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Schering AG
Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von
erwarteten zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet.
Die Pensionsverpflichtungen in Deutschland werden unter
Berücksichtigung der Biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die
Pensionsverpflichtungen im Ausland werden unter Berücksichtigung
landesspezifischer Rechnungsgrundlagen und Parameter ermittelt. Die
Pensionsrückstellungen in der Bilanz errechnen sich als Saldo aus
den aktuellen Pensionsverpflichtungen abzüglich dem Marktwert der
Zweckvermögen zum Bilanzstichtag. Versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern
ergebnisneutral in einem gesonderten Posten im Eigenkapital erfasst.
Der Dienstzeitaufwand für die Versorgungsanwärter ergibt sich aus
der planmäßigen Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts.
Volkswagen AG
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen
beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen
Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf
Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am
Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch
künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten
berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
erfassen wir nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral
im Eigenkapital.
Münchener Rückversicherung
Die Unternehmen der Münchener-Rück-Gruppe geben ihren Mitarbeitern
in der Regel beitrags- oder leistungsorientierte Pensionszusagen.
Art und Höhe der Pensionszusagen richten sich nach den jeweiligen
Versorgungsordnungen. Sie basieren zumeist auf Dienstzeit und
Entgelt der Mitarbeiter. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen
leisten die Unternehmen einen festen Beitrag an einen Versicherer
oder einen Pensionsfonds. Die Verpflichtung des Unternehmens ist mit
der Zahlung des Beitrags endgültig abgegolten. Bei
leistungsorientierten Pensionszusagen erteilen Unternehmen oder
Pensionsfonds dem Mitarbeiter eine bestimmte Pensionszusage. Die zur
Finanzierung zu zahlenden Beiträge des Unternehmens sind nicht im
Vorhinein festgelegt. Stehen den Pensionsverpflichtungen
Vermögenswerte einer rechtlich eigenständigen Einheit gegenüber
(z.B. eines Fonds oder eines Contractual-Trust-Agreements in Form
einer doppelseitigen Treuhand), die ausschließlich zur Bedeckung der
erteilten Pensionsversprechen verwendet werden dürfen und dem
Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen sind (Planvermögen), so sind die
Pensionsverpflichtungen unter Abzug dieser Vermögenswerte
auszuweisen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte
die zugehörigen ausgelagerten Pensionsverpflichtungen, ist dieser
Rückzahlungsanspruch unter den sonstigen Forderungen auszuweisen.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19,
Leistungen an Arbeitnehmen, nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected
Unit Credit Method) und fußt auf versicherungsmathematischen
Gutachten. Es werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten
Anwartschaften und laufenden Renten bewertet, sondern man
berücksichtigt auch deren zukünftige Entwicklung. Der Zinssatz, mit
dem die Pensionsverpflichtungen abgezinst werden, orientiert sich an
den Zinssätzen, die für langfristige Anleihen von Emittenten bester
Bonität gelten (z. B. Staatsanleihen). Versicherungsmathematische
Gewinne oder Verluste aus den Pensionsverpflichtungen und dem
Planvermögen ergeben sich durch Abweichungen des geschätzten
Risikoverlaufs vom tatsächlichen Risikoverlauf. Sie werden sofort
erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
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