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Stand der Entwicklung der einzelnen Standards.
Der IASB veröffentlicht nach jedem Meeting ein Papier unter
dem Namen "IASB Update". Hieraus dokumentieren wir in
Auszügen die Entwicklung der IFRS für KMU (übersetzt vom
IFRS-Portal).
Folgende
Fragestellungen bezüglich der Vereinfachungen zu IAS 1-SME und
IAS 8-SME wurden bereits vom IASB diskutiert.
Wahl der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode. Der IASB hat
vorläufig beschlossen, dass als grundsätzlicher Gedanke bei
der Entwicklung von IASB Standards für KMU alle in den IFRS
erlaubten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte auch KMU
zustehen sollten.
Zwingend
vorgeschriebener Rückgriff auf einen IFRS. Der IASB hat
beschlossen, dass Unternehmen im Falle von Regelungslücken auf
den entsprechenden IFRS zurückgreifen (issue-by-issue) und für
den verbleibenden Teil des Abschlusses die IASB Standards für
KMU weiter anwenden sollten.
Vorwort zu IASB
Standards für KMU. Der IASB hat beschlossen, dass für jede
Ausgabe der KMU-Standards ein Vorwort oder ähnliches Dokument
benötigt werde. Solch ein Dokument würde neben Vorschriften
bezüglich freiwilligem und zwingend vorgeschriebenem Rückgriff
auf IFRS auch erläutern, welche Unternehmen in den
Anwendungsbereich dieser Standards fallen.
Interpretationen.
Sollte ein KMU aus welchem Grunde auch immer zur
Bilanzierung eines Geschäftsvorfalles einen IFRS heranziehen
müssen, muss es auch die entsprechenden Interpretationen des
betreffenden IFRS berücksichtigen. Der IASB hat
beschlossen, dass für KMU relevante Interpretationen in den
entsprechenden KMU-Standard aufgenommen werden sollen.
Kriterien für die
Änderungen eines IFRS zu einem KMU-Standard. Die
Hauptkriterien für die Änderung eines IFRS bei der
Ausarbeitung eines KMU-Standards sind folgende:
-
Es ist
unwahrscheinlich, dass eine bestimmte Fragestellung in einem
KMU aufkommt. Falls dies doch der Fall sein sollte, ist ein
Rückgriff auf IFRS zwingend vorgeschrieben.
-
Den Ansprüchen der
Adressaten gerecht werden. Dies könnte, je nach Bedarf,
zusätzliche oder geringere Angaben nach sich ziehen.
-
Lieferung von
Anleitungen zur Anwendung eines IFRS-Prinzips auf einen für
KMU typischen Geschäftsvorfall. Das könnten sowohl die
Einbeziehung von Anleitungen, die nicht Teil eines IFRS sind,
als auch die Ausarbeitung zusätzlicher Erläuterungen sein.
-
Vereinfachung der
Bewertungsberechnungen bei gleichzeitiger
Übereinstimmung mit den Bewertungsprinzipien der IFRS.
-
Einschätzung der
Vorschriften zu Darstellung und Anhangsangaben wird bei einer
Kosten-Nutzen-Betrachtung als zu aufwendig erachtet.
Unternehmensfortführung.
Der IASB hat beschlossen, dass die Vorschriften in IAS 1 für
ein Unternehmen, das den Geschäftsbetrieb nicht fortführen
wird und diese Tatsache im Anhang angeben muss, in der KMU-Version des
Standards beibehalten werden sollen. Darüber hinaus hat der IASB
entschieden, dass es für KMU, die den Geschäftsbetrieb nicht
fortführen, keine weiteren Anleitungen zur Bilanzierung geben
soll.
Gliederung der Bilanz nach
Fristigkeit. IAS 1 lässt eine Gliederung nach
Liquiditätsgesichtspunkten dann zu, wenn dadurch
zuverlässigere und relevantere Informationen über ein
Unternehmen geliefert werden als durch eine Gliederung der
Bilanz nach Lang- und Kurzfristigkeit. Der IASB hat erörtert,
ob eine Einschätzung der Zuverlässigkeit und Relevanz
womöglich zu aufwendig für KMU sein könnte. Der IASB hat
entschieden, die Vorschriften des IAS 1 in IAS 1-SME
beizubehalten und dass weitere Anleitungen über die
Einschätzung der Zuverlässigkeit und Relevanz bereitgestellt
werden sollen.
Analyse der Aufwendungen.
Der IASB hat beschlossen, eine Analyse der Aufwendungen
zuzulassen, die entweder auf der Art der Aufwendungen oder auf
deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht.
Anleitungen zu den IFRS.
Der IASB hat beschlossen, die erläuternden Beispiele und
Anleitungen in IAS 1 in IAS 1-SME mit demselben Status
beizubehalten, den sie in IAS 1 einnehmen.
Eigenkapitalveränderungsrechnung. Der IASB hat
beschlossen, dass die Version der
Eigenkapitalveränderungsrechnung in IAS 1, die Transaktionen
mit Eigentümern als Eigentümer beinhaltet, wahrscheinlich
relevanter für KMU sei und deswegen in IAS 1-SME erforderlich
sein wird. Der Standard sollte jedoch einen Hinweis beinhalten,
dass ein KMU, das eine andere Version der
Eigenkapitalveränderungsrechnung wählen möchte, sich nach den
Anleitungen des IAS 1 richten soll.
Angabe über getroffene
Entscheidungen. IAS 1 fordert die Angabe der
Entscheidungen, die während der Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden des KMU vom Management getroffenen
worden sind und die den größten Einfluss auf die im
Jahresabschluss angesetzten Beträge haben. Der IASB hat
beschlossen, diese Vorschrift nicht in IAS 1-SME
beizubehalten.
Angabe der wichtigsten
Annahmen. IAS 1 fordert, Angaben im Anhang über die
wichtigsten Zukunftsannahmen zu machen. Darüber hinaus sollen
Angaben über andere wichtige Informationsquellen über
Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag gemacht werden, die
ein großes Risiko beinhalten, wesentliche Anpassungen der
Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden während des
nächsten Geschäftsjahres vornehmen zu müssen. Der IASB hat
beschlossen, diese Vorschrift in IAS 1-SME beizubehalten.
Getreue Darstellung. Der
IASB hat beschlossen, einen Querverweis zu den in IAS 1.13 -
22 genannten Vorschriften in IAS 1-SME einzufügen.
Stand: Juni 2004
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