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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

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  Ergebnisse der Sitzung des IASB vom 28. bis 31. März 2006

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Im Rahmen der Sitzung wurden vom IASB Empfehlungen der Working Group on Accounting Standards for SME (WG) beraten und folgende vorläufige Entscheidungen gefällt.
 

Bilanzierungswahlrechte für KMU (Accounting policy options for SME)

Der Bord hat erneut seine Entscheidung bestätigt, wonach alle Bilanzierungswahlrechte der Full-IFRS auch nach den KMU-IFRS zur Wahl stehen sollen.
 

Fertigungsaufträge (Construction contracts)

Die Umsatz- und Gewinnrealisierung nach Auftragsfortschritt soll angewendet werden, wenn Fertigstellungsgrad, zukünftige Kosten und Vereinnahmung zuverlässig eingeschätzt werden können.

Die Regelungen zu Fertigungsaufträgen sollen in den KMU-Standard, der die Erfassung von Umsatzerlösen regelt, eingearbeitet werden.
 

Zuwendungen der öffentlichen Hand (Government grants)

Nach KMU-IFRS sollen Zuwendungen der öffentlichen Hand vorrangig nach der in IAS 41 (Landwirtschaft) vorgeschriebenen Methode erfassen. Dennoch können auch die in IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) dargestellten Methoden angewandt werden. Für diesen Fall soll auf die Regelungen des IAS 20 verwiesen werden.

Bei der Erfassung nach IAS 40 wird wie folgt vorgegangen:

  • Unbedingte Zuwendungen werden in dem Zeitpunkt als Ertrag erfasst, an dem ein Anspruch auf die Zuwendung besteht.
     

  • Bedingte Zuwendungen werden als Ertrag erfasst, wenn deren Bedingungen erfüllt sind.
     

  • Zuwendungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts bewertet; und
     

  • Zuwendungen die das Unternehmen erhält bevor die Kriterien zur Erfassung als Ertrag erfüllt sind, werden passiv abgegrenzt.
     

Fremdkapitalkosten (Borrowing costs)

In die KMU-IFRS wird lediglich die Regelung übernommen, nach der Fremdkapitalkosten sofort als Aufwand zu erfassen sind. Dennoch sollen KMU auch die Methode zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 21.11 anwenden können.

In dem Exposure Draft soll darauf hingewiesen werden, dass der IASB entschieden hat, einen (anderen) Exposure Draft zu veröffentlichen, in dem vorgeschlagen wird, die sofortige Erfassung von Fremdkapitalkosten als Aufwand ausdrücklich zu verbieten. Im Rahmen dieses Exposure Drafts werden Kommentierungen erbeten, ob dieses Verbot auch für die KMU-IFRS sinnvoll ist.
 

Anteilsbasierte Vergütung (Share-based payment)

Die KMU-IFRS werden lediglich anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich behandeln und für Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente auf die Vorschriften in IFRS 2 verweisen. In den KMU-IFRS wird darauf hingewiesen, dass IFRS 2 die Bewertung mit dem inneren Wert erlaubt, wenn der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten nicht zuverlässig ermittelt werden kann.
 

Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Impairment of non-financial assets)

Dieser Abschnitt wird die Vorschriften für Wertminderungen aller nichtfinanzieller Vermögenswerte enthalten.

Es soll folgende Grundregel gelten:

Alle nichtfinanziellen Vermögenswerte, ausgenommen Vorräte, sollen höchstens mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden.

Vorräte sollen höchstens mit dem Nettoveräußerungswert (geschätzter Verkaufspreis im normalen Geschäftsgang abzüglich der mutmaßlichen Fertigstellungs- und Vertriebskosten) bewertet werden.
 

Leistungen an Arbeitnehmer (Employee benefits)

Dieser Abschnitt soll Regelungen zu folgenden Sachverhalte enthalten:

  • kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
     

  • folgende Arten von Versorgungsplänen: gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber, staatliche Pläne, versicherte Pläne und beitragsorientierte Pläne. Für leistungsorientierte Pläne soll auf die Vorschriften des IAS 19 verwiesen werden.
     

  • andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (inkl. Vorruhestandsleistungen und andere Leistungen für langjährige Dienstzeit) und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Bewertung erfolgt mit dem Barwert, eine versicherungsmathematische Bewertung ist nicht erforderlich, die Anwendung des Verfahrens laufender Einmalprämien zur Bestimmung des Barwerts muss nicht angewandt werden).
     

Ertragsteuern (Income taxes)

Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert nach KMU-IFRS und dem steuerbilanziellen Ansatz gebildet.

Die verschiedenen Ausnahmen, insbesondere die des IAS 12 (Ertragsteuern) sollten nicht in die KMU-IFRS übernommen werden.

Die Mitarbeiter des IASB werden Vorschläge zur Behandlung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen erarbeiten.
 

Zwischenberichterstattung (Interim financial reporting)

Anstelle eines eigenständigen Abschnitts in den KMU-IFRS soll auf IAS 37 (Zwischenberichterstattung) verwiesen werden. Für KMU die freiwillig Zwischenberichte erstellen wollen, soll ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass als Vergleichszahlen für GuV / Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung auch die Zahlen des Abschlusses für das vorangegangene (gesamte) Geschäftjahr eingesetzt werden können, sofern bisher die nach IAS 34 geforderten Vergleichszahlen auf Basis von Zwischenabschlüssen nicht ermittelt wurden.
 

Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapital (Classification of instruments as debt or equity)

In dem Exposure Draft wird berücksichtigt, dass der IASB zurzeit an einem Exposure Draft zur Änderung von IAS 32 bzgl. der Behandlung von kündbarem Eigenkapital und ähnlichen Instrumenten als Eigen- oder Fremdkapital arbeitet. Die diesbezüglichen Entscheidungen sollen in die KMU-IFRS einfließen.

(Quelle: IASB Update, March 2006)

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