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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich
und werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eigenkapitalinstrumente
Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden zu den
erhaltenen Gegenleistungen, abzüglich der direkten
Transaktionskosten bilanziert.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
Durch seine Aktivitäten ist der Konzern finanziellen Risiken aus
Wechsel-kursschwankungen ausländischer Währungen und Zinsrisiken
ausgesetzt. Zur Absicherung dieser Risiken werden Forwards auf
Auslandswährungen und Zins-Swaps eingesetzt. Derivative
Finanzinstrumente werden nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt.
Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente unterliegt vom Vorstand
genehmigten Konzernrichtlinien die eine schriftlich fixierte
Leitlinie im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten darstellen.
[In der Praxis sollte an dieser Stelle eine ausführlichere
Darstellung des Risikomanagement-systems des Konzerns und den zu
Grunde liegenden Richtlinien unter Berücksichtigung der
individuellen Rahmenbedingungen des Konzerns erfolgen.]
Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen
Finanz-instrumenten, die zur Absicherung eines Cashflow-Risikos
dienend dokumentiert und als wirksam eingestuft sind, werden direkt
im Eigenkapital erfasst. Als nicht wirksam eingestufte Instrument
werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn die
Absicherung der Cashflows für bindende Verpflichtungen oder
absehbarer Transaktionen zur Erfassung eines Vermögenswertes oder
einer Verbindlichkeit führt, dann wird zum Zeitpunkt der Erfassung
des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit der zugehörige Gewinn
oder Verlust des derivativen Finanzinstrumentes der ursprünglich im
Eigenkapital erfasst wurde in die Bewertung der erstmaligen
Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit
einbezogen.
Für die effektive Absicherung von Risiken aus der Änderung des
beizu-legenden Zeitwertes wird das gesicherte Objekt um
Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes, der aus dem
abgesicherten Risiko resultiert bereinigt und der zugehörige Betrag
in der GuV erfasst. Gewinne und Verluste aus der nachträglichen
Wertänderung von Derivaten oder bei Nicht-Derivaten von der Änderung
der Fremdwährungskomponente des Buchwertes werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen
Finanz-instrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung
als Sicherungs-geschäft erfüllen, werden erfolgswirksam in der
Periode erfasst in der sie entstehen.
Die Sicherungsbeziehung ist beendet, wenn das Sicherungsinstrument
er-lischt oder verkauft wird, beendet bzw. ausgeübt wird oder nicht
länger die Voraussetzungen für eine Sicherungsbeziehung erfüllt. Zu
diesem Zeitpunkt wird der im Eigenkapital erfasst kumulierte Gewinn
oder Verlust des Sicherungsinstrumentes bis zu dem Zeitpunkt
thesauriert, an dem die geplante Transaktion durchgeführt wird. Wenn
nicht mehr mit dem Vollzug einer gesicherten Transaktion gerechnet
werden muss, sind die kumulierten Nettogewinne bzw. -verluste, die
im Eigenkapital erfasst wurden erfolgswirksam umgegliedert worden.
In anderen Finanzinstrumenten eingebettete Derivate oder andere
Basis-verträge werden als separate Derivate behandelt, wenn ihr
Risiko und ihre Charakteristik nicht mehr dem Wesen von
Basisverträgen entspricht und die Basisverträge nicht zum
beizulegenden Zeitwert mit unrealisierten Gewinnen oder Verlusten in
der Erfolgsrechnung ausgewiesen werden.
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