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Diskussionspapier des IASB zu IFRS für kleine und mittlere
Unternehmen (Preliminary Views on Accounting Standards for
Small and Medium-sized Entities)
Welche Unternehmen sollen diese Standards anwenden?
Vom IASB in Betracht gezogene Alternativen:
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Die IASB Standards für KMU sollen von allen nicht
börsennotierten Unternehmen angewendet werden
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Die IASB Standards für KMU sollen von allen nicht
börsennotierten Unternehmen unterhalb einer bestimmten
Größenschwelle angewendet werden
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Einige nicht börsennotierte Unternehmen haben eher aufgrund
ihres Wesens als aufgrund ihrer Größe eine Pflicht zur
öffentlichen Berichterstattung, die der von börsennotierten
Unternehmen entspricht. Diese Unternehmen sollten die
vollständigen IFRS anwenden
Vorläufige Ansicht des IASB:
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Keine „Größentests“
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Grundsatz der Offenlegungspflicht: Offenlegungspflicht als
vorrangiges Merkmal für KMU. Ein Unternehmen ist
offenlegungspflichtig, wenn
(a) ein hohes Maß an Interesse an dem Unternehmen von Seiten
der Investoren, die nicht dem Management angehören, oder
anderer Teilhaber besteht und diese hauptsächlich auf eine
externe Berichterstattung als einzige Informationsquelle
angewiesen sind;
(b) das Unternehmen Aufgaben der öffentlichen Versorgung
erfüllt.
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Anzeichen zur Vermutung einer Offenlegungspflicht. Diese
bestehen, wenn das Unternehmen
(a) börsennotiert ist oder den Börsengang vorbereitet;
(b) treuhänderisch Vermögenswerte verwaltet (z.B. Banken,
Versicherungsunternehmen, Wertpapierhändler, Pensionskassen,
Investmentgesellschaft oder –banken);
(c) ein öffentliches Versorgungsunternehmen o.ä. ist;
(d) von wirtschaftlicher Bedeutung hinsichtlich Kriterien
wie Gesamtvermögen, gesamte Erträge, Anzahl der Mitarbeiter,
Grad der Marktbeherrschung und Art und Ausmaß externer
Darlehen.
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Zustimmung aller Anteilseigner zur Anwendung der IASB
Standards für KMU wird benötigt.
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Anwendungsbereich: Alle nicht offenlegungspflichtigen
Unternehmen
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Ausnahme für Tochterunternehmen, Joint Ventures und
assoziierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse im Hinblick auf
den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bereits nach
vollständigen IFRS aufstellen. Diese Unternehmen sollten
ihre Abschlüsse nach den vollständigen IFRS aufstellen.
Fragen:
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Sollte der IASB die Merkmale der Unternehmen, die die
Standards anwenden sollen, beschreiben und sollten in diesen
Merkmalen keine „Größentests“ enthalten sein? Falls nicht,
warum nicht, und wie könnte man einen geeigneten
„Größentest“ entwickeln?
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Sollte der IASB für alle nicht offenlegungspflichtigen
Unternehmen geeignete Standards entwickeln und sich nicht
nur auf diejenigen nicht offenlegungspflichtige Unternehmen,
die entweder relativ groß oder klein sind, konzentrieren?
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Schaffen die zwei in der vorläufigen Ansicht des IASB
genannten Grundsätze zusammen mit den Anzeichen zur
Vermutung einer „Offenlegungspflicht“ eine brauchbare
Definition und eine geeignete Anleitung zur Auslegung des
Offenlegungspflichtsbegriffs? Falls nicht, wie könnte man
diesen verändern?
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Sollte ein Unternehmen die vollständigen IFRS anwenden, wenn
ein oder mehrere Anteilseigner die Aufstellung des
Jahresabschlusses nach IASB Standards für KMU ablehnen?
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Sollte ein Tochterunternehmen, Joint Venture oder
assoziiertes Unternehmen eines offenlegungspflichtigen
Unternehmens im Einzelabschluss die vollständigen IFRS und
nicht die IASB Standards für KMU anwenden, wenn dieses
Unternehmen bereits Finanzdaten in Übereinstimmung mit den
vollständigen IFRS aufbereitet, um den Erfordernissen des
Mutterunternehmens, Venture-Unternehmens oder Investors zu
entsprechen?
Analyse der Stellungnahmen zu diesen Fragen
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