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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

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  Ergebnisse der Sitzung des IASB vom 13. bis 16. Dezember 2005

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In der Sitzung vom 13. bis 16. Dezember 2005 setzte der IASB die Diskussion zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen für SME vom November 2005 fort. Die in diesem Zusammenhang präsentierten Vereinfachungsempfehlungen basierten auf den folgenden Quellen:

  • Empfehlungen der SME-Working Group des IASB

  • Antworten auf dem im April 2005 versendeten ‘staff’-Fragebogen des IASB zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen für SME

  • Meinungen, die auf dem vom IASB im September 2005 veranstalteten Weltkongress der Standardsetter kund getan wurden

  • Meinungen, die von Teilnehmern auf der Round-Table-Diskussion kund getan wurden

 Der IASB kam zu folgenden Entscheidungen:

  • Effektivzinsmethode nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Beibehaltung der Erfordernis zur Anwendung der Effektivzinsmethode. Aufnahme von einem oder mehreren Beispielen in die Standards für SME.

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 39: Der Board bat das ‘staff’, einen Ansatz zu entwickeln, der finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien klassifiziert, davon eine Kategorie, für die ein beobachtbarer Marktpreis existiert und eine andere, für die kein solcher Marktpreis existiert.

  • IAS 16 Sachanlagevermögen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte – Neubewertungsmodell: Das Wahlrecht zur Neubewertung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten sollte durch Referenzierung auf IAS 16 und IAS 38 in den Standards für SME anwendbar sein.

  • IAS 16 – Komponentenansatz: Die Standards für SME sollten sich nicht auf den Komponentenansatz beziehen. Gleichwohl sollten Par. 44 bis 47 eingeschlossen werden

  • IAS 40: Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien – Häufigkeit der Neubewertung: Einbezug des Anschaffungskosten- und des Neubewertungsmodells. Am Bilanzstichtag sollte die Angabe des beizulegenden Wertes gefordert werden, jedoch ohne Angabe einer jährlichen Neubewertung.

  • IAS 40 – Nutzung des in IAS 16 verankerten Neubewertungsmodells? Das Neubewertungsmodell nach IAS 16 sollte von SMEs zur Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nicht angewendet werden. SMEs sollten die SME Version von IAS 40 anwenden.

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – Rückwirkende Anwendung: Der Board vertagte eine Entscheidung bzgl. dieses Themenkomplexes bis zu dem Zeitpunkt, zu dem über die verschiedenen Standards für SMEs entschieden wurde.

Ferner entschied der Board, dass hinsichtlich der nachfolgenden Themenkomplexe keine wesentlichen Vereinfachungen erforderlich sind:

  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualvermögenswerte

  • Ansatz von Entwicklungskosten, die nach Feststellung der kommerziellen Realisierbarkeit nach IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte angefallen sind

  • Bewertung von aktienbasierten Vergütungen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Schritte bei der Erwerbsmethode

  • IAS 16 Restwerte und Nutzungsdauern von Sachanlagevermögen

  • IAS 7 Kapitalflussrechnung

  • IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

  • Die Frage, ob das Anschaffungskostenmodell für biologische Vermögenswerte und landwirtschaftliche Produkte zum Zeitpunkt der Ernte ein Bewertungswahlrecht für SMEs darstellen sollte

(Quelle: IASB Update, Dezember 2005)

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