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IFRS / IAS Musterkonzernabschluss

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  Anhang zum Konzernabschluss (Fortsetzung)

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Rückstellungen

Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn dem Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, es wahrscheinlich ist das zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Dabei sind die mit der bestmöglichen Schätzung die unvermeidbar mit vielen Ereignissen und Umständen verbundenen Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird die Rückstellung auf Grundlage der erwarteten Ausgaben bewertet, so ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser erwarteten Ausgaben. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, ist die Erstattung nur zu erfassen, wenn so gut wie sicher ist, dass das Unternehmen die Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung erhält.
Gegenwärtige Verpflichtungen, die durch einen belastenden Vertrag entstehen, sind als Rückstellungen anzusetzen und zu bewerten. Ein belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan hat und der Konzern bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Eine Restrukturierungsrückstellung darf nur die direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung entstehenden Ausgaben enthalten, die sowohl zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen als auch nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen.
 


 

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