Startseite Partner Suche Impressum Kontakt Diskussionsforum

-

Aktuelle Jobs

 

Jobbörse

 

-

Allgemein

-

 

Diskussionsforum

 

 

IFRS/IAS  

 

Newsletter  

Musterabschluss

Abschlüsse

-

Dienstleistungen

-

 

IFRS Anwendergruppe

 

 

Umstellungen auf IFRS  

Software/IFRS-Toolkit

-

Grundlagen

-

 

Was sind IFRS/IAS?

 

 

Was ist der IASB?  

 

Umstellungsprozess  

 

Endorsement  

Glossar

-

Mittelstand

-

 

IFRS für KMU  

-

Literatur

-

 

Presse

 

 

Aufsatzdatenbank  

 

Fachbücher  

Broschüren

-

Texte deutsch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Texte englisch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Sonstiges

-

 

Gästebuch

 

 

Archive  

 

Links  

 

Über uns  

Sitemap


-

IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

Zurück

  Sitzung des IASB vom 15. bis 18. November 2005

-

In der Sitzung vom 15. bis 18. November 2005 diskutierte der IASB schwerpunktmäßig mögliche Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen für SME. Die in diesem Zusammenhang präsentierten Vereinfachungs-empfehlungen basierten auf den folgenden Quellen:

  • Empfehlungen der SME-Working Group des IASB

  • Antworten auf dem im April 2005 versendeten ‘staff’-Fragebogen des IASB zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen für SME

  • Meinungen, die auf dem vom IASB im September 2005 veranstalteten Weltkongress der Standardsetter kund getan wurden

  • Meinungen, die von Teilnehmern auf der Round-Table-Diskussion kund getan wurden

Seitens des Board wurde vorgeschlagen, alle wesentlichen Prinzipien, Anwendungsausnahmen und Implementierungsanleitungen zu identifizieren, die für SMEs grundsätzlich nicht relevant sind. Für SME sollen dabei unter Verweis auf die „full-IFRS“ nur die Wahlrechte bestehen bleiben, die SME voraussichtlich nutzen werden. Mit diesem Ansatz soll die Grundlage für einen wesentlichen Teil des Exposure Drafts für die SME-IFRS vorbereitet werden, der dem Board für eine Sitzung im Januar 2006 als Diskussionsgrundlage dienen soll. Darüber hinaus sollen spezifische Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen untersucht werden.

Ferner betrachtete der Board die Vorschläge des ‘staff’ für mögliche Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen und kam zu den folgenden Entscheidungen:

  • Bewertung der Vorräte nach IAS 2: Für SMEs sind keine wesentlichen Vereinfachungen erforderlich.

  • Percentage-of-completion-method für Verträge nach IAS 11 und Erträge aus Dienstleistungen nach IAS 18: Für SMEs sind keine wesentlichen Vereinfachungen erforderlich.

  • Ansatz latenter Steuern nach IAS 12: Das ‘staff’ soll diesen Themenkomplex zusammen mit Erstellern und Adressaten von Abschlüssen weiter untersuchen und dem Board Vorschläge für ein zukünftiges Treffen unterbreiten.

  • Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17: SMEs sollten nicht alle Leasingverhältnisse als Operating Leasingverhältnisse – unter Berücksichtigung zusätzlicher Angabepflichten – klassifizieren. Ferner sollte das ‘staff’ nachfolgende zwei Ansätze untersuchen und dem Board diesbezüglich Vorschläge unterbreiten: 1) Behandlung sämtlicher Leasingverhältnisse als Finanzierungsleasingverhältnisse mit Bewertungserleichterungen. 2) Beibehaltung der Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing mit Bewertungserleichterungen.

  • Bewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach IAS 19: SMEs sollten keine Bilanzierungsvorschriften für beitragsorientierte Versorgungspläne auf leistungsorientierte Versorgungspläne anwenden. Ferner sollte der ‘staff’ mit Versicherungsmathematikern Vereinfachungen diskutieren. Die Diskussion soll Vereinfachungen hinsichtlich der versicherungsmathematischen Bewertung sowie des Ansatzes von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten beinhalten.

  • Konsolidierung von Tochterunternehmen nach IAS 27: SMEs sollten von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses nicht ausgenommen werden.

  • Equity-Methode nach IAS 28 und IAS 31: SMEs sollten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen entweder unter Anwendung der Equity-Methode oder unter erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten. SMEs sollten zur Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures eine der erlaubten Methoden in IAS 31 anwenden.

  • IAS 36 Wertminderung von Goodwill und immateriellen Vermögenswerten: Zur Feststellung der Wertminderung eines Goodwills oder eines anderen immateriellen Vermögenswertes mit unbegrenzter Nutzungsdauer sollte auf einen Indikatoransatz und nicht auf einen Abschreibungsansatz zurückgegriffen werden. Der Indikatoransatz ersetzt damit die jährliche Ermittlung der Wertminderung.

  • IAS 36 andere Themenkomplexe der Wertminderung: Das ‘staff’ soll weiterhin den folgenden Indikatoransatz zur Feststellung der Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten, die kein Goodwill oder anderer immaterieller Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind, überprüfen: 1) Beibehaltung des Grundsatzes, dass Vermögenswerte maximal mit dem erzielbaren Betrag bewertet werden sollten. 2) Ansatzerleichterung durch Nutzung der in IAS 36.12 aufgeführten Anhaltspunkte für eine vorliegende Wertminderung. 3) Ermittlung der Wertminderung lediglich anhand des beizulegenden Zeitwertes und nicht zusätzlich anhand einer Bestimmung des Nutzungswertes.    

(Quelle: IASB Update, November 2005)

Zurück


 

Anzeige

Newsletter:

Name

E-Mail

-

Partner

-

RöverBrönner KG

-

Mediadaten

-

 

Zugriffszahlen

 

Onlinewerbung

-

Veranstalter

-

 

AvenDATA GmbH

 

 

Digitale Signatur

 

 

GDPdU Portal

 

 

Unternehmens-nachfolge

 

 

Verfahrens-dokumentation

 

 

AvenDATA GmbH. Kaiserin-Augusta-Allee 14 . D-10553 Berlin . Deutschland
  Tel +49 30 700 157 500 . Fax +49 30 700 157 599  . E-mail: webmaster@ifrs-portal.com