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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

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  Anhang zum Konzernabschluss (Fortsetzung)

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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

Eigenkapitalinstrumente

Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden zu den erhaltenen Gegenleistungen, abzüglich der direkten Transaktionskosten bilanziert.

 

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Durch seine Aktivitäten ist der Konzern finanziellen Risiken aus Wechsel-kursschwankungen ausländischer Währungen und Zinsrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung dieser Risiken werden Forwards auf Auslandswährungen und Zins-Swaps eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt. 

Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente unterliegt vom Vorstand genehmigten Konzernrichtlinien die eine schriftlich fixierte Leitlinie im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten darstellen. [In der Praxis sollte an dieser Stelle eine ausführlichere Darstellung des Risikomanagement-systems des Konzerns und den zu Grunde liegenden Richtlinien unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen des Konzerns erfolgen.]

Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanz-instrumenten, die zur Absicherung eines Cashflow-Risikos dienend dokumentiert und als wirksam eingestuft sind, werden direkt im Eigenkapital erfasst. Als nicht wirksam eingestufte Instrument werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn die Absicherung der Cashflows für bindende Verpflichtungen oder absehbarer Transaktionen zur Erfassung eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit führt, dann wird zum Zeitpunkt der Erfassung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit der zugehörige Gewinn oder Verlust des derivativen Finanzinstrumentes der ursprünglich im Eigenkapital erfasst wurde in die Bewertung der erstmaligen Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit einbezogen.

Für die effektive Absicherung von Risiken aus der Änderung des beizu-legenden Zeitwertes wird das gesicherte Objekt um Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes, der aus dem abgesicherten Risiko resultiert bereinigt und der zugehörige Betrag in der GuV erfasst. Gewinne und Verluste aus der nachträglichen Wertänderung von Derivaten oder bei Nicht-Derivaten von der Änderung der Fremdwährungskomponente des Buchwertes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanz-instrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungs-geschäft erfüllen, werden erfolgswirksam in der Periode erfasst in der sie entstehen.

Die Sicherungsbeziehung ist beendet, wenn das Sicherungsinstrument er-lischt oder verkauft wird, beendet bzw. ausgeübt wird oder nicht länger die Voraussetzungen für eine Sicherungsbeziehung erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt wird der im Eigenkapital erfasst kumulierte Gewinn oder Verlust des Sicherungsinstrumentes bis zu dem Zeitpunkt thesauriert, an dem die geplante Transaktion durchgeführt wird. Wenn nicht mehr mit dem Vollzug einer gesicherten Transaktion gerechnet werden muss, sind die kumulierten Nettogewinne bzw. -verluste, die im Eigenkapital erfasst wurden erfolgswirksam umgegliedert worden.

In anderen Finanzinstrumenten eingebettete Derivate oder andere Basis-verträge werden als separate Derivate behandelt, wenn ihr Risiko und ihre Charakteristik nicht mehr dem Wesen von Basisverträgen entspricht und die Basisverträge nicht zum beizulegenden Zeitwert mit unrealisierten Gewinnen oder Verlusten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen werden.
 

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