Startseite Partner Suche Impressum Kontakt Diskussionsforum

-

Aktuelle Jobs

 

Jobbörse

 

-

Allgemein

-

 

Diskussionsforum

 

 

IFRS/IAS  

 

Newsletter  

Musterabschluss

Abschlüsse

-

Dienstleistungen

-

 

IFRS Anwendergruppe

 

 

Umstellungen auf IFRS  

Software/IFRS-Toolkit

-

Grundlagen

-

 

Was sind IFRS/IAS?

 

 

Was ist der IASB?  

 

Umstellungsprozess  

 

Endorsement  

Glossar

-

Mittelstand

-

 

IFRS für KMU  

-

Literatur

-

 

Presse

 

 

Aufsatzdatenbank  

 

Fachbücher  

Broschüren

-

Texte deutsch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Texte englisch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Sonstiges

-

 

Gästebuch

 

 

Archive  

 

Links  

 

Über uns  

Sitemap


-

IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

 

  IAS 1-SME und IAS 8-SME

-

Stand der Entwicklung der einzelnen Standards.

Der IASB veröffentlicht nach jedem Meeting ein Papier unter dem Namen "IASB Update". Hieraus dokumentieren wir in Auszügen die Entwicklung der IFRS für KMU (übersetzt vom IFRS-Portal).


Folgende Fragestellungen bezüglich der Vereinfachungen zu IAS 1-SME und IAS 8-SME wurden bereits vom IASB diskutiert.

Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode. Der IASB hat vorläufig beschlossen, dass als grundsätzlicher Gedanke bei der Entwicklung von IASB Standards für KMU alle in den IFRS erlaubten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte auch KMU zustehen sollten.

Zwingend vorgeschriebener Rückgriff auf einen IFRS. Der IASB hat beschlossen, dass Unternehmen im Falle von Regelungslücken auf den entsprechenden IFRS zurückgreifen (issue-by-issue) und für den verbleibenden Teil des Abschlusses die IASB Standards für KMU weiter anwenden sollten.

Vorwort zu IASB Standards für KMU. Der IASB hat beschlossen, dass für jede Ausgabe der KMU-Standards ein Vorwort oder ähnliches Dokument benötigt werde. Solch ein Dokument würde neben Vorschriften bezüglich freiwilligem und zwingend vorgeschriebenem Rückgriff auf IFRS auch erläutern, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich dieser Standards fallen.

Interpretationen. Sollte ein KMU aus welchem Grunde auch immer zur Bilanzierung eines Geschäftsvorfalles einen IFRS heranziehen müssen, muss es auch die entsprechenden Interpretationen des betreffenden IFRS berücksichtigen. Der IASB hat beschlossen, dass für KMU relevante Interpretationen in den entsprechenden KMU-Standard aufgenommen werden sollen.

Kriterien für die Änderungen eines IFRS zu einem KMU-Standard.  Die Hauptkriterien für die Änderung eines IFRS bei der Ausarbeitung eines KMU-Standards sind folgende:

  • Es ist unwahrscheinlich, dass eine bestimmte Fragestellung in einem KMU aufkommt. Falls dies doch der Fall sein sollte, ist ein Rückgriff auf IFRS zwingend vorgeschrieben.

  • Den Ansprüchen der Adressaten gerecht werden. Dies könnte, je nach Bedarf, zusätzliche oder geringere Angaben nach sich ziehen.

  • Lieferung von Anleitungen zur Anwendung eines IFRS-Prinzips auf einen für KMU typischen Geschäftsvorfall. Das könnten sowohl die Einbeziehung von Anleitungen, die nicht Teil eines IFRS sind, als auch die Ausarbeitung zusätzlicher Erläuterungen sein.

  • Vereinfachung der Bewertungsberechnungen bei gleichzeitiger Übereinstimmung mit den Bewertungsprinzipien der IFRS.

  • Einschätzung der Vorschriften zu Darstellung und Anhangsangaben wird bei einer Kosten-Nutzen-Betrachtung als zu aufwendig erachtet.

Unternehmensfortführung. Der IASB hat beschlossen, dass die Vorschriften in IAS 1 für ein Unternehmen, das den Geschäftsbetrieb nicht fortführen wird und diese Tatsache im Anhang angeben muss, in der KMU-Version des Standards beibehalten werden sollen. Darüber hinaus hat der IASB entschieden, dass es für KMU, die den Geschäftsbetrieb nicht fortführen, keine weiteren Anleitungen zur Bilanzierung geben soll.

Gliederung der Bilanz nach Fristigkeit. IAS 1 lässt eine Gliederung nach Liquiditätsgesichtspunkten dann zu, wenn dadurch zuverlässigere und relevantere Informationen über ein Unternehmen geliefert werden als durch eine Gliederung der Bilanz nach Lang- und Kurzfristigkeit. Der IASB hat erörtert, ob eine Einschätzung der Zuverlässigkeit und Relevanz womöglich zu aufwendig für KMU sein könnte. Der IASB hat entschieden, die Vorschriften des IAS 1 in IAS 1-SME beizubehalten und dass weitere Anleitungen über die Einschätzung der Zuverlässigkeit und Relevanz bereitgestellt werden sollen.

Analyse der Aufwendungen. Der IASB hat beschlossen, eine Analyse der Aufwendungen zuzulassen, die entweder auf der Art der Aufwendungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht.

Anleitungen zu den IFRS. Der IASB hat beschlossen, die erläuternden Beispiele und Anleitungen in IAS 1 in IAS 1-SME mit demselben Status beizubehalten, den sie in IAS 1 einnehmen.

Eigenkapitalveränderungsrechnung. Der IASB hat beschlossen, dass die Version der Eigenkapitalveränderungsrechnung in IAS 1, die Transaktionen mit Eigentümern als Eigentümer beinhaltet, wahrscheinlich relevanter für KMU sei und deswegen in IAS 1-SME erforderlich sein wird. Der Standard sollte jedoch einen Hinweis beinhalten, dass ein KMU, das eine andere Version der Eigenkapitalveränderungsrechnung wählen möchte, sich nach den Anleitungen des IAS 1 richten soll.

Angabe über getroffene Entscheidungen. IAS 1 fordert die Angabe der Entscheidungen, die während der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des KMU vom Management getroffenen worden sind und die den größten Einfluss auf die im Jahresabschluss angesetzten Beträge haben. Der IASB hat beschlossen, diese Vorschrift nicht in IAS 1-SME beizubehalten.

Angabe der wichtigsten Annahmen. IAS 1 fordert, Angaben im Anhang über die wichtigsten Zukunftsannahmen zu machen. Darüber hinaus sollen Angaben über andere wichtige Informationsquellen über Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag gemacht werden, die ein großes Risiko beinhalten, wesentliche Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden während des nächsten Geschäftsjahres vornehmen zu müssen. Der IASB hat beschlossen, diese Vorschrift in IAS 1-SME beizubehalten.

Getreue Darstellung. Der IASB hat beschlossen, einen Querverweis zu den in IAS 1.13 - 22 genannten Vorschriften in IAS 1-SME einzufügen.

Stand: Juni 2004

 

Zurück | Übersicht

 


 

Anzeige

Newsletter:

Name

E-Mail

-

Partner

-

RöverBrönner KG

-

Mediadaten

-

 

Zugriffszahlen

 

Onlinewerbung

-

Veranstalter

-

 

AvenDATA GmbH

 

 

Digitale Signatur

 

 

GDPdU Portal

 

 

Unternehmens-nachfolge

 

 

Verfahrens-dokumentation

 

 

AvenDATA GmbH. Kaiserin-Augusta-Allee 14 . D-10553 Berlin . Deutschland
  Tel +49 30 700 157 500 . Fax +49 30 700 157 599  . E-mail: webmaster@ifrs-portal.com