|
VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2006 DER KOMMISSION vom 8. Mai
2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der
Kommission betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002
des Europäischen Parlaments und des Rates
Inhalt |
|
- |
Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29
Rechnungslegung in Hochinflationsländern
VERWEISE
— IAS 12 Ertragsteuern
— IAS 29 Rechnungslegung in
Hochinflationsländern
HINTERGRUND
1 Mit dieser Interpretation
werden Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften von IAS
29 in einem Berichtszeitraum festgelegt, in dem ein
Unternehmen die Existenz einer Hochinflation in dem Land
seiner funktionalen Währung feststellt (*), sofern dieses
Land im letzten Berichtszeitraum nicht als hochinflationär
anzusehen war und das Unternehmen folglich seinen Abschluss
gemäß IAS 29 anpasst.
FRAGESTELLUNG
2 Folgende Fragen werden in
dieser Interpretation behandelt:
a) Wie sollte das
Erfordernis „… in der am Bilanzstichtag geltenden
Maßeinheit auszudrücken …“ in Paragraph 8 von IAS 29
ausgelegt werden, wenn ein Unternehmen diesen Standard
anwendet?
b) Wie sollte ein
Unternehmen latente Steuern in der Eröffnungsbilanz in
seinem angepassten Abschluss bilanzieren?
BESCHLUSS
3 In dem Berichtszeitraum, in
dem ein Unternehmen feststellt, dass es in der funktionalen
Währung eines Hochinflationslandes Bericht erstattet das im
letzten Berichtszeitraum nicht hochinflationär war, hat das
Unternehmen die Vorschriften von IAS 29 so anzuwenden, als
wäre dieses Land immer schon hochinflationär gewesen.
Folglich sind nicht-monetäre Posten, die zu den historischen
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden, in der
Eröffnungsbilanz des frühesten Berichtszeitraums, der im
Abschluss dargestellt wird, anzupassen, so dass den
Auswirkungen der Inflation ab dem Zeitpunkt Rechnung
getragen wird, zu dem die Vermögenswerte erworben und die
Verbindlichkeiten eingegangen oder übernommen wurden, und
zwar bis zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums. Für
nicht-monetäre Posten, die in der Eröffnungsbilanz mit
Beträgen angesetzt wurden, die zu einem anderen Zeitpunkt
als dem des Erwerbs der Vermögenswerte oder des Eingehens
der Verbindlichkeiten bestimmt wurden, muss die Anpassung
stattdessen den Auswirkungen der Inflation Rechnung tragen,
die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Buchwerte bestimmt
wurden, und dem Bilanzstichtag des Berichtszeitraums
aufgetreten sind.
4 Am Bilanzstichtag werden
latente Steuern in Übereinstimmung mit IAS 12 erfasst und
bewertet. Die Beträge der latenten Steuern in der
Eröffnungsbilanz des Berichtszeitraums werden jedoch wie
folgt ermittelt:
a) Das Unternehmen
bewertet die latenten Steuern gemäß IAS 12 neu, nachdem
es die nominalen Buchwerte der nicht-monetären Posten
zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz des Berichtszeitraums
durch Anwendung der zu diesem Zeitpunkt geltenden
Maßeinheit angepasst hat.
b) Die gemäß a) neu
bewerteten latenten Steuern werden an die Änderung der
Maßeinheit von dem Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz des
Berichtszeitraums bis zum Bilanzstichtag dieses
Berichtszeitraums angepasst.
Ein Unternehmen wendet den
unter a) und b) genannten Ansatz zur Anpassung der latenten
Steuern in der Eröffnungsbilanz von allen
Vergleichszeiträumen an, die in den angepassten Abschlüssen
für den Berichtszeitraum dargestellt werden, in dem das
Unternehmen IAS 29 anwendet.
5 Nachdem ein Unternehmen
seinen Abschluss angepasst hat, werden alle Vergleichszahlen
einschließlich der latenten Steuern im Abschluss für einen
späteren Berichtszeitraum angepasst, indem nur der
angepasste Abschluss für den späteren Berichtszeitraum um
die Änderung der Maßeinheit für diesen folgenden
Berichtszeitraum geändert wird.
ZEITPUNKT DES
INKRAFTTRETENS
6 Ein Unternehmen hat diese
Interpretation für am 1. März 2006 oder später beginnende
Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird
empfohlen. Wenn ein Unternehmen diese Interpretation für
Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. März 2006
beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
(*) Die Feststellung der Hochinflation
basiert auf dem eigenen Einschätzung des Unternehmens, die
es sich gemäß IAS 29 Paragraph 3 bildet.
Zurück |
Übersicht |
Weiter
|