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Kommentare zu bestimmten Artikeln der Verordnung (EG) Nr.
1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler
Rechnungslegungsstandards und zur Vierten Richtlinie
78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 sowie zur Siebenten
Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 über
Rechnungslegung.
Inhalt |
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Die Zielsetzung von
Abschlüssen
12. Zielsetzung von Abschlüssen
ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und
Finanzlage eines Unternehmens zu geben, die für einen weiten
Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen
nützlich sind.
13. Die zu diesem Zweck
aufgestellten Abschlüsse erfüllen die gemeinsamen Bedürfnisse
der meisten Adressaten. Die Abschlüsse erfüllen jedoch nicht
alle Informationen, die die Adressaten gegebenenfalls für ihre
wirtschaftlichen Entscheidungen benötigen, da sie vor allem
die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ereignisse der
Vergangenheit zeigen und nicht notwendigerweise auch andere
Informationen als Finanzinformationen wiedergeben.
14. Abschlüsse zeigen auch die
Ergebnisse der Führung des Unternehmens durch das Management
und dessen Verantwortlichkeit für das ihm anvertraute
Vermögen. Die Adressaten, die die Qualität oder die Effizienz
des Managements beurteilen möchten, tun dies, um
wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört die
Entscheidung, die Anteile an dem Unternehmen zu halten oder zu
veräußern, sowie die Entscheidung, die Unternehmensleitung zu
bestätigen oder zu ersetzen.
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und
Finanzlage
15. Die von den
Abschlussadressaten getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen erfordern eine Beurteilung der Fähigkeit des
Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu
erwirtschaften, ferner desZeitpunktes und der
Wahrscheinlichkeit ihres Entstehens. Hiernach bestimmt sich
letztendlich etwa die Fähigkeit eines Unternehmens, seine
Beschäftigten und Lieferanten zu bezahlen, Zinsverpflichtungen
einzuhalten, Darlehen zurückzuzahlen und Ausschüttungen an
seine Eigentümer vorzunehmen. Die Adressaten können diese
Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten besser beurteilen, wenn sie
Informationen erhalten, die sich auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage sowie auf Veränderungen in der Vermögens- und
Finanzlage eines Unternehmens konzentrieren.
16. Die Vermögens- und Finanzlage
eines Unternehmens wird von den wirtschaftlichen Ressourcen
bestimmt, über die ein Unternehmen die Verfügungsmacht
besitzt, seiner Vermögens- und Finanzstruktur, seiner
Liquidität und Solvenz sowie seiner Anpassungsfähigkeit an
Veränderungen in seinem Tätigkeitsumfeld. Informationen über
die in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehenden
wirtschaftlichen Ressourcen und seine Fähigkeit in der
Vergangenheit, den Ressourcenbestand zu ändern, sind nützlich,
um die Fähigkeit des Unternehmens zur zukünftigen
Erwirtschaftung von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten zu prognostizieren. Informationen
über die Vermögens- und Finanzstruktur sind hilfreich bei der
Beurteilung, wie viel Fremdkapital in der Zukunft benötigt
wird und wie zukünftige Gewinne und Mittelzuflüsse unter
denjenigen verteilt werden, die am Unternehmen beteiligt sind.
Sie sind auch nützlich, um vorhersagen zu können, wie
erfolgreich das Unternehmen voraussichtlich bei der
Aufbringung weiterer Finanzmittel sein wird. Informationen
über Liquidität und Solvenz helfen bei der Prognose, inwieweit
das Unternehmen fähig sein wird, seinen finanziellen
Verpflichtungen bei deren Fälligkeit nachzukommen. Liquidität
bezieht sich auf die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln in der
nahen Zukunft, nachdem die finanziellen Verpflichtungen für
diesen Zeitraum berücksichtigt worden sind. Solvenz bezieht
sich auf die langfristige Verfügbarkeit flüssiger Mittel zur
Erfüllung finanzieller Verpflichtungen bei deren Fälligkeit.
17. Informationen über die
Ertragskraft und insbesondere die Rentabilität eines
Unternehmens sind für die Beurteilung potenzieller
Veränderungen der wirtschaftlichen Ressourcen, über die das
Unternehmen voraussichtlich in Zukunft die Verfügungsmacht
besitzen wird, erforderlich. In dieser Hinsicht sind
Informationen über die Schwankungen der Ertragskraft wichtig.
Informationen über die Ertragskraft dienen der Vorhersage über
die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel aus seiner
bestehenden Ressourcengrundlage zu erwirtschaften. Mit ihnen
kann auch beurteilt werden, wie wirksam das Unternehmen
zusätzliche Ressourcen einsetzen könnte.
18. Informationen hinsichtlich
der Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines
Unternehmens helfen bei der Beurteilung seiner Investitions-,
Finanzierungs- und betrieblichen Tätigkeiten während der
Berichtsperiode. Diese Informationen bieten dem Adressaten
eine Grundlage für die Beurteilung der Fähigkeit des
Unternehmens zur Erwirtschaftung von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten sowie des Bedarfes des
Unternehmens, diese Cashflows zu nutzen. Bei der Erstellung
der Kapitalflussrechnung können die Fonds auf verschiedene
Weise definiert werden, beispielsweise als Gesamtheit der
finanziellen Ressourcen, Nettoumlaufvermögen, liquide Mittel
oder Zahlungsmittel. In diesem Rahmenkonzept soll keine
Definition von Fonds vorgegeben werden.
19. Informationen über die
Vermögens- und Finanzlage werden in erster Linie über die
Bilanz bereitgestellt. Informationen zur Ertragskraft werden
in erster Linie über die Gewinn- und Verlustrechnung
bereitgestellt. Informationen über Veränderungen in der
Vermögens- und Finanzlage werden in den Abschlüssen in Form
einer gesonderten Aufstellung bereitgestellt.
20. Die Bestandteile des
Abschlusses stehen miteinander in Verbindung, da sie
unterschiedliche Aspekte derselben Transaktionen oder anderer
Ereignisse widerspiegeln. Obwohl jede Aufstellung
Informationen enthält, die sich von denjenigen aus den anderen
Aufstellungen unterscheiden, verfolgt keine nur einen einzigen
Zweck oder liefert alle Informationen für einen spezifischen
Bedarf der Adressaten. Eine Gewinn- und Verlustrechnung
zeichnet beispielsweise nur ein unvollständiges Bild der
Ertragskraft, wenn sie nicht in Verbindung mit der Bilanz und
der Kapitalflussrechnung verwendet wird.
Anhang und ergänzende Übersichten
21. Der Abschluss enthält auch
einen Anhang, ergänzende Übersichten und weitere
Informationen. Er kann beispielsweise zusätzliche Angaben
umfassen, die für das Informationsbedürfnis der Adressaten
hinsichtlich der Posten in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung relevant sind. Er kann Angaben über Risiken
und Unsicherheiten enthalten, die das Unternehmen und seine
Ressourcen betreffen (beispielsweise Bodenschätze), ferner
Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht erfasst sind.
Informationen zu Geschäftssegmenten und geographischen
Segmenten sowie die Auswirkungen von Preisänderungen auf das
Unternehmen können ebenfalls in Form von ergänzenden Angaben
gegeben werden.
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