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Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden
zu dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, an dem der
Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und
werden zum Nominalwert abzüglich eines angemessen geschätzten
Betrags für For-derungsausfälle angesetzt.
Kapitalanlagen
Kapitalanlagen werden zu dem Zeitpunkt ein- und ausgebucht, an dem
der Erwerb oder Verkauf der Kapitalanlage vertraglich vereinbart
ist. Der erst-malige Bilanzansatz erfolgt zu Anschaffungskosten
inklusive Transaktions-kosten.
Kapitalanlagen werden entweder als zu Handelszwecken gehaltene oder
als zur Veräußerung verfügbare Kapitalanlagen klassifiziert und in
den Folge-perioden mit dem beizulegen Zeitwert bewertet. Werden
Kapitalanlagen zu Handelszwecken gehalten, sind deren Wertänderungen
erfolgswirksam zu erfassen. Wertänderungen von zur Veräußerung
verfügbaren Kapitalanlagen werden direkt im Eigenkapital erfasst,
bis der Vermögenswert veräußert oder eine Wertminderung festgestellt
wird. Zu diesem Zeitpunkt werden die Nettogewinne oder -verluste in
das Periodenergebnis miteinbezogen.
Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente
Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente sind nach
Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung zu
klassifizieren. Ein Eigenkapitalinstrument ist jede vertragliche
Vereinbarung, die einen Residualanspruch an den
Vermögensgegenständen des Konzerns nach Abzug sämtlicher Schulden
darstellt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verzinsliche Bankdarlehen und Überziehungskredite sind zum
erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren
Ausgabekosten bilanziert. Finanzierungskosten, einschließlich bei
Rückzahlung oder Tilgung zahlbarer Prämien, werden nach dem Prinzip
der Periodenabgrenzung bilanziert und erhöhen den Buchwert des
Instrumentes insoweit, als sie nicht zum Zeitpunkt ihres Entstehens
beglichen werden.
Wandelschuldverschreibungen
Wandelschuldverschreibungen werden als zusammengesetzte
Finanzinstru-mente angesehen, die aus einer Verbindlichkeits- und
einer Eigenkapital-komponente bestehen. Die Bewertung der
Verbindlichkeitskomponente am Ausgabetag erfolgt durch Abzinsung der
zukünftigen Zahlungen mit einem adäquaten marktüblichen Zinssatz.
Die Differenz zwischen den Einnahmen aus der Ausgabe der
Wandelanleihe und dem Fair-Value der Fremdkapitalkomponente
repräsentiert den Wert der eingebetteten Option, die Verbindlichkeit
in Eigenkapital des Konzerns umzuwandeln. Der Wert dieser Option ist
in der Eigenkapitalkomponente enthalten.
Die Ausgabekosten werden zwischen der Eigen- und der
Fremdkapitalkom-ponente der Wandelanleihe im Verhältnis ihrer
relativen Buchwerte am Tag der Ausgabe aufgeteilt. Der Teil, der auf
die Eigenkapitalkomponente ent-fällt wird direkt gegen das
Eigenkapital verrechnet.
Der Zinsaufwand der Fremdkapitalkomponente ist unter Anwendung des
marktüblichen Zinssatzes für vergleichbare, nicht konvertible
Schuldtitel ermittelt worden. Der Unterschied zwischen dem so
ermittelten Betrag und den tatsächlich gezahlten Zinsen ist dem
Buchwert der Wandelanleihe zugeschrieben worden.
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