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IFRS für
kleine und mittlere Unternehmen
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Ergebnisse der Sitzung des IASB vom 28. bis 31. März 2006 |
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Im Rahmen der Sitzung wurden vom
IASB Empfehlungen der Working Group on Accounting Standards
for SME (WG) beraten und folgende vorläufige Entscheidungen
gefällt.
Bilanzierungswahlrechte für
KMU (Accounting policy options for SME)
Der Bord hat erneut seine
Entscheidung bestätigt, wonach alle Bilanzierungswahlrechte
der Full-IFRS auch nach den KMU-IFRS zur Wahl stehen sollen.
Fertigungsaufträge
(Construction contracts)
Die Umsatz- und
Gewinnrealisierung nach Auftragsfortschritt soll angewendet
werden, wenn Fertigstellungsgrad, zukünftige Kosten und
Vereinnahmung zuverlässig eingeschätzt werden können.
Die Regelungen zu
Fertigungsaufträgen sollen in den KMU-Standard, der die
Erfassung von Umsatzerlösen regelt, eingearbeitet werden.
Zuwendungen der öffentlichen
Hand (Government grants)
Nach KMU-IFRS sollen Zuwendungen
der öffentlichen Hand vorrangig nach der in IAS 41
(Landwirtschaft) vorgeschriebenen Methode erfassen. Dennoch
können auch die in IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand) dargestellten Methoden
angewandt werden. Für diesen Fall soll auf die Regelungen
des IAS 20 verwiesen werden.
Bei der Erfassung nach IAS 40
wird wie folgt vorgegangen:
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Unbedingte Zuwendungen
werden in dem Zeitpunkt als Ertrag erfasst, an dem ein
Anspruch auf die Zuwendung besteht.
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Bedingte Zuwendungen werden
als Ertrag erfasst, wenn deren Bedingungen erfüllt sind.
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Zuwendungen werden mit dem
beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts
bewertet; und
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Zuwendungen die das
Unternehmen erhält bevor die Kriterien zur Erfassung als
Ertrag erfüllt sind, werden passiv abgegrenzt.
Fremdkapitalkosten (Borrowing
costs)
In die KMU-IFRS wird lediglich
die Regelung übernommen, nach der Fremdkapitalkosten sofort
als Aufwand zu erfassen sind. Dennoch sollen KMU auch die
Methode zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS
21.11 anwenden können.
In dem Exposure Draft soll
darauf hingewiesen werden, dass der IASB entschieden hat,
einen (anderen) Exposure Draft zu veröffentlichen, in dem
vorgeschlagen wird, die sofortige Erfassung von
Fremdkapitalkosten als Aufwand ausdrücklich zu verbieten. Im
Rahmen dieses Exposure Drafts werden Kommentierungen
erbeten, ob dieses Verbot auch für die KMU-IFRS sinnvoll
ist.
Anteilsbasierte Vergütung
(Share-based payment)
Die KMU-IFRS werden lediglich
anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich behandeln und
für Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente auf die Vorschriften in IFRS 2
verweisen. In den KMU-IFRS wird darauf hingewiesen, dass
IFRS 2 die Bewertung mit dem inneren Wert erlaubt, wenn der
beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten nicht
zuverlässig ermittelt werden kann.
Wertminderung von
nichtfinanziellen Vermögenswerten (Impairment of
non-financial assets)
Dieser Abschnitt wird die
Vorschriften für Wertminderungen aller nichtfinanzieller
Vermögenswerte enthalten.
Es soll folgende Grundregel
gelten:
Alle nichtfinanziellen
Vermögenswerte, ausgenommen Vorräte, sollen höchstens mit
dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
bewertet werden.
Vorräte sollen höchstens mit dem
Nettoveräußerungswert (geschätzter Verkaufspreis im normalen
Geschäftsgang abzüglich der mutmaßlichen Fertigstellungs-
und Vertriebskosten) bewertet werden.
Leistungen an Arbeitnehmer
(Employee benefits)
Dieser Abschnitt soll Regelungen
zu folgenden Sachverhalte enthalten:
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kurzfristig fällige
Leistungen an Arbeitnehmer
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folgende Arten von
Versorgungsplänen: gemeinschaftliche Pläne mehrerer
Arbeitgeber, staatliche Pläne, versicherte Pläne und
beitragsorientierte Pläne. Für leistungsorientierte
Pläne soll auf die Vorschriften des IAS 19 verwiesen
werden.
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andere langfristig fällige
Leistungen an Arbeitnehmer (inkl.
Vorruhestandsleistungen und andere Leistungen für
langjährige Dienstzeit) und Leistungen aus Anlass der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Bewertung erfolgt
mit dem Barwert, eine versicherungsmathematische
Bewertung ist nicht erforderlich, die Anwendung des
Verfahrens laufender Einmalprämien zur Bestimmung des
Barwerts muss nicht angewandt werden).
Ertragsteuern (Income taxes)
Aktive und passive latente
Steuern werden für alle zu versteuernden temporären
Differenzen zwischen dem Buchwert nach KMU-IFRS und dem
steuerbilanziellen Ansatz gebildet.
Die verschiedenen Ausnahmen,
insbesondere die des IAS 12 (Ertragsteuern) sollten nicht in
die KMU-IFRS übernommen werden.
Die Mitarbeiter des IASB werden
Vorschläge zur Behandlung von aktiven latenten Steuern aus
Verlustvorträgen erarbeiten.
Zwischenberichterstattung
(Interim financial reporting)
Anstelle eines eigenständigen
Abschnitts in den KMU-IFRS soll auf IAS 37
(Zwischenberichterstattung) verwiesen werden. Für KMU die
freiwillig Zwischenberichte erstellen wollen, soll
ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass
als Vergleichszahlen für GuV / Eigenkapitalspiegel und
Kapitalflussrechnung auch die Zahlen des Abschlusses für das
vorangegangene (gesamte) Geschäftjahr eingesetzt werden
können, sofern bisher die nach IAS 34 geforderten
Vergleichszahlen auf Basis von Zwischenabschlüssen nicht
ermittelt wurden.
Abgrenzung zwischen Fremd-
und Eigenkapital (Classification of instruments as debt or
equity)
In dem Exposure Draft wird
berücksichtigt, dass der IASB zurzeit an einem Exposure
Draft zur Änderung von IAS 32 bzgl. der Behandlung von
kündbarem Eigenkapital und ähnlichen Instrumenten als Eigen-
oder Fremdkapital arbeitet. Die diesbezüglichen
Entscheidungen sollen in die KMU-IFRS einfließen.
(Quelle: IASB Update, March
2006)
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