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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

Übersicht

  Beispiele für Angaben zu den Rechnungslegungsgrundsätzen

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Südzucker AG

Der Konzernabschluss 2005/06 der Südzucker AG ist nach den zum Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und unter Berücksichtigung der Auslegung des International Financial Reporting Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Neben der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung werden die Eigenkapitalveränderungen gezeigt. Die Anhangangaben enthalten außerdem eine Segmentberichterstattung. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn. Und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro angegeben.

Seit diesem Geschäftsjahr wurden die im Rahmen des „Improvement Projects“ geänderten Standards vollständig angewandt. Den Ausweis von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung haben wir aufgrund des im Rahmen des IFRS „Improvements Project“ geänderten IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) angepasst. Das Ergebnis der Betriebstätigkeit umfasst das bisherige operative Ergebnis und Elemente des bislang gesondert ausgewiesenen Ergebnisses aus Restrukturierung und Sondereinflüssen, die nun dort einzelnen Positionen zugeordnet sind. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, das im Vorjahr Bestandteil des Beteiligungsergebnisses war, wird eigenständig ausgewiesen. Das bis im Vorjahr ausgewiesene Zinsergebnis sowie das verbleibende Beteiligungsergebnis wurden in Finanzerträge und Finanzaufwendungen aufgeteilt. Diese setzen sich jeweils aus Zinserträgen bzw. –aufwendungen und sonstigen Finanzerträgen bzw. –aufwendungen zusammen. Einige Bestandteile des bisher gesondert ausgewiesenen Ergebnisses aus Restrukturierung und Sondereinflüssen waren auch den sonstigen Finanzerträgen sowie den sonstigen Finanzaufwendungen zuzuweisen.

Operative Währungsgewinne und –verluste werden verrechnet, wenn sie aus einer ähnlichen Gruppe von Geschäftsvorfällen entstehen. Die Währungsgewinne bzw. –verluste sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Rückstellungsauflösungen erfolgen gegen den Aufwandsposten, gegen den die Rückstellung gebildet worden ist; der Ausweis in den sonstigen betrieblichen Erträgen entfällt somit. Eine Anpassung sämtlicher Vorjahreswerte wurde vorgenommen.

 

METRO AG

Der Konzernabschluss der METRO AG wurde nach den International Financial Reporting Standards Board (IASB), London, aufgestellt und berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315 a des Handelsgesetzbuches (HGB). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/ 2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, und gilt für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Der vorliegende Abschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip mit Ausnahme der zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente sowie der Vermögenswerte und Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair Value Hedges mit deren Fair Value bewertet werden. Ferner sind langfristige zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen mit dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern dieser Wert unter dem Buchwert liegt.

Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungsmethoden kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung.

Anwendung neuer Bilanzierungsmethoden

Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals diejenigen vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2006 für die METRO AG verpflichtend waren:

IAS 19 (Employee Benefits)

Mit dem überarbeiteten IAS 19 wird das Wahlrecht gewährt, so genannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfolgsneutral zu erfassen. Im Konzernabschluss der METRO AG wurde die bisherige Vorgehensweise beibehalten, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unter Anwendung der Korridormethode erfolgswirksam zu amortisieren. Bis auf die ausgedehnten Angabeerfordernisse zeigte die erstmalige Anwendung des überarbeiteten IAS 19 somit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der METRO AG.

IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement)

Die Änderungen im IAS 39 betreffen die Option, Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die bilanzielle Behandlung von ausgegebenen finanziellen Garantien sowie die bilanzielle Abbildung von Cashflow-Hedges zur Sicherung von Währungsrisiken, die mir einer hohen Wahrscheinlichkeit bei künftigen Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften eintreten. Das Wahlrecht der erfolgswirksamen Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert wurde im Konzernabschluss der METRO AG nicht genutzt. Die beiden anderen Änderungen hatten ebenfalls keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der METRO AG zur Folge.

IFRIC 4 (Determination whether an Arrangement contains a Lease)

IFRIC 4 enthält Kriterien zur Identifikation von Leasingkomponenten, die in Vereinbarungen enthalten sein können, die formal nicht als Leasingverträge ausgestaltet sind. Derartige Leasingkomponenten sind in Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 17 zu bilanzieren. Die Erstanwendung des IFRIC 4 hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der METRO AG.

IFRIC 6 (Liabilities arising from Participation in a Specific Market-Waste Electrical and Electronic Equipment)

Die Interpretation bezieht sich auf die Bildung von Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen, die sich aus der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte ergeben (geändert durch die Richtlinie 2003/108/EG). Die Anwendung der Interpretation im Geschäftsjahr 2006 hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der METRO AG.

Vom IASB wurde eine Reihe weiterer Bilanzierungsstandards und Interpretationen neu verabschiedet bzw. überarbeitet, die frühestens ab 1. Januar 2007 verpflichtend anzuwenden sind, sofern sie vom Rat der Europäischen Kommission genehmigt wurden und für die METRO Group einschlägig sind.

 

Münchener Rück Gruppe

Vorjahreszahlen

Die Erstanwendung von IAS 19 (rev. 2004) zum 1. Januar 2006 machte die rückwirkende Anpassung der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2005 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2005 erforderlich. Ansonsten wurden die Vorjahreswerte auf derselben Grundlage ermittelt wie die Zahlen für das Geschäftsjahr 2006.

 

Schering AG

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Im Berichtsjahr erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2006 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmalig Anwendung. Die Erstanwendung dieser Rechnungslegungsstandards und Interpretationen hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage oder den Cashflow der Bayer Schering Pharma AG Gruppe.

 

Lufthansa

Angewendete International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC)

Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG und ihrer Tochtergesellschaften ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial reporting Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, wobei die ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Sämtliche vom IASB herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Deutschen Lufthansa AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Der in Mio. EUR aufgestellte Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt. Sämtliche für das Geschäftsjahr 2006 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen wurden angewendet.
 

 


 

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