwert des Goodwills bzw. der immateriellen
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer an dieser Einheit im
Vergleich zum Gesamtbuchwert des Goodwills bzw. der immateriellen
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wesentlich ist. Mit der Änderung an IAS 36 wurde diese Vorschrift
nur auf diejenigen Fälle beschränkt, bei denen tatsächlich eine
Wertminderung in der laufenden Periode vorliegt.
Darüber hinaus wurden die Angaben klargestellt, die zu machen sind,
wenn im Falle einer Wertminderung der erzielbare Betrag auf Basis
des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt
wurde. Gem. IAS 36.130 sollen nunmehr folgende Angaben gemacht
werden:
-
angewendete Bewertungsmethoden sowie Änderungen der
Bewertungsmethoden;
-
die Ebene der Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13, auf der die
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde;
-
bei Level-2- und Level-3-Bewertungen: Schlüsselannahmen bei der
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts einschließlich der explizit
verpflichtenden Angabe des angewendeten Abzinsungssatzes bei
Anwendung eines Barwertverfahrens.
Die Kommentierungsfrist zu diesem Änderungsentwurf endet am 19. März
2013.
Zur Pressemitteilung des IASB (.pdf) ...
Zum ED/2013/1 (.pdf) ...
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ESMA gibt öffentliche
Verlautbarung zur Behandlung von Stundungsmaßnahmen in den
IFRS-Abschlüssen von Finanzinstituten heraus |
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10. Januar 2013: Die europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde ESMA(European Securities and Markets Authority)
hat Ende Dezember 2012 eine öffentliche Verlautbarung zur Behandlung
von Stundungsmaßnahmen in den IFRS-Abschlüssen von Finanzinstituten
herausgegeben. Die ESMA ist der Ansicht, dass Stundungsmaßnahmen bei
Krediten einen objektiven Hinweis auf Wertminderung i.S.d. IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung darstellen. Aus diesem
Grund fordert die ESMA Kreditgeber auf, gestundete Kredite auf
Wertminderung zu überprüfen sowie entsprechende Angaben zu den
Stundungsmaßnahmen zu machen (Beschreibung der Stundungsmaßnahmen
und der damit verbundenen Risiken, angewendete Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen zum Vorjahr, entscheidungsnützliche
quantitative Angaben).
Zur Pressemitteilung der ESMA (.pdf) ...
Zum Public Statement der ESMA (.pdf) ...
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Archiv |
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Zum Archiv
2012...
Zum Archiv
2011...
Zum Archiv
2010...
Zum Archiv
2009...
Zum Archiv
2008...
Zum Archiv
2007...
Zum Archiv
2006...
Zum Archiv
2005...
Zum Archiv
2004...
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