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25. Abgegrenzte
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der
öffentlichen Hand für Personalumschulungskosten werden den
Perioden, in denen die dazugehörigen Kosten anfallen,
zugeordnet und von den entsprechenden Aufwendungen
abgezogen.
Zuwendungen der
öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Sachanlagen werden als
abgegrenzter Ertrag behandelt und über die voraussichtliche
wirtschaftliche Nutzungsdauer des entsprechenden
Vermögenswertes erfolgswirksam erfasst.
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