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Volkswagen AG
Pensionsrückstellungen
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen
beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen
Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf
Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am
Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch
künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten
berücksichtigt. Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste erfassen wir nach Berücksichtigung latenter
Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital.
Ertragsteuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden
Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber
Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen
Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von
Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.
Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem
Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag
abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen
Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die
erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit
Rückgriffsansprüchen verrechnet.
Altana AG
Pensionsrückstellungen
Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß IAS 19
»Leistungen an Arbeitnehmer « nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren. Versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste werden gemäß einer Änderung zu IAS 19 »Leistungen an
Arbeitnehmer« (»Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
Gruppenpläne und Offenlegung«), welche ALTANA seit dem 1.1.2005
anwendet, im Jahr ihres Entstehens in voller Höhe ergebnisneutral
mit dem Eigenkapital (siehe Aufstellung der erfassten Erträge und
Aufwendungen) verrechnet. Somit entspricht die Rückstellung der
tatsächlichen Verpflichtung zum jeweiligen Bilanzstichtag.
Sonstige Rückstellungen
Gemäß IAS 37 »Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen« bildet ALTANA Rückstellungen, sofern dem
Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige
Verpflichtung entstanden ist, es darüber hinaus wahrscheinlich ist
(d. h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der
Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen
erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der
Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellung für
Gewährleistungsaufwendungen wird aufgrund von Erfahrungswerten
gebildet. Basierend auf den durchschnittlichen
Gewährleistungsansprüchen der letzten zwei bis drei Jahre wird, je
nach Geschäftszweig, ein Prozentsatz ermittelt, der auf den
Bruttowarenumsatz angewandt wird. Die Rückstellung wird an neue
Schätzgrößen angepasst und bei Inanspruchnahme reduziert. Bei einer
Nichtinanspruchnahme werden Rückstellungen gegen die Kosten
aufgelöst, gegen die sie ursprünglich gebildet wurden.
BMW
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) gemäß
IAS 19 („Employee Benefits“) gebildet. Bei diesem Verfahren werden
nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen
Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von
Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten
Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf
versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung
biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern
erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Aufwendungen aus der
Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie die erwarteten
Vermögenserträge aus den Pensionsfonds werden gesondert im
Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Aufwendungen aus der
Dotierung der Pensionsverpflichtungen werden den Kosten der
betroffenen Funktionsbereiche zugeordnet. Die Sonstigen
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber
Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und wenn
die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages
zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.
Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten
Erfüllungsbetrag angesetzt.
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