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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

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  Ergebnisse der Sitzung des IASB vom 18. bis 21. Juli 2006

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Die Diskussion zu dem Vorentwurf der KMU-IFRS wurde fortgeführt. Dabei wurden die folgenden Punkte angesprochen.

Finanzinstrumente

Der Bord diskutierte den überarbeiteten Abschnitt des Vorentwurfs zu Finanzinstrumenten. Die Regelungen der KMU-IFRS sollen die Vorschriften des IAS 39 in drei Hauptbereichen vereinfachen.

 

1. Kategorien von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente die bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollen zu Anschaffungskosten oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Alle anderen Finanzinstrumente sollen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Kategorien „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sowie „bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ sollen nicht in den KMU-IFRS enthalten sein. Folgende Finanzinstrumente werden für die Bewertung zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Anschaffungskosten in Betracht gezogen:

• normale Forderungen und Verbindlichkeiten sowie ähnliche Schuldinstrumente

• Vereinbarungen über Ausleihungen, die nicht in bar beglichen werden können und deren Ausgleich durch einen finanziellen Vermögenswert erfolgt, der die Bedingungen für die Bewertung zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt

• Eigenkapitalinstrumente, die nicht öffentlich gehandelt werden und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann sowie Optionsgeschäfte auf ein solches Eigenkapitalinstrument

Unternehmen sollen für die ersten beiden Arten von Finanzinstrumenten das Wahlrecht haben, diese entweder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.

 

2. Ausbuchung

Der Entwurf sieht ein einfaches Prinzip für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten vor. Demnach wird ein finanzieller Vermögenswert nur dann Ausgebucht wenn:

• wenn die vertraglichen Rechte an den Cash Flows aus dem finanziellen Vermögenswert ausgelaufen sind oder beglichen wurden; oder

• das Unternehmen alle wesentlichen Chancen und Risiken an dem finanziellen Vermögenswert an einen Dritten überträgt; oder

• das Unternehmen die physische Kontrolle and dem finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei überträgt, welche (1) die praktische Möglichkeit hat den finanziellen Vermögenswert an einen Dritten zu veräußern und die (2) in der Lage ist diese Möglichkeit einseitig ohne jegliche zusätzliche Auflagen ausüben zu können.

 

4. Hedge Accounting

Der Entwurf behandelt drei Typen von Sicherungsbeziehungen, die für KMU relevant sind:

• Absicherung gegen Zinsrisiken von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

• Absicherung gegen Fremdwährungsrisiken aus schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen

• Absicherungen gegen die Schwankung von Rohstoffpreisen bei schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen

• Fremdwährungsrisiken aus Nettoinvestitionen in selbständige ausländische Teileinheiten

Der Bord hat die Mitarbeiter angewiesen zwei Ansätze zur Vereinfachung der Hedge Accounting-Regelungen näher zu untersuchen. Nach der einen Möglichkeit sollen bilanzielle Sicherungsbeziehungen nur unter sehr restriktiven Bedingungen zugelassen und auf die Überprüfung der Effektivität während der Laufzeit verzichtet werden. Die zweite Möglichkeit sieht weniger restriktive Voraussetzungen für die Designation der Sicherungsbeziehung vor, verlangt jedoch die periodische Überprüfung der Effektivität während der Laufzeit, wobei eine größere Toleranz als nach IAS 39 zugelassen werden soll.

Der Bord hat vorläufig beschlossen, dass KMU das Wahlrecht haben sollen entweder die Regelungen von IAS 39 oder der KMU-IFRS anzuwenden.

Ertragsteuern

Die Mitarbeiter haben kurz die Abgrenzung latenter Steuern für die KMU-IFRS nach einem Timing-Konzept erörtert, das weiter entwickelt und dem Bord im September präsentiert werden soll. Nach diesem Konzept sollen:

• KMU tatsächliche Steuern als Verbindlichkeit erfassen soweit sie nicht gezahlt wurden und als Vermögenswert soweit eine einbringbare Überzahlung vorliegt

• KMU latente Steuern auf alle Differenzen zwischen steuerlich zu berücksichtigenden Erträgen und Aufwendungen und denen im Abschluss nach KMU-IFRS berücksichtigen. Bei die Messung der Differenzen werden  sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch direkt im Eigenkapital erfasste Beträge berücksichtigt. Timing-Differenzen sind Differenzen, die in einer Periode verursacht wurden und die sich in einer oder mehreren Folgeperioden umkehren.

Die Mitarbeiter werden den Abschnitt der KMU-IFRS über Ertragsteuern auf Grundlage dieses Prinzips überarbeiten. Der Bord hat die Mitarbeiter außerdem aufgefordert Sachverhalte zu ermitteln, in denen das Timing-Konzept zu einem Bilanzansatz führt der nicht die Definition von Vermögenswerten oder Schulden des Rahmenkonzepts erfüllt.

 

 

(Quelle: IASB Update, July 2006)

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