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Südzucker AG
Der Konzernabschluss 2005/06 der Südzucker AG ist nach den zum
Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards
(IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London,
und unter Berücksichtigung der Auslegung des International Financial
Reporting Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, und
den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden
handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Neben der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der
Kapitalflussrechnung werden die Eigenkapitalveränderungen gezeigt.
Die Anhangangaben enthalten außerdem eine Segmentberichterstattung.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen
und erläutert. Die Gewinn. Und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden,
soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro angegeben.
Seit diesem Geschäftsjahr wurden die im Rahmen des „Improvement
Projects“ geänderten Standards vollständig angewandt. Den Ausweis
von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung haben wir aufgrund des im
Rahmen des IFRS „Improvements Project“ geänderten IAS 1 (Darstellung
des Abschlusses) angepasst. Das Ergebnis der Betriebstätigkeit
umfasst das bisherige operative Ergebnis und Elemente des bislang
gesondert ausgewiesenen Ergebnisses aus Restrukturierung und
Sondereinflüssen, die nun dort einzelnen Positionen zugeordnet sind.
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, das im Vorjahr
Bestandteil des Beteiligungsergebnisses war, wird eigenständig
ausgewiesen. Das bis im Vorjahr ausgewiesene Zinsergebnis sowie das
verbleibende Beteiligungsergebnis wurden in Finanzerträge und
Finanzaufwendungen aufgeteilt. Diese setzen sich jeweils aus
Zinserträgen bzw. –aufwendungen und sonstigen Finanzerträgen bzw. –aufwendungen
zusammen. Einige Bestandteile des bisher gesondert ausgewiesenen
Ergebnisses aus Restrukturierung und Sondereinflüssen waren auch den
sonstigen Finanzerträgen sowie den sonstigen Finanzaufwendungen
zuzuweisen.
Operative Währungsgewinne und –verluste werden verrechnet, wenn sie
aus einer ähnlichen Gruppe von Geschäftsvorfällen entstehen. Die
Währungsgewinne bzw. –verluste sind in den sonstigen betrieblichen
Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Rückstellungsauflösungen
erfolgen gegen den Aufwandsposten, gegen den die Rückstellung
gebildet worden ist; der Ausweis in den sonstigen betrieblichen
Erträgen entfällt somit. Eine Anpassung sämtlicher Vorjahreswerte
wurde vorgenommen.
METRO AG
Der Konzernabschluss der METRO AG wurde nach den International
Financial Reporting Standards Board (IASB), London, aufgestellt und
berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedeten und
verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und
Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der
Vorschrift des § 315 a des Handelsgesetzbuches (HGB). Sie bildet die
Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen
Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/
2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002,
betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards,
und gilt für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005
beginnen.
Der vorliegende Abschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen
Anschaffungskostenprinzip mit Ausnahme der zum Fair Value
bilanzierten Finanzinstrumente sowie der Vermögenswerte und
Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair Value Hedges
mit deren Fair Value bewertet werden. Ferner sind langfristige zur
Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen mit
dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern
dieser Wert unter dem Buchwert liegt.
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne
Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz
zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen
und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungsmethoden kamen bei der
Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung.
Anwendung neuer Bilanzierungsmethoden
Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften
Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals diejenigen vom IASB
überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und
Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2006 für die
METRO AG verpflichtend waren:
IAS 19 (Employee Benefits)
Mit dem überarbeiteten IAS 19 wird das Wahlrecht gewährt, so
genannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
erfolgsneutral zu erfassen. Im Konzernabschluss der METRO AG wurde
die bisherige Vorgehensweise beibehalten, versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste unter Anwendung der Korridormethode
erfolgswirksam zu amortisieren. Bis auf die ausgedehnten
Angabeerfordernisse zeigte die erstmalige Anwendung des
überarbeiteten IAS 19 somit keine Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der METRO AG.
IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement)
Die Änderungen im IAS 39 betreffen die Option, Finanzinstrumente
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, die
Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die bilanzielle Behandlung von
ausgegebenen finanziellen Garantien sowie die bilanzielle Abbildung
von Cashflow-Hedges zur Sicherung von Währungsrisiken, die mir einer
hohen Wahrscheinlichkeit bei künftigen Transaktionen zwischen
Konzerngesellschaften eintreten. Das Wahlrecht der erfolgswirksamen
Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert wurde
im Konzernabschluss der METRO AG nicht genutzt. Die beiden anderen
Änderungen hatten ebenfalls keine Auswirkung auf den
Konzernabschluss der METRO AG zur Folge.
IFRIC 4 (Determination whether an Arrangement contains a Lease)
IFRIC 4 enthält Kriterien zur Identifikation von Leasingkomponenten,
die in Vereinbarungen enthalten sein können, die formal nicht als
Leasingverträge ausgestaltet sind. Derartige Leasingkomponenten sind
in Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 17 zu bilanzieren. Die
Erstanwendung des IFRIC 4 hatte keine Auswirkung auf den
Konzernabschluss der METRO AG.
IFRIC 6 (Liabilities arising from Participation in a Specific
Market-Waste Electrical and Electronic Equipment)
Die Interpretation bezieht sich auf die Bildung von Rückstellungen
für Entsorgungsverpflichtungen, die sich aus der Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte ergeben (geändert
durch die Richtlinie 2003/108/EG). Die Anwendung der Interpretation
im Geschäftsjahr 2006 hatte keine wesentliche Auswirkung auf den
Konzernabschluss der METRO AG.
Vom IASB wurde eine Reihe weiterer Bilanzierungsstandards und
Interpretationen neu verabschiedet bzw. überarbeitet, die frühestens
ab 1. Januar 2007 verpflichtend anzuwenden sind, sofern sie vom Rat
der Europäischen Kommission genehmigt wurden und für die METRO Group
einschlägig sind.
Münchener Rück Gruppe
Vorjahreszahlen
Die Erstanwendung von IAS 19 (rev. 2004) zum 1. Januar 2006 machte
die rückwirkende Anpassung der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2005
und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2005
erforderlich. Ansonsten wurden die Vorjahreswerte auf derselben
Grundlage ermittelt wie die Zahlen für das Geschäftsjahr 2006.
Schering AG
Neue Rechnungslegungsvorschriften
Im Berichtsjahr erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2006 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards
und Interpretationen erstmalig Anwendung. Die Erstanwendung dieser
Rechnungslegungsstandards und Interpretationen hatte keinen
wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage oder den
Cashflow der Bayer Schering Pharma AG Gruppe.
Lufthansa
Angewendete International Financial Reporting Standards (IFRS)
und Interpretationen (IFRIC)
Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG und ihrer
Tochtergesellschaften ist nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB)
unter Berücksichtigung der Interpretationen des International
Financial reporting Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der
Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, wobei die ergänzend nach §
315 a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften
berücksichtigt werden. Sämtliche vom IASB herausgegebenen und zum
Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses
geltenden und von der Deutschen Lufthansa AG angewendeten IFRS
wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU
übernommen. Der in Mio. EUR aufgestellte Konzernabschluss der
Deutschen Lufthansa AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB zu
beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den IFRS
insgesamt. Sämtliche für das Geschäftsjahr 2006 verpflichtend
anzuwendenden Standards und Interpretationen wurden angewendet.
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