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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

Übersicht

  Beispiele für Angaben zu Rückstellungen

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Volkswagen AG

Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste erfassen wir nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital.

Ertragsteuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.

 

Altana AG

Pensionsrückstellungen

Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß IAS 19 »Leistungen an Arbeitnehmer « nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden gemäß einer Änderung zu IAS 19 »Leistungen an Arbeitnehmer« (»Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Gruppenpläne und Offenlegung«), welche ALTANA seit dem 1.1.2005 anwendet, im Jahr ihres Entstehens in voller Höhe ergebnisneutral mit dem Eigenkapital (siehe Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen) verrechnet. Somit entspricht die Rückstellung der tatsächlichen Verpflichtung zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 »Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen« bildet  ALTANA Rückstellungen, sofern dem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, es darüber hinaus wahrscheinlich ist (d. h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen wird aufgrund von Erfahrungswerten gebildet. Basierend auf den durchschnittlichen Gewährleistungsansprüchen der letzten zwei bis drei Jahre wird, je nach Geschäftszweig, ein Prozentsatz ermittelt, der auf den Bruttowarenumsatz angewandt wird. Die Rückstellung wird an neue Schätzgrößen angepasst und bei Inanspruchnahme reduziert. Bei einer Nichtinanspruchnahme werden Rückstellungen gegen die Kosten aufgelöst, gegen die sie ursprünglich gebildet wurden.

 

BMW

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) gemäß IAS 19 („Employee Benefits“) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie die erwarteten Vermögenserträge aus den Pensionsfonds werden gesondert im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Aufwendungen aus der Dotierung der Pensionsverpflichtungen werden den Kosten der betroffenen Funktionsbereiche zugeordnet. Die Sonstigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

 


 

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