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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

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  Anhang zum Konzernabschluss (Fortsetzung)

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Sachanlagen

Grundstücke und Gebäude, die zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, werden in der Bilanz anhand ihrer Neubewertungsbeträge angesetzt. Die Neubewertungsbeträge entsprechen dem Zeitwert zum Zeitpunkt der Neubewertung, welcher auf einer von sachverständigen Gutachtern durchgeführten marktorientierten Bewertung basiert, abzüglich jeglicher anschließend durchgeführten kumulierten Abschreibungen und außerplanmäßigen Wertminderungen. Die Neubewertungen werden stets mit ausreichender Regelmäßigkeit vorgenommen, so dass der Buchwert nicht merklich von dem am Bilanzstichtag unter Zugrundelegung des beizulegenden Zeitwerts zu bestimmenden Buchwerts abweicht.

Eine Erhöhung, die sich aus der Neubewertung dieser Grundstücke und Gebäude ergibt, wird in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Allerdings wird die Aufwertung in dem Ausmaß, in dem sie eine früher als Aufwand erfasste Wertminderung infolge einer Neubewertung für den gleichen Vermögenswert umkehrt, in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag erfasst. Eine aus der Neubewertung von Grundstücken oder Gebäuden entstehende Abnahme des Buchwerts wird in dem Ausmaß als Aufwand erfasst, indem sie den unter Umständen bestehenden Betrag überschreitet, der im Zusammenhang mit einer früheren Neubewertung dieses Vermögenswertes in die Neubewertungsrücklage eingestellt wurde.

Abschreibungen auf neubewertete Grundstücke und Gebäude werden erfolgswirksam erfasst. Bei anschließender Veräußerung oder Stilllegung einer neu bewerteten Sachanlage wird der zurechenbare in der Neubewertungsrücklage verbleibende Neubewertungsüberschuss der Gewinnrücklage zugeführt.

Sich in der Konstruktion befindende Vermögenswerte für Herstellungs-, Miet- oder Verwaltungszwecke oder für noch nicht festgelegte Zwecke werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich jeglicher Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Honorare für Fremdleistungen und bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens aktiviert wurden. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei vergleichbaren anderen Gegenständen des Sachanlagevermögens und beginnt mit deren Fertigstellung bzw. Erreichen des betriebsbereiten Zustands.

Die sonstigen Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen erfasst.

Die Abschreibung erfolgt in der Weise, dass die Kosten oder der Wertansatz von Vermögenswerten, mit Ausnahme von Grundstücken oder Anlagen im Bau, über deren voraussichtliche Nutzungsdauer linear wie folgt verteilt werden:

  Gebäude

4%

Büro und Geschäftsausstattung

10% - 30%

Im Rahmen von Finanzierungs-Leasing gehaltene Vermögenswerte werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer auf der gleichen Basis wie eigene Vermögenswerte oder falls diese kürzer ist, über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses abgeschrieben.

Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Stilllegung eines Vermögenswertes ergeben sich aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und werden erfolgswirksam erfasst.

[An dieser Stelle sind zusätzliche Erläuterungen zu tätigen, wenn der Konzern den beizulegenden Zeitwert oder die Neubewertung als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten beim Übergang auf IFRS in Anspruch nimmt.]
 

 

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