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RWE AG
Investment Properties (als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien)
Sie umfassen alle Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen
oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht in der
Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Sie werden
zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In
die erstmalige Bewertung sind auch Transaktionskosten einzubeziehen.
Die abnutzbaren Investment Properties werden über eine Laufzeit von
zwölf bis 80 Jahren linear abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert
der Investment Properties wird im Anhang unter (12) angegeben. Er
wird nach international anerkannten Bewertungsmethoden, z.B. der
Discounted-Cash-Flow-Methode, ermittelt oder aus dem aktuellen
Marktpreis vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Die außerplanmäßige
Abschreibung von Investment Properties folgt den für immaterielle
Vermögenswerte beschriebenen Grundsätzen. Wenn der Grund für eine
vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die
Vermögenswerte zugeschrieben, wobei der infolge einer Zuschreibung
erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten übersteigen darf.
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