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VERORDNUNG (EG) Nr. 1725/2003 DER KOMMISSION vom 29.
September 2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates.
Inhalt |
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Stetigkeit
—Aktivierung von Fremdkapitalkosten
Paragraph 11 des IAS 1 (überarbeitet 1997), Darstellung
des Abschlusses, schreibt vor, dass Abschlüsse nicht als
mit den International Accounting Standards übereinstimmend
zu bezeichnen sind, solange sie nicht sämtliche
Anforderungen jedes anzuwendenden Standards und jeder
anzuwendenden Interpretation des Standing Interpretations
Committee erfüllen. SIC-Interpretationen brauchen nicht
auf unwesentliche Sachverhalte angewendet zu werden.
Verweis: IAS 23,
Fremdkapitalkosten.
Fragestellung
1. IAS 23.07 und 23.11 gestatten die Wahl, entweder:
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(a) die gesamten Fremdkapitalkosten in der Periode als
Aufwand zu erfassen, in der sie angefallen sind (Benchmark-Methode);
oder
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(b) die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem
Bau oder der Herstellung eines qualifizierten
Vermögenswertes zugerechnet werden können, als Teil der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes
zu aktivieren (alternativ zulässige Methode).
2. Die Fragestellung lautet, ob ein Unternehmen, das sich
für die Methode der Aktivierung von Fremdkapitalkosten
entschieden hat, diese Methode auf alle qualifizierten
Vermögenswerte anwenden muss, oder ob es die Wahl hat,
Fremdkapitalkosten für bestimmte qualifizierte Vermögenswerte
zu aktivieren und für andere nicht.
Beschluss
3. Wenn ein Unternehmen die alternativ zulässige Methode
anwendet, ist diese Methode stetig auf alle Fremdkapitalkosten
anzuwenden, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der
Herstellung aller qualifizierten Vermögenswerte des
Unternehmens zugerechnet werden können. Wenn alle Bedingungen,
die in IAS 23.1 dargelegt sind, erfüllt sind, hat ein
Unternehmen diese Fremdkapitalkosten auch dann zu aktivieren,
wenn der Buchwert des Vermögenswertes seinen erzielbaren
Betrag übersteigt. IAS 23.19 erklärt allerdings, dass der
Buchwert des Vermögenswertes außerplanmäßig abzuschreiben
ist,umin diesen Fällen den Wertminderungsaufwand zu erfassen.
Datum des
Beschlusses: Juli 1997.
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.
Januar 1998 beginnen; eine frühere Anwendung wird
empfohlen. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gemäß den Übergangsbestimmungen
des IAS 23.30 vorzunehmen. Danach kann ein Unternehmen,
das die alternativ zulässige Methode anwendet, wählen,
alle Fremdkapitalkosten, die vor dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Interpretation angefallen sind,
nicht zu aktivieren.
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