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Kommentare zu bestimmten Artikeln der Verordnung (EG) Nr.
1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler
Rechnungslegungsstandards und zur Vierten Richtlinie
78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 sowie zur Siebenten
Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 über
Rechnungslegung.
Einführung |
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Zweck und Status
1. Dieses Rahmenkonzept legt die Konzeptionen dar, die
der Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen für
externe Adressaten zugrunde liegen. Das Rahmenkonzept
verfolgt die nachfolgenden Zwecke:
(a) Unterstützung des Board des IASC bei der Entwicklung
zukünftiger International Accounting Standards sowie bei der
Überprüfung bereits bestehender International Accounting
Standards;
(b) Unterstützung des Board des IASC bei der Förderung
der Harmonisierung von Vorschriften,
Rechnungslegungsstandards und Verfahren hinsichtlich der
Darstellung von Abschlüssen, indem eine Grundlage für die
Reduzierung der Anzahl alternativer Bilanzierungsmethoden,
die nach den International Accounting Standards zulässig
sind, geschaffen wird;
(c) Unterstützung der nationalen Standardsetter bei der
Entwicklung nationaler Standards;
(d) Unterstützung der mit der Aufstellung von
Abschlüssen befassten Personen bei der Anwendung der
International Accounting Standards sowie bei der Behandlung
von Themen, die noch Gegenstand eines International
Accounting Standard sein werden;
(e) Unterstützung von Abschlussprüfern bei der
Urteilsfindung, ob Abschlüsse den International Accounting
Standards entsprechen;
(f) Unterstützung der Abschlussadressaten bei der
Interpretation der Informationen aus den Abschlüssen, die
gemäß den International Accounting Standards aufgestellt
wurden; und
(g) Bereitstellung von Informationen über das Vorgehen
bei der Formulierung der International Accounting Standards
für die Personen, die sich für die Arbeit des IASC
interessieren.
2. Dieses Rahmenkonzept ist kein International Accounting
Standard und definiert damit keine Grundsätze für bestimmte
Fragen der Bewertung oder von Angaben. Keine Passage aus
diesem Rahmenkonzept geht einem International Accounting
Standard vor.
3. Der Board des IASC erkennt an, dass in einer begrenzten
Anzahl von Fällen Konflikte zwischen dem Rahmenkonzept und
einem International Accounting Standard bestehen können. In
diesen Fällen, in denen ein Konflikt besteht, haben die
Anforderungen aus dem International Accounting Standard
Vorrang vor denjenigen aus dem Rahmenkonzept. Da sich aber der
Board des IASC bei der Ausarbeitung künftiger Standards sowie
bei der Überprüfung bereits bestehender Standards an dem
Rahmenkonzept orientiert, wird sich die Zahl der
Konfliktpunkte zwischen diesem Rahmenkonzept und den
International Accounting Standards mit der Zeit verringern.
4. Der Board wird das Rahmenkonzept regelmäßig auf der
Grundlage der damit gemachten Erfahrungen überarbeiten.
Anwendungsbereich
5. Das Rahmenkonzept beschäftigt
sich mit folgenden Punkten:
(a) der Zielsetzung von
Abschlüssen;
(b) den qualitativen
Anforderungen, die den Nutzen der im Abschluss enthaltenen
Informationen bestimmen;
(c) der Definition, Ansatz und
Bewertung der Abschlussposten, aus denen der Abschluss
besteht; und
(d) Kapital- und
Kapitalerhaltungskonzepten.
6. Das Rahmenkonzept befasst sich
mit Abschlüssen für allgemeine Zwecke (nachstehend
"Abschlüsse" genannt) einschließlich der Konzernabschlüsse.
Solche Abschlüsse werden mindestens einmal jährlich
aufgestellt und publiziert und richten sich nach den
gemeinsamen Informationsbedürfnissen eines weiten
Adressatenkreises. Einige Adressaten können Informationen
benötigen, die nicht im Abschluss enthalten sind, haben aber
eventuell Einfluss, diese Informationen zu erhalten. Viele
Adressaten hingegen müssen sich auf die Abschlüsse als ihre
Hauptquelle für Finanzinformationen verlassen, daher sind
diese Abschlüsse unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse
aufzustellen und darzustellen. Finanzberichte für besondere
Zwecke, beispielsweise Börsenprospekte und Berechnungen für
steuerliche Zwecke, fallen nicht unter den Anwendungsbereich
dieses Rahmenkonzeptes. Dennoch kann das Rahmenkonzept für die
Erstellung solcher besonderen Berichte zugrunde gelegt werden,
wenn deren Anforderungen dies gestatten.
7. Abschlüsse sind Teil des
Prozesses der Rechnungslegung. Ein vollständiger Abschluss
umfasst im Regelfall eine Bilanz, eine Gewinn- und
Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung (hier sind
verschiedene Darstellungsformen möglich, beispielsweise eine
Darstellung der Barmittelzu- und abflüsse oder eine
Darstellung (sonstiger) Mittelzu- und abflüsse) sowie den
Anhang und weitere Aufstellungen und Erläuterungen, die
integraler Bestandteil des Abschlusses sind. Ferner kann er
ergänzende Übersichten und Informationen enthalten, die auf
den Darstellungen beruhen oder daraus abgeleitet werden und
von denen man erwartet, dass sie in Verbindung mit diesen
gelesen werden. Diese Aufstellungen und ergänzenden
Informationen können beispielsweise Finanzinformationen zu
Geschäftsfeldern und geographischen Segmenten und Angaben zu
Auswirkungen von Preisänderungen behandeln. Abschlüsse
enthalten allerdings keine Elemente wie Berichte der
Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans
oder dessen Vorsitzender, Analysen des Managements oder
ähnliche Bestandteile, die in einem Geschäftsbericht enthalten
sein können.
8. Das Rahmenkonzept gilt für die
Abschlüsse aller privaten und öffentlichen Handels-,
Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, die Bericht
erstatten. Ein berichterstattendes Unternehmen ist ein
Unternehmen, das Adressaten hat, die sich auf die Abschlüsse
als ihre wichtigste Quelle für Finanzinformationen über das
Unternehmen verlassen.
Adressaten und ihre
Informationsbedürfnisse
9. Zu den Abschlussadressaten
gehören derzeitige und potenzielle Investoren, Arbeitnehmer,
Kreditgeber, Lieferanten und weitere Kreditoren, Kunden,
Regierungen sowie deren Institutionen und die Öffentlichkeit.
Sie verwenden die Abschlüsse, um einige ihrer
unterschiedlichen Informationsbedürfnisse zu befriedigen. Dazu
gehören:
(a) Investoren. Die
Bereitsteller von Risikokapital und ihre Berater sind mit
den Risiken und Erträgen ihrer Investitionen befasst. Sie
benötigen Informationen, um besser beurteilen zu können, ob
sie kaufen, halten oder veräußern sollen. Auch Aktionäre
sind interessiert an Informationen, mit denen sie die
Fähigkeit des Unternehmens zur Dividendenausschüttung
beurteilen können.
(b) Arbeitnehmer. Arbeitnehmer
und ihre Vertretungen sind interessiert an Informationen
über die Stabilität und Rentabilität ihrer Arbeitgeber.
Ferner sind sie interessiert an Informationen, anhand derer
sie die Fähigkeit des Unternehmens zur Zahlung von Löhnen
und Gehältern, Altersversorgungsleistungen und zur
Bereitstellung von Arbeitsplätzen beurteilen können.
(c) Kreditgeber. Kreditgeber
sind interessiert an Informationen, mit denen sie beurteilen
können, ob ihre Darlehen und die damit verbundenen Zinsen
bei Fälligkeit gezahlt werden.
(d) Lieferanten und andere
Gläubiger. Lieferanten und andere Gläubiger sind
interessiert an Informationen, mit denen sie beurteilen
können, ob die ihnen geschuldeten Beträge bei Fälligkeit
gezahlt werden. Andere Gläubiger sind in der Regel
kurzfristiger an einem Unternehmen interessiert als
Gläubiger, sofern sie nicht von der Weiterführung des
Unternehmens als wichtigem Kunden abhängen.
(e) Kunden. Kunden sind an
Informationen über die Fortführung eines Unternehmens
interessiert, vor allem dann, wenn sie eine langfristige
Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen haben oder von diesem
abhängen.
(f) Regierungen und ihre
Institutionen. Regierungen und ihre Institutionen sind an
der Zuteilung von Ressourcen und demnach an den Tätigkeiten
des Unternehmens interessiert. Sie benötigen auch
Informationen, um die Tätigkeiten der Unternehmen zu
regulieren sowie die Steuerpolitik festzulegen, und sie
benötigen Informationen als Grundlage für die Ermittlung des
Volkseinkommens u. ä. Statistiken.
(g) Öffentlichkeit. Die
Unternehmen können Mitglieder der Öffentlichkeit in
vielerlei Hinsicht betreffen. So können Unternehmen
beispielsweise in unterschiedlichster Form einen erheblichen
Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten, dazu zählen auch die
Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens und ihre
Unterstützung der lokalen Lieferanten. Abschlüsse können die
Öffentlichkeit unterstützen, indem sie Informationen über
die Tendenzen und jüngsten Entwicklungen der Prosperität des
Unternehmens sowie über seine Tätigkeitsbereiche geben.
10. Obwohl die Abschlüsse nicht
alle Informationsbedürfnisse dieser Adressaten erfüllen
können, gibt es Bedürfnisse, die allen Adressaten gemein sind.
Da Investoren dem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung
stellen, werden die Angaben aus den Abschlüssen, die ihrem
Informationsbedarf entsprechen, auch den
Informationsbedürfnissen der meisten anderen Adressaten
entsprechen, die ein Abschluss erfüllen kann.
11. Das Management trägt die
Hauptverantwortung für die Aufstellung und Darstellung des
Abschlusses eines Unternehmens. Es ist ebenfalls an den im
Abschluss enthaltenen Informationen interessiert, obwohl es
Zugang zu weiteren Management- und Finanzinformationen hat,
mit denen es seine Planungen und seine Entscheidungsfindung
besser vornehmen und seiner Kontrollverantwortung besser
nachkommen kann. Das Management kann Form und Inhalt solcher
zusätzlichen Informationen festlegen, um seinen eigenen
Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Bereitstellung solcher
Informationen fällt jedoch nicht unter den Anwendungsbereich
dieses Rahmenkonzeptes. Doch die veröffentlichten Abschlüsse
basieren auf den vom Management verwendeten Informationen über
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in
der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens.
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