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An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen auf das
Diskussionspapier "Preliminary Views on Accounting Standards
for Small and Medium-sized Entities".
Fragestellung 1: Soll der IASB gesonderte Standards für kleine und mittlere
Unternehmen entwickeln?
Frage 1a:
Sind die
vollständigen IFRS für alle Unternehmen geeignet?
Etwa zwei Drittel der Stellung nehmenden Fachöffentlichkeit
stimmte dieser Aussage nicht zu. Sie brachten vor, dass die
vollständigen IFRS speziell auf die Bedürfnisse von
Abschlussadressaten von kapitalmarktorientierten Unternehmen
ausgerichtet sind. Da kleine und mittlere Unternehmen
generell andere Abschlussadressaten mit unterschiedlichen
Informationsbedürfnissen und Kenntnisstand haben, würden die
vollständigen IFRS dem nicht gerecht werden. Zudem seien die
Kosten für die Erstellung von Jahresabschlüssen in
vollständiger Übereinstimmung mit IFRS hoch und würden den
Nutzen einer Rechnungslegung nach IFRS überwiegen. Folgende
Punkte wurden in den Stellungnahmen vorgebracht:
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Die IFRS
wurden aus dem Rahmenkonzept abgeleitet. Das Rahmenkonzept
zielt auf den außenstehenden Investor ab. Jahresabschlüsse
von KMU richten sich primär jedoch nicht an außenstehende
Investoren.
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Die meisten
wissenschaftlichen Nachforschungen haben ergeben, dass die Adressaten und der Verwendungszweck von KMU-Abschlüssen
sich wesentlich von denen großer börsennotierter Unternehmen
unterscheiden.
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Selbst wenn
die vollständigen IFRS theoretisch für KMU geeignet seien,
fehle es den oftmals KMU an Sachverstand, um diese Standards
anzuwenden. Denn die IFRS sind für KMU unnötig komplex und
aufwendig.
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Abschlussadressaten von KMU messen der Berichterstattung
über die Vermögensverwaltung eine viel größere
Bedeutung bei als dies vom Rahmenkonzept gefordert wird.
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Die Anwendung
der vollständigen IFRS zieht [in vielen Ländern] wesentliche
Änderungen der Abschlussdaten nach sich, damit diese auch
für steuerliche Zwecke verwendet werden können. Abschlüsse
nach IASB Standards für KMU sollten möglichst unter Vornahme
nur weniger Anpassungen auch für steuerliche Zwecke geeignet
sein.
-
Das übrige
Drittel der Stellung nehmenden Fachöffentlichkeit war der
Ansicht, dass die vollständigen IFRS für alle Unternehmen
geeignet seien.
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Die
Zielsetzungen von Jahresabschlüssen im allgemeinen sind für
alle Unternehmen gleich. Daher treffen die Zielsetzungen von
IFRS-Abschlüssen auch für KMU zu.
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Die Größe
eines Unternehmens ist nicht ausschlaggebend dafür, wie
seine Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen
definiert sind und wie diese bewertet werden sollten. Auch
wenn einige Vereinfachungen von Anhangsangaben für die
Bedürfnisse von KMU zweckdienlich sein könnten, macht dies
eine Anwendung der vollständigen IFRS generell nicht unangemessen.
Frage
1b: Sollte der IASB eine gesonderte Ausgabe von für KMU geeigneten
Rechnungslegungsstandards entwickeln?
Die
Stellungnahmen zum Diskussionspapier ergaben, dass dieser
Vorschlag von einer überwältigenden Mehrheit (fast 90%)
positiv aufgenommen wurde. Viele gaben allerdings zu
bedenken, dass wenn der IASB mit diesem Projekt nicht
schnell genug vorankommt, würden viele Gesetzgeber eigene
Standards für KMU entwickeln, die wahrscheinlich nicht
miteinander übereinstimmen würden. Zudem würden sie
wahrscheinlich auch nicht mit den IFRS und dem Rahmenkonzept
übereinstimmen und nicht auf den Bedürfnissen von
Jahresabschlussadressaten basieren und darüber hinaus eventuell auch
kostspielig sein.
Nicht alle der 90% halten eine Anwendung der IASB Standards
für KMU für alle nicht offenlegungspflichtigen Unternehmen
für geeignet. Einige waren der Ansicht, dass die Standards
auf kleine nicht offenlegungspflichtige Unternehmen abzielen
sollten, während andere der Meinung waren, dass sog. "Mikro"-KMU
vom Anwendungsbereich der Standards auszuschließen seien.
Diese "Mikro"-KMU sollten nationale
Bilanzierungsvorschriften, vielleicht unter Berücksichtigung
steuerlicher Vorschriften, anwenden.
Die
restlichen 10% stimmten dem Vorschlag im allgemeinen
deswegen nicht zu, weil sie ein einziges IFRS-Regelungswerk
inklusive spezieller auf KMU zugeschnittener Vereinfachungen
und Ausnahmen in den einzelnen IFRS einer gesonderten
Ausgabe von IASB Standards für KMU vorziehen würden.
Praktisch keiner war der Ansicht, dass der IASB seine Arbeit
ausschließlich auf Rechnungslegungsstandards für
börsennotierte und andere offenlegungspflichtige Unternehmen
beschränken sollte.
Frage
1c: Sollten
die Standards für KMU von börsennotierten Unternehmen (oder
anderen vom IASB speziell nicht in Betracht gezogenen
Unternehmen) nicht angewendet werden, auch wenn dies der
nationale Gesetzgeber gestatten würde? Würden
diese Standards von solchen Unternehmen angewendet werden,
sollte der Jahresabschluss dieser Unternehmen als nicht in
Übereinstimmung mit den IASB Standards für KMU angesehen
werden?
Fast 75% stimmten damit überein, dass der IASB festlegen
sollte, für welche Kategorie von Unternehmen die
Standards gedacht sind. Der IASB sollte dann den nationalen
Gesetzgebern die Entscheidung überlassen, ob alle, einige
oder keine der Unternehmen in der vom IASB festgelegten
Kategorie die Standards verpflichtend anzuwenden haben.
Die restlichen 25% vertraten die Auffassung, dass die
Entscheidung darüber, welche Unternehmen die vollständigen
IFRS anwenden müssen/können und welche die IASB Standards
für KMU anwenden müssen/können, den nationalen Gesetzgebern
überlassen bleiben sollte.
-
In einigen Fällen -
insbesondere in denjenigen kleinen Ländern oder
Entwicklungsländern, in denen es viele börsennotierte
Unternehmen, die im Vergleich zu den börsennotierten
Unternehmen in größeren oder weiter entwickelten Ländern
relativ klein sind - wurde vorgebracht, dass die
jeweilige Aufsichtsbehörde festlegen sollte, ob die IASB
Standards für KMU für solche kleinen börsennotierten
geeignet sind.
-
Einige wiesen darauf hin,
dass der IASB nicht das gesetzliche Recht hätte,
bestimmte Unternehmen von der Anwendung der IASB
Standards für KMU auszuschließen, wenn das nationale
Recht eine Anwendung zuließe.
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Mehrere merkten an, selbst
wenn der nationale Gesetzgeber die Anwendung von kleinen
börsennotierten Unternehmen zulassen würde, dass die
Kräfte am Markt eine Anwendung von IFRS dieser
Unternehmen erforderlich machen würde.
-
Vielen Antworten aus der
Europäischen Union war die Anmerkung zu entnehmen, dass diese Frage aufgrund
der IAS-Verordnung für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Unionen irrelevant ist, da alle börsennotierten
Unternehmen die vollständigen IFRS zwingend anzuwenden
haben.
(Quelle: IASB)
Zur
Fragestellung 1 des Diskussionspapiers
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