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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

Übersicht

  Beispiele für Angaben zu den Ertragsteuern

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Altana AG

Ertragsteuern umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Die laufenden Steuern betreffen sämtliche Steuern, die auf den steuerpflichtigen Gewinn der Konzerngesellschaften erhoben werden. Die sonstigen Steuern wie z. B. vermögensabhängige Steuern oder Betriebssteuern (Strom, Energie) sind in den entsprechenden Funktionskosten enthalten. Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12 „Ertragsteuern“ für alle temporären Unterschiede zwischen Steuer- und IFRS-Bilanzwerten für Steuergutschriften und Verlustvorträge gebildet. Zur Berechnung von aktiven und passiven latenten Steuern wendet die Gesellschaft die zum Bilanzstichtag geltenden oder die zukünftig geltenden Steuersätze an. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf latente Steuern werden mit Verabschiedung der gesetzlichen Änderung erfasst. Aktive latente Steuern sind nur insoweit auszuweisen, als es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen gegen Steuergutschriften und Verlustvorträge verrechnet werden kann.

 

Münchener Rückversicherung

Unter diesem Posten werden die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuern der inländischen Konzerngesellschaften (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie die vergleichbaren Ertragsteuern der ausländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen. Die Ermittlung der Ertragsteuern nach IAS 12 schließt ferner die Berechnung von Steuerabgrenzungen (latenten Steuern) ein.

 

UBS AG

Gewinnsteuern

Die Gewinnsteuern werden auf der Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen. Steuereffekte aus steuerlich verrechenbaren Verlusten werden dann als latente Steuerforderungen aktiviert, falls es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft steuerbare Gewinne anfallen, gegen welche die betreffenden Verluste verrechnet werden können. Latente Steuerverpflichtungen werden für temporäre Unterschiede zwischen den in der Bilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren entsprechenden Steuerwerten bilanziert, wenn sie in zukünftigen Jahren zu steuerbaren Erträgen führen werden. Latente Steuerforderungen werden für temporäre Unterschiede bilanziert, die in zukünftigen Perioden zu steuerlichen Abzugsbeträgen führen werden, aber nur im Ausmass, in dem es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede verrechnet werden können. Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, welche voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden. Laufende und latente Steuerverpflichtungen und -forderungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht. Laufende und latente Steuern sind als Steuerertrag oder -aufwand in der Erfolgsrechnung enthalten, ausgenommen: (i) Latente Steuern, die durch Erwerb oder Veräusserung einer Tochtergesellschaft zu- oder abgegangen sind; (ii) nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen und Veränderungen des Fair Value von derivativen Finanzinstrumenten, die der Cashflow-Absicherung dienen. Die unter (ii) aufgeführten Positionen werden im Eigenkapital unter Nicht in der Erfolgsrechnung berücksichtigte Gewinne oder Verluste nach Steuern verbucht.

 

 


 

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