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An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen auf das
Diskussionspapier "Preliminary Views on Accounting Standards
for Small and Medium-sized Entities".
Fragestellung 5: Wann darf ein
kleines oder mittleres Unternehmen auf „große“ bzw.
vollständige IFRS zurückgreifen, die etwas zulassen, das in
den spezifischen Standards nicht zugestanden wird?
Frage 5a: Sollte es KMU
gestattet sein, auf einen IFRS zurückzugreifen, wenn die
bilanzielle Behandlung in den IASB Standards für KMU sich von
der der vollständigen IFRS unterscheidet oder sollten KMU
verpflichtet sein, entweder die vollständige KMU-Version oder
IFRS-Version zu wählen ohne die Möglichkeit eines
freiwilligen Rückgriffs auf einzelne IFRS?
Über 60% der Stellung nehmenden
Fachöffentlichkeit stand
einem freiwilligen Rückgriff auf einzelne IFRS ablehnend
gegenüber, da dies zu einem Durcheinander von Regelungen
führen und zum sog. "cherry picking"
verleiten würde. Auf diese Weise würden die
Jahresabschlussadressaten eine klare Vorstellung von
Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den IASB Standards
für KMU aus den Augen verlieren. Einige merkten auch an, dass ein
freiwilliger Rückgriff auf IFRS implizieren würde, dass die
IASB Standards für KMU zweitrangig im Vergleich zu den IFRS
seien.
Die 40%, die einen freiwilligen
Rückgriff auf IFRS befürworteten, merkten an, dass die
KMU-Standards auf den Grundsätzen der IFRS beruhen würden.
Somit würde eine einheitliche Struktur bestehen. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der KMU würden auf
diese Weise stärker in Richtung der vollständigen IFRS
gehen, welche schließlich für alle Unternehmen als geeignet
angesehen werden. Zudem stellt sich die Frage eines
freiwilligen Rückgriffs auf IFRS nur bei dem Vorliegen von
Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen den beiden
Regelungswerken. Der IASB nähme jedoch diesbezüglich an, dass
solche Unterschiede nicht vorliegen würden.
Frage 5b: Falls es KMU
gestattet sein sollte, auf IFRS zurückzugreifen, (a) sollten
sie auf den gesamten IFRS zurückgreifen („standard-by-standard“-Methode);
(b) sollte es ihnen gestattet sein, uneingeschränkt auf
einzelne Grundsätze eines IFRS zurückzugreifen, wobei für
den verbleibenden Teil der IASB Standard für KMU angewendet
wird („principle-by-principle“-Methode; oder (c) sollten
sie auf alle Grundsätze des IFRS zurückgreifen, die mit einer
bestimmten bilanziellen Behandlung in der KMU-Version
zusammenhängen (Mittelweg zwischen „standard-by-standard“-
und „principle-by-principle“-Methode)?
Wie bereits unter Frage 5a
dargestellt, lehnten 60% einen freiwilligen Rückgriff auf
IFRS ab. Von den verbleibenden 40% (und diejenigen, die zwar
diesem Vorschlag grundsätzlich ablehnend gegenüber standen,
sich dennoch zu dieser Frage äußerten) verlangte die Hälfte
einen Rückgriff auf die IFRS in ihrer Gesamtheit. Ein Drittel
würden auf eine "priniciple-by-principle"-Basis auf
die IFRS zurückgreifen. Der Rest bevorzugte einen Rückgriff
auf Basis von zusammenhängenden Grundsätzen, ohne jedoch den
Begriff "Zusammenhang zwischen den Grundsätzen"
näher zu erläutern.
(Quelle: IASB)
Zur
Fragestellung 5 des Diskussionspapiers
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