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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

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  Anhang zum Konzernabschluss (Fortsetzung)

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Anteile an Joint Ventures

Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, in der der Konzern und außen stehende Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt.
 

Zur Veräußerung verfügbares Anlagevermögen

Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte (und zur Veräußerung bestimmte Sachgesamtheiten) wuden zu dem niedrigeren Wert aus Buch-wert und dem Zeitwert abzüglich noch ausstehender Veräußerungskosten angesetzt.

Langfristige Vermögenswerte und Sachgesamtheiten, werden als "zur Veräußerung stehend" klassifiziert, wenn ihr Buchwert vielmehr durch die Veräußerung als durch die weitere Nutzung zu erzielen sein wird. Diese Voraussetzung wird erst als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und der Vermögenswert zur sofortigen Veräußerung bereitsteht. Das Management muss den Verkauf beschlossen haben und der Verkauf sollte innerhalb eines Jahres nach Qualifizierung als "zur Veräußerung stehend" beabsichtigt sein.

 

Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens, assoziierten Unternehmens oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar.

Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung muss ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des erwerbenden Unternehmens, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, ist jährlich und, wann immer es einen Anhaltspunkt gibt, dass die Einheit wertgemindert sein könnte, auf eine Wertminderung zu prüfen. Wenn der erzielbare Betrag der Einheit höher ist als ihr Buchwert, so sind die Einheit und der ihr zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert als nicht wertgemindert anzusehen. Ein für frühere Berichtsperioden erfassten Wertminderungsaufwand wird nicht in der nachfolgenden Periode aufgehoben.
 

Gewinnrealisierung

Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen, abzüglich Rabatte, Umsatzsteuer und anderer im Zusammenhang mit Umsätzen anfallende Steuern, dar.

Erträge aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • der Konzern hat die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übertragen

  • dem Konzern verbleibt weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse

  • die Höhe der Erträge kann verlässlich ermittelt werden

  • es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird

  • die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.
    Erträge aus Dienstleistungsverträgen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird wie folgt bestimmt:

  • Installationskosten werden unter Bezugnahme des Fertigstellungsgrades der Installation erfasst, wobei sich der Anteil der bisher aufgewendeten Zeit an der voraussichtlichen Gesamtzeit der Installationstätigkeit berechnet

  • Dienstleistungsentgelte, die im Preis der verkauften Ware enthalten sind, werden - unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus dem früheren Verkauf von Waren - nach Maßgabe des Anteils an den Gesamtkosten der mit der Ware in Zusammenhang stehenden Dienstleistung erfasst

Erträge aus Fertigungsverträgen werden entsprechend der nachstehenden Systematik erfasst.

Nutzungsentgelte sind periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages zu erfassen. Zeitlich festgelegte Nutzungsentgelte werden linear über den Zeitraum des Vertrages erfasst. Nutzungsentgelte basieren, werden unter Zugrundelegung der, die sich aus Verkauf- oder Produktionsverträgen ergeben, werden unter Zugrundelegung der entsprechenden Vereinbarung erfasst.

Dividendenerträge sind mit der Entstehung des Rechtsanspruches auf Zahlung zu erfassen.

Zinsen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu erfassen.

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Pachtzeit vereinnahmt.
 

Fertigungsaufträge

Kann das Ergebnis eines Fertigungsauftrags zuverlässig geschätzt werden, so werden die Erlöse und Kosten entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag erfasst. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten es sei denn, dass diese Vorgehens-weise nicht zu einer sachgerechten Ermittlung des Leistungsfortschritts führt. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtvertragswerk, Nach-forderungen im Rahmen der Preiskalkulation sowie Prämien werden in dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang miteinbezogen.

Kann das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht zuverlässig geschätzt werden, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftrags-kosten zu erfassen, die wahrscheinlich wieder erzielbar sind. Auftrags-kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.

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