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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

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  Anhang zum Konzernabschluss (Fortsetzung)

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Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Unternehmens werden an jedem Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um festzu-stellen, ob Anhaltspunke für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ge-schätzt um die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwands, falls vorhanden, zu bestimmen. Erzielt der Vermögenswert keine Zahlungsmit-telzuflüsse, die unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind jährlich auf Wertminderung zu untersuchen und zusätzlich auch dann, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt anhand der abgezinsten zukünf-tigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Zugrundelegung eines marktgerechten, dem Zeitwert des Geldes entsprechenden Zinssatzes vor Steuern, der die Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, die sich noch nicht in den geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüssen niederschlagen.

Wird der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittel-generierenden Einheit) als niedriger als sein Buchwert eingeschätzt, ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Der Wertminderungsaufwand ist sofort ergebniswirksam zu erfassen, es sei denn, der Vermögenswert wurde neubewertet. In diesem Fall wird der Wertminderungsaufwand als Verringerung der Neubewertungsrücklage erfasst.

Bei einer Wertaufholung in einer Folgeperiode wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) entsprechend dem festgestellten erzielbaren Betrag angepasst, es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschreiben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefunden hätte. Die Zuschreibung ist sofort erfolgswirksam zu erfassen, es sei denn der Vermögenswert wird unter einem anderen Standard als Neubewertungsbetrag berücksichtigt.


 

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten/ Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts ermittelt. Der Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten.

 

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