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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

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  Ergebnisse der Sitzung des IASB vom 16. bis 19. Oktober 2006

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Die Diskussion zu dem Vorentwurf der KMU-IFRS wurde fortgeführt. Dabei wurden die folgenden Punkte angesprochen.

Die Mitarbeiter haben dem Board die folgenden vier Dokumente zur Diskussion vorgelegt.

• Einen überarbeiteten Entwurf für den Exposure Draft, in dem die im Rahmen der Sitzung im September beschlossenen Änderungen gegenüber der Vorversion hervorgehoben sind.

• Einen Exposure Draft für die Anwendungsleitlinien (implementation guidance) die Beispielberichtsbestandteile und eine Anhangcheckliste enthält.

• Ein Vorentwurf der „Begründung der Regelungen“ (basis for conclusion)

• Vorentwurf für die Einladung zur Kommentierung des Exposure Draft

Der Board hat diese Dokumente diskutiert und die folgenden vorläufigen Entscheidungen getroffen.

 

Exposure Draft

Es ist KMU gestattet die Bilanz nach Liquiditätsgesichtspunkten zu gliedern.

KMU sollen nicht zu Angaben bezüglich beschlossener Änderungen von KMU-IFRS verpflichtet sein, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist.

Der Ausdruck „net realisable value“ im Zusammenhang mit Vorräten soll durch „selling price less costs to sell“ ersetzt werden.

Klarstellung, dass zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Ausleihungen bei der Berechnung des Effektivzinssatzes zu berücksichtigen sind.

Es sollen Anwendungsleitlinien bezüglich des Wechsels von Full-IFRS auf KMU-IFRS hinzugefügt werden.

Im Zusammenhang mit Hedge Accounting soll eher der erleichterte periodische Effektivitätstest gefordert werden, anstatt der so genannten „shortcut-method“, nach der Ineffektivitäten nicht gemessen und erfasst werden.

In der Sektion zur erstmaligen Anwendung soll überdacht werden, ob alle Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung in IFRS 1 in die KMU-IFRS übernommen werden sollten.

Weiterhin soll überlegt werden, ob Übergangsvorschriften zu speziellen Regelungen der KMU-IFRS eingearbeitet werden sollten.

 

Beispielberichtsbestandteile und Anhangcheckliste (Illustrative financial statements and disclosure checklist)

Die Mitarbeiter sollen überdenken, ob Angaben die bisher im Anhang dargestellt sind, zur besseren Klarheit möglicherweise direkt auf den Rechenwerken des Abschlusses angegeben werden sollten.

Es sollen eine oder mehrere Personen zur unabhängigen Überprüfung der Beispielberichtsbestandteile gefunden werden.

 

Begründung der Regelungen (Basis for conclusion)

Es soll das Vorgehen beschrieben werden, nach dem der Board entscheidet welche Angaben der Full-IFRS nicht in die KMU-IFRS übernommen werden und welche Angaben zu den KMU-IFRS hinzugefügt werden.

Die Unterstützung des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Advisory Council (FASAC) zur Übernahme des Projekts soll bestätigt werden.

Es soll erklärt werden, dass die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen von KMU Teil der Mission des IASB ist, wie sie in der Satzung der IASC Foundation dargelegt ist.

Die Hierarchie, wie bei der Wahl einer Bilanzierungsmethode vorzugehen ist, wenn die KMU-IFRS keine spezifische Regelung für eine Transaktion, ein Ereignis oder Gegebenheit enthalten, soll erklärt werden.

Einladung zur Kommentierung (Invitation to comment)

Allgemeine Fragen zu den vorgeschlagenen Angaben sollen hinzugefügt werden.
Wenn nach den Full-IFRS Bilanzierungswahlrechte bestehen, enthalten die KMU-IFRS lediglich die einfacherer Bilanzierungsmethode und die anderen Optionen können durch Verweis auf die Full-IFRS in Anspruch genommen werden. Es soll die Frage aufgenommen werden, ob der Board die sachgerechte Auswahl für die in den KMU-IFRS enthaltenen Optionen getroffen hat.

Es soll die generelle Frage gestellt werden, ob die Übergangsleitlinien sowohl für den Übergang von nationalen Rechnungslegungsvorschriften auf KMU-IFRS als auch von Full-IFRS auf KMU-IFRS angemessen sind.

Eine allgemeine Frage bezüglich der Verweise in den KMU-IFRS auf die Full-IFRS soll hinzugefügt werden.

Die Bedürfnisse der Anwender sowie die Kosten-Nutzen-Abwägungen, die der Board bei den Vereinfachungen zur erstmaligen Erfassung und Bewertung in Betracht gezogen hat, sollen klargestellt werden.

Es soll die Frage hinzugefügt werden, ob die wenigen übrigen Sachverhalte bei denen Einkünfte und Aufwendungen direkt im Eigenkapital erfasst werden (ausgenommen Cash Flow Hedges) gestrichen und stattdessen die erfolgswirksame Erfassung vorgeschrieben werden sollte.

Vorabstimmung (Indicative Bord vote)

Nach der Diskussion der vier Dokumente hat der Board die Mitarbeiter angewiesen einen Entwurf zur Vorabstimmung vorzubereiten.

(Quelle: IASB Update, Oct. 2006)

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