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IFRS für
kleine und mittlere Unternehmen
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Ergebnisse der Sitzung des
IASB vom 16. bis 19. Oktober 2006 |
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Die Diskussion zu dem Vorentwurf der KMU-IFRS wurde
fortgeführt. Dabei wurden die folgenden Punkte angesprochen.
Die Mitarbeiter haben dem Board die folgenden vier Dokumente zur
Diskussion vorgelegt.
• Einen überarbeiteten Entwurf für den Exposure Draft, in dem die im
Rahmen der Sitzung im September beschlossenen Änderungen gegenüber
der Vorversion hervorgehoben sind.
• Einen Exposure Draft für die Anwendungsleitlinien (implementation
guidance) die Beispielberichtsbestandteile und eine Anhangcheckliste
enthält.
• Ein Vorentwurf der „Begründung der Regelungen“ (basis for
conclusion)
• Vorentwurf für die Einladung zur Kommentierung des Exposure Draft
Der Board hat diese Dokumente diskutiert und die folgenden vorläufigen
Entscheidungen getroffen.
Exposure Draft
Es ist KMU gestattet die Bilanz nach Liquiditätsgesichtspunkten zu
gliedern.
KMU sollen nicht zu Angaben bezüglich beschlossener Änderungen von
KMU-IFRS verpflichtet sein, deren Anwendung noch nicht verpflichtend
ist.
Der Ausdruck „net realisable value“ im Zusammenhang mit Vorräten soll
durch „selling price less costs to sell“ ersetzt werden.
Klarstellung, dass zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Ausleihungen
bei der Berechnung des Effektivzinssatzes zu berücksichtigen sind.
Es sollen Anwendungsleitlinien bezüglich des Wechsels von Full-IFRS auf
KMU-IFRS hinzugefügt werden.
Im Zusammenhang mit Hedge Accounting soll eher der erleichterte
periodische Effektivitätstest gefordert werden, anstatt der so genannten
„shortcut-method“, nach der Ineffektivitäten nicht gemessen und erfasst
werden.
In der Sektion zur erstmaligen Anwendung soll überdacht werden, ob alle
Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung in IFRS 1 in die KMU-IFRS
übernommen werden sollten.
Weiterhin soll überlegt werden, ob Übergangsvorschriften zu speziellen
Regelungen der KMU-IFRS eingearbeitet werden sollten.
Beispielberichtsbestandteile und Anhangcheckliste (Illustrative
financial statements and disclosure checklist)
Die Mitarbeiter sollen überdenken, ob Angaben die bisher im Anhang
dargestellt sind, zur besseren Klarheit möglicherweise direkt auf den
Rechenwerken des Abschlusses angegeben werden sollten.
Es sollen eine oder mehrere Personen zur unabhängigen Überprüfung der
Beispielberichtsbestandteile gefunden werden.
Begründung der Regelungen (Basis for conclusion)
Es soll das Vorgehen beschrieben werden, nach dem der Board entscheidet
welche Angaben der Full-IFRS nicht in die KMU-IFRS übernommen werden und
welche Angaben zu den KMU-IFRS hinzugefügt werden.
Die Unterstützung des US-amerikanischen Financial Accounting Standards
Advisory Council (FASAC) zur Übernahme des Projekts soll bestätigt
werden.
Es soll erklärt werden, dass die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen
von KMU Teil der Mission des IASB ist, wie sie in der Satzung der IASC
Foundation dargelegt ist.
Die Hierarchie, wie bei der Wahl einer Bilanzierungsmethode vorzugehen
ist, wenn die KMU-IFRS keine spezifische Regelung für eine Transaktion,
ein Ereignis oder Gegebenheit enthalten, soll erklärt werden.
Einladung zur Kommentierung (Invitation to comment)
Allgemeine Fragen zu den vorgeschlagenen Angaben sollen hinzugefügt
werden.
Wenn nach den Full-IFRS Bilanzierungswahlrechte bestehen, enthalten die
KMU-IFRS lediglich die einfacherer Bilanzierungsmethode und die anderen
Optionen können durch Verweis auf die Full-IFRS in Anspruch genommen
werden. Es soll die Frage aufgenommen werden, ob der Board die
sachgerechte Auswahl für die in den KMU-IFRS enthaltenen Optionen
getroffen hat.
Es soll die generelle Frage gestellt werden, ob die Übergangsleitlinien
sowohl für den Übergang von nationalen Rechnungslegungsvorschriften auf
KMU-IFRS als auch von Full-IFRS auf KMU-IFRS angemessen sind.
Eine allgemeine Frage bezüglich der Verweise in den KMU-IFRS auf die
Full-IFRS soll hinzugefügt werden.
Die Bedürfnisse der Anwender sowie die Kosten-Nutzen-Abwägungen, die der
Board bei den Vereinfachungen zur erstmaligen Erfassung und Bewertung in
Betracht gezogen hat, sollen klargestellt werden.
Es soll die Frage hinzugefügt werden, ob die wenigen übrigen
Sachverhalte bei denen Einkünfte und Aufwendungen direkt im Eigenkapital
erfasst werden (ausgenommen Cash Flow Hedges) gestrichen und stattdessen
die erfolgswirksame Erfassung vorgeschrieben werden sollte.
Vorabstimmung (Indicative Bord vote)
Nach der Diskussion der vier Dokumente hat der Board die Mitarbeiter
angewiesen einen Entwurf zur Vorabstimmung vorzubereiten.
(Quelle: IASB Update,
Oct.
2006)
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