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Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung
der Restrukturierungskosten und dem Ergebnis von assoziierten
Unternehmen ermittelt. Beteiligungserlöse und Finanzierungskosten
sind nicht berücksichtigt.
Aktienbasierte
Vergütungssysteme
Aktienbasierte Vergütungssysteme mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente an Mitarbeiter oder andere Personen, die
eine ähnliche Leistung erbringen, werden mit dem beizulegenden
Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungszeitpunkt
bewertet. Der beizulegende Zeitwert wurde mit Hilfe des
Binomialmodells zur Optionspreisermittlung bestimmt. Die Laufzeit
wurde basierend auf der bestmöglichen Schätzung des Managements
entsprechend angepasst, um den Besonderheiter der
Mitarbeiteroptionen, der Nicht-Übertragbarkeit,
Ausgabebeschränkungen und verhaltensbedingten Vergütungen bei der
Bewertung gerecht zu werden.
Kosten für die Altersversorgung
Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden bei
Fälligkeit als Aufwand erfasst. Zahlungen für staatliche
Versorgungspläne werden wie beitragsorientierte Versorgungspläne
behandelt, sofern die Verpflichtungen des Konzerns im Rahmen der
Versorgungspläne denen aus beitrags-orientierten Versorgungsplänen
entsprechen.
Bei Leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für
die Leistungsbereitstellung mittels der Methode der laufenden
Einmalprämien ermittelt, wobei zu jedem Bilanzstichtag eine
versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der
Periode, in der sie anfallen, außerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung voll erfasst und in einer Darstellung der
bilanzierten Er-träge und Aufwendungen ausgewiesen.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort in dem Umfang
erfolgswirksam erfasst, in dem die Leistungen bereits unverfallbar
sind und ansonsten linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis
zur Unverfallbarkeit der geänderten Leistungen verteilt.
Die bilanzierte Altersversorgungsverpflichtung stellt den um
nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen bereinigten Barwert der
leistungsorientierten Verpflichtung nach Verrechnung mit dem
beizulegenden Zeitwert des Planvermögens dar. Jeder aus dieser
Berechnung entstehende Vermögenswert ist der Höhe nach beschränkt
auf den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand zuzüglich des
Barwerts der verfügbaren Rückerstattungsmittel und der Verminderung
künftiger Beitragszahlungen an den Plan.

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