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VERORDNUNG (EG) Nr. 1725/2003 DER KOMMISSION vom 29.
September 2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates.
Inhalt |
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Ergebnis je
Aktie— Finanzinstrumente und sonstige Verträge, die in
Aktien erfüllt werden können
Paragraph 11 des IAS 1 (überarbeitet 1997), Darstellung des
Abschlusses, schreibt vor, dass Abschlüsse nicht als mit den
International Accounting Standards übereinstimmend zu
bezeichnen sind, solange sie nicht sämtliche Anforderungen
jedes anzuwendenden Standards und jeder anzuwendenden
Interpretation des Standing Interpretations Committee
erfüllen. Die SIC-Interpretationen brauchen nicht auf
unwesentliche Sachverhalte angewendet zu werden.
Verweis: IAS 33,
Ergebnis je Aktie.
Fragestellung
1. Es gibt verschiedene Arten von Finanzinstrumenten oder
sonstigen Verträgen, deren Verpflichtungen von einem Rechnung
legenden Unternehmen entweder durch Zahlung mit finanziellen
Vermögenswerten oder durch die Übertragung von Stammaktien des
Rechnung legenden Unternehmens an den Inhaber des
Finanzinstrumentes erfüllt werden können. In einigen Fällen
wird die Art der Erfüllung durch den Emittenten des
Finanzinstrumentes und in anderen Fällen durch den Inhaber des
Finanzinstrumentes bestimmt. Ein Beispiel dieser Art von
Instrumenten ist eine vertragliche Verpflichtung des Rechnung
legenden Unternehmens, die wahlweise durch Barzahlung oder
durch die Emission von Stammaktien des Rechnung legenden
Unternehmens erfüllt werden kann.
2. Die Fragestellung lautet, ob Finanzinstrumente oder
sonstige Verträge, die nach Wahl des Emittenten oder des
Inhabers entweder durch Zahlung mit finanziellen
Vermögenswerten oder durch Emission von Stammaktien des
Rechnung legenden Unternehmens beglichen werden können,
potenzielle Stammaktien im Sinne des IAS 33 sind.
3. Diese Interpretation befasst sich mit Verträgen, die
solche alternativen Erfüllungsmethoden in ihren Bedingungen
festlegen.
Beschluss
4. Alle Finanzinstrumente oder sonstigen Verträge, die nach
Wahl des Emittenten oder des Inhabers zu einer Emission von
Stammaktien des Rechnung legenden Unternehmens an den Inhaber
des Finanzinstrumentes oder an den Berechtigten aus einem
sonstigen Vertrag führen können, sind potenzielle Stammaktien
des Unternehmens.
Datum des Beschlusses: Februar 2000.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt am
1. Dezember 2000 in Kraft. Vergleichsinformationen, die in
Abschlüssen nach IAS 33.47-.52 dargestellt und angegeben
werden, sind für die wirksame Anwendung dieser Interpretation
anzupassen.
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