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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

Übersicht

  Bsp. für Angaben zur Wertmind. von Sachanlagen und immat. Vermögenswerten

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Schering AG

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von immateriellen Vermögenswerten oder Gegenständen des Sachanlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der beizulegende Wert bestimmt sich aus dem Nettoverkaufserlös oder – falls höher – dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts. Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte vor Nutzungsbereitschaft und Geschäftswerte werden jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäftswerte erfolgt auf Ebene der geografischen Segmente als primärem Berichtsformat unserer Segmentberichterstattung. Des Weiteren erfolgt eine Beurteilung des Abwertungsbedarfs für solche Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, bei denen eine außerplanmäßige Wertminderung vermutet wird. Soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden grundsätzlich Zuschreibungen vorgenommen. Erträge aus Zuschreibungen werden unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Wertberichtigungen von Geschäftswerten werden nicht zurückgenommen.

 

Altana AG

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäftswerte werden jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Test erfolgt unabhängig davon, ob konkrete Sachverhalte vorliegen, die auf einen Wertberichtigungsbedarf schließen lassen. Für Zwecke dieses Werthaltigkeitstests werden die Geschäftswerte zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, denen der Nutzen aus dem Unternehmenserwerb zugute kommt. Entsprechend den Regelungen des IAS 36 »Wertminderungen von Vermögenswerten« wird eine Wertminderung dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäftswert zugeordnet ist, den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert übersteigt. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer sowie das Sachanlagevermögen werden unabhängig davon, ob sie noch genutzt werden oder veräußert werden sollen, einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass Gründe für eine Wertminderung vorliegen könnten. Vermögenswerte sind dann wertzuberichtigen, wenn der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert wird anhand der erwarteten zukünftigen Zahlungszuflüsse ermittelt, die der Vermögenswert bei gleich bleibender Verwendung über die Nutzungsperiode und durch einen möglichen Verkauf wahrscheinlich generieren wird. Wenn Hinweise vorliegen, dass Gründe, die in der Vergangenheit zu einer Abschreibung von Sachanlagen oder Immateriellen Vermögenswerten (außer Geschäftswerten) geführt haben, nicht mehr bestehen, wird geprüft, ob eine Zuschreibung erfolgen muss.

 

BMW

Bei Immateriellen Vermögenswerten (einschließlich der aktivierten Entwicklungskosten und der Geschäfts- oder Firmenwerte) sowie bei Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des aktivierten Buchwerts gemäß IAS 36 („Impairment of Assets“) regelmäßig auf Basis von „cash-generating units“ überprüft. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes, der den höheren Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert repräsentiert, den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen. Wenn der Grund für eine früher durchgeführte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

 

 

 


 

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