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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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Berichtszeitraum
49.
Ein Abschluss ist mindestens jährlich aufzustellen. Wenn
sich der Bilanzstichtag eines Unternehmens ändert, und
der Abschluss für einen Zeitraum aufgestellt wird, der
länger oder kürzer als ein Jahr ist, hat ein Unternehmen
zusätzlich zur Berichtsperiode, auf die sich der
Abschluss bezieht, anzugeben:
(a)
den Grund für die Verwendung einer längeren bzw.
kürzeren Berichtsperiode; und
(b)
die Tatsache, dass Vergleichsbeträge der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Aufstellung der Veränderungen des
Eigenkapitals, der Cashflows und der dazugehörigen Anhangangaben
nicht vollständig vergleichbar sind.
50.
Normalerweise werden Abschlüsse stetig aufgestellt und
umfassen einen Zeitraum von einem Jahr. Einige Unternehmen
ziehen es jedoch beispielsweise aus praktischen Gründen vor,
über eine Berichtsperiode von 52 Wochen zu berichten. Dieser
Standard schließt dieses Vorgehen nicht aus, da sich der
daraus resultierende Abschluss wahrscheinlich nicht wesentlich
von denen unterscheidet, die für den Zeitraum eines vollen
Jahres aufgestellt werden würden.
Bilanz
Unterscheidung
von Kurz- und Langfristigkeit
51.
Ein Unternehmen hat gemäß den Paragraphen 57-67 kurzfristige
und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und
langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der
Bilanz darzustellen, sofern eine Darstellung nach der
Liquidität nicht zuverlässig und relevanter ist. Trifft diese Ausnahme zu,
sind alle Vermögenswerte und Schulden grob nach ihrer
Liquidität anzuordnen.
52.
Unabhängig davon, welche Methode der Darstellung gewählt
wird, hat ein Unternehmen für jeden Vermögens- und
Schuldposten, der Beträge zusammenfasst, von denen erwartet
wird, dass sie (a) innerhalb eines Zeitraums von zwölf
Monaten nach dem Bilanzstichtag und (b) außerhalb eines
Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag
realisiert oder erfüllt werden, den Betrag anzugeben, von dem
erwartet wird, dass er nach mehr als zwölf Monaten realisiert
oder erfüllt wird.
53.
Bietet ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen innerhalb
eines eindeutig identifizierbaren Geschäftszyklus an, so
liefert eine getrennte Untergliederung von kurzfristigen und
langfristigen Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz
nützliche Informationen, indem Nettovermögenswerte, die
fortlaufend als kurzfristiges Nettobetriebskapital im Umlauf
sind, von denen unterschieden werden, die langfristigen
Tätigkeiten des Unternehmens dienen. Eine Untergliederung
hebt auch Vermögenswerte, deren Erfüllung innerhalb des
laufenden Geschäftszyklus erwartet wird, und Schulden, deren
Rückzahlung in der gleichen Berichtsperiode fällig wird,
hervor.
54.
Bei bestimmten Unternehmen wie beispielsweise Banken bietet
die Darstellung der Vermögens- und Schuldposten aufsteigend
oder absteigend nach Liquidität Informationen, die
zuverlässig und gegenüber der Darstellung nach Fristigkeiten
relevanter sind, da das Unternehmen keine Waren oder
Dienstleistungen innerhalb eines eindeutig identifizierbaren
Geschäftszyklus anbietet.
55.
Bei der Anwendung von Paragraph 51 darf das Unternehmen einige
Vermögenswerte und Schulden nach Liquidität anordnen und
andere wiederum nach Fristigkeiten darstellen, wenn hierdurch
zuverlässige und relevantere Informationen zu erzielen sind.
Eine gemischte Aufstellung ist möglicherweise dann angezeigt,
wenn das Unternehmen in unterschiedlichen Geschäftsfeldern
tätig ist.
56.
Informationen über die erwarteten Fälligkeitstermine von
Vermögenswerten und Schulden sind nützlich, um die
Liquidität und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens
einzuschätzen. IAS 32 verlangt die Angabe der
Fälligkeitstermine sowohl von finanziellen Vermögenswerten
als auch von finanziellen Schulden. Finanzielle
Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Forderungen, und finanzielle
Schulden enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Informationen
über den erwarteten Zeitpunkt der Erfüllung von nicht
monetären Vermögenswerten und Schulden, wie z.B. Vorräte
und Rückstellungen, sind ebenfalls nützlich, egal ob die
Vermögenswerte und Schulden in langfristige und kurzfristige
unterteilt werden oder nicht. Beispielsweise gibt ein
Unternehmen den Buchwert der Vorräte an, deren Realisation
nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet
wird.
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