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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

 

  Frage 3

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Diskussionspapier des IASB zu IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities)


Welche Unternehmen sollen diese Standards anwenden?


Vom IASB in Betracht gezogene Alternativen: 

  1. Die IASB Standards für KMU sollen von allen nicht börsennotierten Unternehmen angewendet werden

  2. Die IASB Standards für KMU sollen von allen nicht börsennotierten Unternehmen unterhalb einer bestimmten Größenschwelle angewendet werden

  3. Einige nicht börsennotierte Unternehmen haben eher aufgrund ihres Wesens als aufgrund ihrer Größe eine Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung, die der von börsennotierten Unternehmen entspricht. Diese Unternehmen sollten die vollständigen IFRS anwenden

Vorläufige Ansicht des IASB: 

  1. Keine „Größentests“

  2. Grundsatz der Offenlegungspflicht: Offenlegungspflicht als vorrangiges Merkmal für KMU. Ein Unternehmen ist offenlegungspflichtig, wenn

    (a) ein hohes Maß an Interesse an dem Unternehmen von Seiten der Investoren, die nicht dem Management angehören, oder anderer Teilhaber besteht und diese hauptsächlich auf eine externe Berichterstattung als einzige Informationsquelle angewiesen sind;

    (b) das Unternehmen Aufgaben der öffentlichen Versorgung erfüllt.

  3. Anzeichen zur Vermutung einer Offenlegungspflicht. Diese bestehen, wenn das Unternehmen

    (a) börsennotiert ist oder den Börsengang vorbereitet;

    (b) treuhänderisch Vermögenswerte verwaltet (z.B. Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierhändler, Pensionskassen, Investmentgesellschaft oder –banken);

    (c) ein öffentliches Versorgungsunternehmen o.ä. ist;

    (d) von wirtschaftlicher Bedeutung hinsichtlich Kriterien wie Gesamtvermögen, gesamte Erträge, Anzahl der Mitarbeiter, Grad der Marktbeherrschung und Art und Ausmaß externer Darlehen.

  4. Zustimmung aller Anteilseigner zur Anwendung der IASB Standards für KMU wird benötigt.

  5. Anwendungsbereich: Alle nicht offenlegungspflichtigen Unternehmen

  6. Ausnahme für Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse im Hinblick auf den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bereits nach vollständigen IFRS aufstellen. Diese Unternehmen sollten ihre Abschlüsse nach den vollständigen IFRS aufstellen.


Fragen:

  1. Sollte der IASB die Merkmale der Unternehmen, die die Standards anwenden sollen, beschreiben und sollten in diesen Merkmalen keine „Größentests“ enthalten sein? Falls nicht, warum nicht, und wie könnte man einen geeigneten „Größentest“ entwickeln?

  2. Sollte der IASB für alle nicht offenlegungspflichtigen Unternehmen geeignete Standards entwickeln und sich nicht nur auf diejenigen nicht offenlegungspflichtige Unternehmen, die entweder relativ groß oder klein sind, konzentrieren?

  3. Schaffen die zwei in der vorläufigen Ansicht des IASB genannten Grundsätze zusammen mit den Anzeichen zur Vermutung einer „Offenlegungspflicht“ eine brauchbare Definition und eine geeignete Anleitung zur Auslegung des Offenlegungspflichtsbegriffs? Falls nicht, wie könnte man diesen verändern?

  4. Sollte ein Unternehmen die vollständigen IFRS anwenden, wenn ein oder mehrere Anteilseigner die Aufstellung des Jahresabschlusses nach IASB Standards für KMU ablehnen?

  5. Sollte ein Tochterunternehmen, Joint Venture oder assoziiertes Unternehmen eines offenlegungspflichtigen Unternehmens im Einzelabschluss die vollständigen IFRS und nicht die IASB Standards für KMU anwenden, wenn dieses Unternehmen bereits Finanzdaten in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS aufbereitet, um den Erfordernissen des Mutterunternehmens, Venture-Unternehmens oder Investors zu entsprechen?

Analyse der Stellungnahmen zu diesen Fragen

 

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