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IFRS für
kleine und mittlere Unternehmen
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Ergebnisse der Sitzung des
IASB vom 18. bis 21. Juli 2006 |
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Die Diskussion zu dem Vorentwurf der KMU-IFRS wurde
fortgeführt. Dabei wurden die folgenden Punkte angesprochen.
Finanzinstrumente
Der Bord diskutierte den überarbeiteten Abschnitt des Vorentwurfs zu
Finanzinstrumenten. Die Regelungen der KMU-IFRS sollen die Vorschriften
des IAS 39 in drei Hauptbereichen vereinfachen.
1. Kategorien von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente die bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollen zu
Anschaffungskosten oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
werden. Alle anderen Finanzinstrumente sollen erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Kategorien „zur Veräußerung
verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sowie „bis zur Endfälligkeit
gehaltene Finanzinvestitionen“ sollen nicht in den KMU-IFRS enthalten
sein. Folgende Finanzinstrumente werden für die Bewertung zu
Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Betracht gezogen:
• normale Forderungen und Verbindlichkeiten sowie ähnliche
Schuldinstrumente
• Vereinbarungen über Ausleihungen, die nicht in bar beglichen
werden können und deren Ausgleich durch einen finanziellen
Vermögenswert erfolgt, der die Bedingungen für die Bewertung zu
Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten
Anschaffungskosten erfüllt
• Eigenkapitalinstrumente, die nicht öffentlich gehandelt werden und
deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann
sowie Optionsgeschäfte auf ein solches Eigenkapitalinstrument
Unternehmen sollen für die ersten beiden Arten von Finanzinstrumenten
das Wahlrecht haben, diese entweder erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
2. Ausbuchung
Der Entwurf sieht ein einfaches Prinzip für die Ausbuchung von
finanziellen Vermögenswerten vor. Demnach wird ein finanzieller
Vermögenswert nur dann Ausgebucht wenn:
• wenn die vertraglichen Rechte an den Cash Flows aus dem finanziellen
Vermögenswert ausgelaufen sind oder beglichen wurden; oder
• das Unternehmen alle wesentlichen Chancen und Risiken an dem
finanziellen Vermögenswert an einen Dritten überträgt; oder
• das Unternehmen die physische Kontrolle and dem finanziellen
Vermögenswert an eine andere Partei überträgt, welche (1) die praktische
Möglichkeit hat den finanziellen Vermögenswert an einen Dritten zu
veräußern und die (2) in der Lage ist diese Möglichkeit einseitig ohne
jegliche zusätzliche Auflagen ausüben zu können.
4. Hedge Accounting
Der Entwurf behandelt drei Typen von Sicherungsbeziehungen, die für KMU
relevant sind:
• Absicherung gegen Zinsrisiken von finanziellen Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
• Absicherung gegen Fremdwährungsrisiken aus schwebenden Geschäften
und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten
Transaktionen
• Absicherungen gegen die Schwankung von Rohstoffpreisen bei
schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden
geplanten Transaktionen
• Fremdwährungsrisiken aus Nettoinvestitionen in selbständige
ausländische Teileinheiten
Der Bord hat die Mitarbeiter angewiesen zwei Ansätze zur Vereinfachung
der Hedge Accounting-Regelungen näher zu untersuchen. Nach der einen
Möglichkeit sollen bilanzielle Sicherungsbeziehungen nur unter sehr
restriktiven Bedingungen zugelassen und auf die Überprüfung der
Effektivität während der Laufzeit verzichtet werden. Die zweite
Möglichkeit sieht weniger restriktive Voraussetzungen für die
Designation der Sicherungsbeziehung vor, verlangt jedoch die periodische
Überprüfung der Effektivität während der Laufzeit, wobei eine größere
Toleranz als nach IAS 39 zugelassen werden soll.
Der Bord hat vorläufig beschlossen, dass KMU das Wahlrecht haben sollen
entweder die Regelungen von IAS 39 oder der KMU-IFRS anzuwenden.
Ertragsteuern
Die Mitarbeiter haben kurz die Abgrenzung latenter Steuern für die
KMU-IFRS nach einem Timing-Konzept erörtert, das weiter entwickelt und
dem Bord im September präsentiert werden soll. Nach diesem Konzept
sollen:
• KMU tatsächliche Steuern als Verbindlichkeit erfassen soweit sie
nicht gezahlt wurden und als Vermögenswert soweit eine einbringbare
Überzahlung vorliegt
• KMU latente Steuern auf alle Differenzen zwischen steuerlich zu
berücksichtigenden Erträgen und Aufwendungen und denen im Abschluss
nach KMU-IFRS berücksichtigen. Bei die Messung der Differenzen
werden sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch direkt
im Eigenkapital erfasste Beträge berücksichtigt. Timing-Differenzen sind
Differenzen, die in einer Periode verursacht wurden und die sich in
einer oder mehreren Folgeperioden umkehren.
Die Mitarbeiter werden den Abschnitt der KMU-IFRS über Ertragsteuern auf
Grundlage dieses Prinzips überarbeiten. Der Bord hat die Mitarbeiter
außerdem aufgefordert Sachverhalte zu ermitteln, in denen das
Timing-Konzept zu einem Bilanzansatz führt der nicht die Definition von
Vermögenswerten oder Schulden des Rahmenkonzepts erfüllt.
(Quelle: IASB Update,
July
2006)
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