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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

 

  Analyse der Comment Letters

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An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen auf das Diskussionspapier "Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities". 


Fragestellung 1: Soll der IASB gesonderte Standards für kleine und mittlere Unternehmen entwickeln?


Frage 1a: Sind die vollständigen IFRS für alle Unternehmen geeignet?

Etwa zwei Drittel der Stellung nehmenden Fachöffentlichkeit stimmte dieser Aussage nicht zu. Sie brachten vor, dass die vollständigen IFRS speziell auf die Bedürfnisse von Abschlussadressaten von kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgerichtet sind. Da kleine und mittlere Unternehmen generell andere Abschlussadressaten mit unterschiedlichen Informationsbedürfnissen und Kenntnisstand haben, würden die vollständigen IFRS dem nicht gerecht werden. Zudem seien die Kosten für die Erstellung von Jahresabschlüssen in vollständiger Übereinstimmung mit IFRS hoch und würden den Nutzen einer Rechnungslegung nach IFRS überwiegen. Folgende Punkte wurden in den Stellungnahmen vorgebracht:

  1. Die IFRS wurden aus dem Rahmenkonzept abgeleitet. Das Rahmenkonzept zielt auf den außenstehenden Investor ab. Jahresabschlüsse von KMU richten sich primär jedoch nicht an außenstehende Investoren.
     

  2. Die meisten wissenschaftlichen Nachforschungen haben ergeben, dass die Adressaten und der Verwendungszweck von KMU-Abschlüssen sich wesentlich von denen großer börsennotierter Unternehmen unterscheiden.
     

  3. Selbst wenn die vollständigen IFRS theoretisch für KMU geeignet seien, fehle es den oftmals KMU an Sachverstand, um diese Standards anzuwenden. Denn die IFRS sind für KMU unnötig komplex und aufwendig.
     

  4. Abschlussadressaten von KMU messen der Berichterstattung über die Vermögensverwaltung eine viel größere Bedeutung bei als dies vom Rahmenkonzept gefordert wird.
     

  5. Die Anwendung der vollständigen IFRS zieht [in vielen Ländern] wesentliche Änderungen der Abschlussdaten nach sich, damit diese auch für steuerliche Zwecke verwendet werden können. Abschlüsse nach IASB Standards für KMU sollten möglichst unter Vornahme nur weniger Anpassungen auch für steuerliche Zwecke geeignet sein.
     

  6. Das übrige Drittel der Stellung nehmenden Fachöffentlichkeit war der Ansicht, dass die vollständigen IFRS für alle Unternehmen geeignet seien.
     

  7. Die Zielsetzungen von Jahresabschlüssen im allgemeinen sind für alle Unternehmen gleich. Daher treffen die Zielsetzungen von IFRS-Abschlüssen auch für KMU zu.
     

  8. Die Größe eines Unternehmens ist nicht ausschlaggebend dafür, wie seine Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen definiert sind und wie diese bewertet werden sollten. Auch wenn einige Vereinfachungen von Anhangsangaben für die Bedürfnisse von KMU zweckdienlich sein könnten, macht dies eine Anwendung der vollständigen IFRS generell nicht unangemessen.

Frage 1b: Sollte der IASB eine gesonderte Ausgabe von für KMU geeigneten Rechnungslegungsstandards entwickeln? 

Die Stellungnahmen zum Diskussionspapier ergaben, dass dieser Vorschlag von einer überwältigenden Mehrheit (fast 90%) positiv aufgenommen wurde. Viele gaben allerdings zu bedenken, dass wenn der IASB mit diesem Projekt nicht schnell genug vorankommt, würden viele Gesetzgeber eigene Standards für KMU entwickeln, die wahrscheinlich nicht miteinander übereinstimmen würden. Zudem würden sie wahrscheinlich auch nicht mit den IFRS und dem Rahmenkonzept übereinstimmen und nicht auf den Bedürfnissen von Jahresabschlussadressaten basieren und darüber hinaus eventuell auch kostspielig sein.

Nicht alle der 90% halten eine Anwendung der IASB Standards für KMU für alle nicht offenlegungspflichtigen Unternehmen für geeignet. Einige waren der Ansicht, dass die Standards auf kleine nicht offenlegungspflichtige Unternehmen abzielen sollten, während andere der Meinung waren, dass sog. "Mikro"-KMU vom Anwendungsbereich der Standards auszuschließen seien. Diese "Mikro"-KMU sollten nationale Bilanzierungsvorschriften, vielleicht unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften, anwenden.

Die restlichen 10% stimmten dem Vorschlag im allgemeinen deswegen nicht zu, weil sie ein einziges IFRS-Regelungswerk inklusive spezieller auf KMU zugeschnittener Vereinfachungen und Ausnahmen in den einzelnen IFRS einer gesonderten Ausgabe von IASB Standards für KMU vorziehen würden. Praktisch keiner war der Ansicht, dass der IASB seine Arbeit ausschließlich auf Rechnungslegungsstandards für börsennotierte und andere offenlegungspflichtige Unternehmen beschränken sollte.

Frage 1c: Sollten die Standards für KMU von börsennotierten Unternehmen (oder anderen vom IASB speziell nicht in Betracht gezogenen Unternehmen) nicht angewendet werden, auch wenn dies der nationale Gesetzgeber gestatten würde? Würden diese Standards von solchen Unternehmen angewendet werden, sollte der Jahresabschluss dieser Unternehmen als nicht in Übereinstimmung mit den IASB Standards für KMU angesehen werden?

Fast 75% stimmten damit überein, dass der IASB festlegen sollte, für welche Kategorie  von Unternehmen die Standards gedacht sind. Der IASB sollte dann den nationalen Gesetzgebern die Entscheidung überlassen, ob alle, einige oder keine der Unternehmen in der vom IASB festgelegten Kategorie die Standards verpflichtend anzuwenden haben.

Die restlichen 25% vertraten die Auffassung, dass die Entscheidung darüber, welche Unternehmen die vollständigen IFRS anwenden müssen/können und welche die IASB Standards für KMU anwenden müssen/können, den nationalen Gesetzgebern überlassen bleiben sollte.

  1. In einigen Fällen - insbesondere in denjenigen kleinen Ländern oder Entwicklungsländern, in denen es viele börsennotierte Unternehmen, die im Vergleich zu den börsennotierten Unternehmen in größeren oder weiter entwickelten Ländern relativ klein sind - wurde vorgebracht, dass die jeweilige Aufsichtsbehörde festlegen sollte, ob die IASB Standards für KMU für solche kleinen börsennotierten geeignet sind.

  2. Einige wiesen darauf hin, dass der IASB nicht das gesetzliche Recht hätte, bestimmte Unternehmen von der Anwendung der IASB Standards für KMU auszuschließen, wenn das nationale Recht eine Anwendung zuließe.

  3. Mehrere merkten an, selbst wenn der nationale Gesetzgeber die Anwendung von kleinen börsennotierten Unternehmen zulassen würde, dass die Kräfte am Markt eine Anwendung von IFRS dieser Unternehmen erforderlich machen würde.

  4. Vielen Antworten aus der Europäischen Union war die Anmerkung zu entnehmen, dass diese Frage aufgrund der IAS-Verordnung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Unionen irrelevant ist, da alle börsennotierten Unternehmen die vollständigen IFRS zwingend anzuwenden haben.

(Quelle: IASB)

Zur Fragestellung 1 des Diskussionspapiers

 

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