|
An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen auf das
Diskussionspapier "Preliminary Views on Accounting Standards
for Small and Medium-sized Entities".
Fragestellung 7: Wenn die Standards auf Begriffen und
Grundsätzen und der damit zusammenhängenden verbindlichen
Leitlinien der vollständigen IFRS beruhen, auf welcher Basis
sollten diese für KMU geändert werden?
Frage 7a: Sollten jegliche Änderungen von Begriffen und
Grundsätzen
der vollständigen IFRS für KMU auf Grundlage der bestimmten
Bedürfnisse der Abschlussadressaten oder einer
Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen? Falls nicht, welche
Alternativen würden Sie vorschlagen und warum? Falls doch,
wie könnte der IASB die Kosten und Nutzen von IFRS im
Zusammenhang mit KMU analysieren?
Die überwiegende Mehrheit der
Antworten auf das Diskussionspapier (über 90%) stimmte mit
dieser vorläufigen Meinung des IASB überein. Einige schlugen
vor, dass sich die vorläufige Ansicht des IASB 7.1 "Rechtfertigung von
Änderungen" auf die Bedürfnisse der Adressaten von
Abschlüssen "und" auf eine Kosten-Nutzen-Analyse
beziehen sollte und nicht auf die Bedürfnisse der
Abschlussadressaten "oder" eine
Kosten-Nutzen-Analyse. Einige gaben zu bedenken, dass sich ein
Nutzen nur schwer messen ließe und dass die Vermutung der
Notwendigkeit der Änderung und Vereinfachung von kostenintensiven und aufwendigen
Grundsätzen bestehen sollte.
Frage 7b: Könnten Änderungen der Anhangsangaben und Darstellung auf
Grundlage der Bedürfnisse der Abschlussadressaten oder
Kosten-Nutzen-Analysen gerechtfertigt sein und Änderungen
der Anhangsangaben den momentanen Umfang der Anhangsangaben
von KMU erhöhen oder verringern?
Beinahe alle (96%) waren hiermit
einverstanden. Dennoch gab ein Drittel von den 96% zu
bedenken, dass sich der Umfang der Anhangsangaben von KMU im
Vergleich zu den Vorschriften der vollständigen IFRS eher
erhöhen könnte. Eine Erhöhung des Umfangs der
Anhangsangaben sollte nur im Ausnahmefälle vorkommen.
Frage 7c: Sollten vom IASB bei der Entwicklung der Standards für
KMU grundsätzlich keine Änderungen der Ansatz- oder
Bewertungsgrundsätze vorgenommen werden, auch wenn diese
Vermutung auf Grundlage der Bedürfnisse der
Abschlussadressaten oder einer Kosten-Nutzen-Analyse
widerlegt werden könnte?
Zwei Drittel (67%) stimmten dem
nicht zu. Sie glaubten, dass Änderungen der Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze der IFRS den Bedürfnissen der
Abschlussadressaten entsprechend sowie auf Grundlage von
Kosten-Nutzen-Erwägungen und dem Ziel der Vereinfachung
vorgenommen werden sollten. Einige brachten hervor, dass die
widerlegbare Vermutung der Beibehaltung von Grundsätzen eine
Kosten-Nutzen-Analyse implizieren würde, die noch nicht genau
definiert worden ist. Einige schlugen sogar vor, die
widerlegbare Vermutung so umzukehren, dass bei der Entwicklung
der Standards Änderungen der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
zur Erzielung einer Aufwandsreduzierung grundsätzlich
notwendig sind. Darüber hinaus wurden in einigen
Stellungnahmen eine wachsende Komplexität von
Bewertungsgrundsätzen in den IFRS genannt, wohingegen in
anderen Stellungnahmen vorgebracht wurde, dass komplexe
Transaktionen auch komplexe Bilanzierungsmethoden erfordern
würden ungeachtet dessen, ob diese Transaktionen von
börsennotierten oder kleinen bzw. mittleren Unternehmen
eingegangen worden sind.
(Quelle: IASB)
Zur
Fragestellung 7 des Diskussionspapiers
Zurück |
Übersicht |
Weiter
|