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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 14 (2005)

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  Quelle

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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33.

  Inhalt

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Zielsetzung

Die Zielsetzung dieses Standards besteht darin, Grundsätze zur Darstellung von Finanzinformationen nach Segmenten — Informationen über die unterschiedlichen Arten von Produkten und Dienstleistungen, die ein Unternehmen produziert und anbietet, und die unterschiedlichen geografischen Regionen, in denen es Geschäfte tätigt — aufzustellen, um den Abschlussadressaten zu helfen:

(a) die bisherige Ertragskraft des Unternehmens besser zu verstehen;

(b) die Risiken und Erträge des Unternehmens besser einzuschätzen; und

(c) das gesamte Unternehmen sachgerechter beurteilen zu können.

Viele Unternehmen bieten Gruppen von Produkten und Dienstleistungen an oder tätigen Geschäfte in geografischen Regionen, die schwankenden Rentabilitätsraten, Wachstumschancen, Zukunftsaussichten und Risiken ausgesetzt sind. Informationen über die unterschiedlichen Arten von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens und dessen Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen — oft Segmentinformationen genannt — sind relevant, um Risiken und Erträge eines diversifizierten oder multinationalen Unternehmens einzuschätzen, die sich nicht aus den aggregierten Daten ableiten lassen. Darum werden Segmentinformationen in hohem Maße als notwendig erachtet, um den Ansprüchen der Abschlussadressaten gerecht zu werden.

Anwendungsbereich

1. Dieser Standard ist auf vollständige, veröffentlichte Abschlüsse anzuwenden, die mit den International Accounting Standards übereinstimmen.

2. Ein vollständiger Abschluss umfasst eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und den Anhang, wie es in IAS 1, Darstellung des Abschlusses, vorgesehen ist.

3. Dieser Standard ist von Unternehmen anzuwenden, deren Dividendenpapiere oder schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehandelt werden und von Unternehmen, die die Ausgabe von Dividendenpapieren oder schuldrechtlichen Wertpapieren an einer Wertpapierbörse in die Wege geleitet haben.

4. Wenn ein Unternehmen, dessen Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden, Abschlüsse aufstellt, die mit den International Accounting Standards übereinstimmen, wird empfohlen, dass dieses Unternehmen freiwillig Finanzinformationen nach Segmenten angibt.

5. Wenn sich ein Unternehmen, dessen Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden, entscheidet, freiwillig Segmentinformationen in Abschlüssen, die mit den International Accounting Standards übereinstimmen, anzugeben, hat dieses Unternehmen die Anforderungen dieses Standards vollständig zu erfüllen.

6. Wenn ein einzelner Abschluss sowohl den Konzernabschluss eines Unternehmens, dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, als auch den Einzelabschluss des Mutterunternehmens oder eines oder mehrerer Tochterunternehmen enthält, müssen die Segmentinformationen lediglich auf der Grundlage des Konzernabschlusses dargestellt werden. Wenn ein Tochterunternehmen selbst ein Unternehmen ist, dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, stellt es die Segmentinformationen in seinem eigenen Einzelabschluss dar.

7. Ebenso gilt, dass, wenn ein einzelner Abschluss sowohl den Abschluss eines Unternehmens, dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, als auch den Einzelabschluss eines nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures, an denen das Unternehmen einen finanziellen Anteil hält, enthält, die Segmentinformationen lediglich auf der Grundlage des Abschlusses des Unternehmens aufgestellt werden müssen. Wenn das nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte Unternehmen oder Joint Venture selbst ein Unternehmen ist, dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, wird es Segmentinformationen in seinem eigenen Einzelabschluss darstellen.

Definitionen

Definitionen aus anderen International Accounting Standards

8. Folgende Begriffe werden in diesem Standard mit der Bedeutung verwendet, wie sie in IAS 7, Kapitalflussrechnungen, IAS 8, Periodenergebnis, grundlegende Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, und IAS 18, Erträge, eingeführt wurden:

Betriebliche Tätigkeiten sind die wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens sowie andere Aktivitäten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die besonderen Prinzipien, grundlegende Überlegungen, Konventionen, Regeln und Praktiken, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung eines Abschlusses anwendet.

Erlös ist der aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode, wenn die jeweiligen Zuflüsse das Eigenkapital unabhängig von Einlagen der Anteilseigner erhöhen.

Definitionen des Geschäftssegmentes und des geografischen Segments

9. Die Begriffe Geschäftssegment und geografisches Segment werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Ein Geschäftssegment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von denen anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob Produkte und Dienstleistungen zusammenhängen, beinhalten:

(a) die Art der Produkte und Dienstleistungen;

(b) die Art der Produktionsprozesse;

(c) die Art oder Gruppe der Kunden für die Produkte und Dienstleistungen;

(d) die angewandten Methoden des Vertriebs oder der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen und;

(e) falls anwendbar, die Art des gewöhnlichen Umfeldes, beispielsweise Bankwesen, Versicherungswesen oder öffentliche Versorgungsbetriebe.

Ein geografisches Segment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern tätig sind, unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung von geografischen Segmenten zu beachten sind, umfassen:

(a) Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen;

(b) Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen;

(c) Nähe der Tätigkeiten;

(d) spezielle Risiken, die mit den Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet einhergehen;

(e) Devisenbestimmungen; und

(f) das zugrunde liegende Kursänderungsrisiko.

Ein berichtspflichtiges Segment ist ein auf der Grundlage der vorangegangenen Definitionen bestimmtes Geschäftssegment oder ein geografisches Segment, für das Segmentinformationen gemäß diesem Standard anzugeben sind.

10. Die in Paragraph 9 zur Bestimmung von Geschäftssegmenten und geografischen Segmenten angeführten Kriterien sind nicht in einer besonderen Reihenfolge aufgelistet.

11. Ein einzelnes Geschäftssegment umfasst keine Produkte und Dienstleistungen mit signifikant unterschiedlichen Risiken und Erträgen. Während bezüglich eines oder einiger Kriterien bei der Definition eines Geschäftssegmentes Ungleichheiten auftreten können, wird erwartet, dass die in ein einzelnes Geschäftssegment einbezogenen Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich einer Mehrheit der Kriterien ähnlich sind.

12. Ebenso enthält ein geografisches Segment keine Tätigkeiten in wirtschaftlichen Umfeldern mit signifikant unterschiedlichen Risiken und Erträgen. Ein geografisches Segment kann ein einzelnes Land, eine Gruppe von zwei oder mehr Ländern oder eine Region innerhalb eines Landes sein.

13. Die wesentlichen Risikoquellen zeichnen dafür verantwortlich, wie die meisten Unternehmen organisiert sind und geleitet werden. Deswegen setzt Paragraph 27 dieses Standards voraus, dass die Organisationsstruktur eines Unternehmens und sein internes Finanzberichtssystem die Grundlage zur Bestimmung seiner Segmente bildet. Die Risiken und Erträge eines Unternehmens werden sowohl von dem geografischen Standort seiner Tätigkeiten (wo seine Produkte hergestellt werden oder wo seine Aktivitäten zur Erbringung der Dienstleistungen angesiedelt sind), als auch von dem Standort seiner Märkte (wo seine Produkte verkauft oder seine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden) beeinflusst. Die Definition lässt es zu, dass die geografischen Segmente entweder aufbauen auf:

(a) dem Standort der Produktionsanlagen und Dienstleistungserbringung eines Unternehmens und anderer Vermögenswerte; oder

(b) dem Standort seiner Märkte und Kunden.

14. Die Organisationsstruktur und die interne Berichtsstruktur eines Unternehmens belegen normalerweise, ob sich die hauptsächliche Herkunft seiner geografischen Risiken aus dem Standort seiner Vermögenswerte (der Herkunft seiner Verkäufe) oder aus dem Standort seiner Kunden (dem Bestimmungsort seiner Verkäufe) ergibt. Dementsprechend orientiert sich ein Unternehmen an dieser Struktur, um festzulegen, ob seine geografischen Segmente auf dem Standort seiner Vermögenswerte oder auf dem Standort seiner Kunden zu basieren haben.

15. Die Bestimmung der Zusammensetzung eines Geschäftssegments oder geografischen Segments beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum. Bei der Ausübung dieses Spielraumes hat das Management die Zielsetzung der Segmentberichterstattung zu berücksichtigen, wie sie in diesem Standard dargelegt wurde, und die qualitativen Anforderungen an Abschlüsse, wie sie im IASC-Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen bestimmt sind. Diese qualitativen Anforderungen beinhalten die Relevanz, die Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit für den Zeitraum, in dem Finanzinformationen über die unterschiedlichen Gruppen von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens und über seine Tätigkeiten in bestimmten geografischen Regionen dargestellt werden, sowie die Nützlichkeit dieser Informationen zur Einschätzung der Risiken und Erträge des Unternehmens als Ganzes.

Definitionen der Segmenterträge und -aufwendungen, des Segmentergebnisses und -vermögens sowie der Segmentschulden

16. Folgende zusätzliche Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Segmenterlöse sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens dargestellten Erlöse, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und der relevante Teil der Unternehmenserlöse, die auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden können, unabhängig davon, ob es sich dabei um Verkäufe an externe Kunden oder Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen Unternehmens handelt. Segmenterlöse beinhalten keine:

(a) [gestrichen];

(b) Zins- oder Dividendenerträge, einschließlich erhaltene Zinsen aus Krediten oder Darlehen an andere Segmente, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind; oder

(c) Gewinne aus dem Verkauf von Finanzinvestitionen oder Gewinne aus der Tilgung von Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind.

Segmenterlöse beinhalten den Anteil eines Unternehmens an den Gewinnen oder Verlusten von assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder anderen Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, jedoch nur, wenn diese Posten in den konsolidierten oder gesamten Unternehmenserlösen enthalten sind.

Segmenterlöse umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Erlösen einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31, Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures, quotal konsolidiert wird.

Segmentaufwendungen sind Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit eines Segments, die dem Segment direkt zugeordnet werden können, und der relevante Teil an Aufwendungen, der auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden kann, einschließlich der Aufwendungen, die sich auf Verkäufe an externe Kunden, und auf Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen Unternehmens beziehen. Segmentaufwendungen umfassen keine:

(a) [gestrichen]

(b) Zinsen, einschließlich der Zinsen, die aus Krediten oder Darlehen von anderen Segmenten entstehen, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind;

(c) Verluste aus Verkäufen von Finanzinvestitionen oder Verluste aus der Tilgung von Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind;

(d) Anteile eines Unternehmens an Verlusten von assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder anderen Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden;

(e) Aufwendungen aus Ertragsteuern; oder

(f) allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, Aufwand der Hauptgeschäftsstelle und andere Aufwendungen, die auf Unternehmensebene entstehen und sich auf das Unternehmen als Ganzes beziehen. Teilweise werden jedoch Aufwendungen auf Unternehmensebene verursacht, die sich auf ein Segment beziehen. Solche Aufwendungen sind Segmentaufwendungen, wenn sie sich auf die betrieblichen Tätigkeiten des Segments beziehen und direkt zugeordnet oder auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.

Segmentaufwendungen umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Aufwendungen einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.

Für die Tätigkeiten eines Segments, die im Wesentlichen finanzieller Art sind, dürfen Zinserträge und -aufwendungen nur als einzelner Nettobetrag für die Zwecke der Segmentberichterstattung dargestellt werden, wenn diese Posten auch im Konzern- oder Einzelabschluss des Unternehmens als Nettobetrag ausgewiesen sind.

Das Segmentergebnis ergibt sich aus den Segmenterlösen abzüglich der Segmentaufwendungen. Das Segmentergebnis ist vor jeglichen Anpassungen für Minderheitsanteile zu bestimmen.

Segmentvermögen sind die betrieblichen Vermögenswerte, die von einem Segment für dessen betriebliche Tätigkeiten genutzt werden, und die entweder dem Segment direkt zugeordnet oder die auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.

Wenn das Segmentergebnis eines Segments Zins- oder Dividendenerträge enthält, beinhaltet dessen Segmentvermögen die korrespondierenden Forderungen, Darlehen, Finanzinvestitionen oder andere, Erlöse erwirtschaftende Vermögenswerte.

Das Segmentvermögen enthält keine Ertragsteueransprüche.

Das Segmentvermögen umfasst Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nur, wenn der Gewinn oder Verlust solcher Finanzinvestitionen in den Segmenterträgen enthalten ist. Das Segmentvermögen beinhaltet den Anteil eines Joint Ventures an den betrieblichen Vermögenswerten einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.

Das Segmentvermögen wird erst nach dem Abzug der korrespondierenden Wertminderungen bestimmt, die als offene Saldierungen in der Bilanz des Unternehmens dargestellt werden.

Segmentschulden sind die betrieblichen Schulden, die aus den betrieblichen Tätigkeiten eines Segments resultieren und die entweder dem Segment direkt zugeordnet oder auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt werden können.

Wenn das Segmentergebnis eines Segments Zinsaufwand enthält, beinhalten dessen Segmentschulden die korrespondierenden, verzinslichen Schulden.

Segmentschulden umfassen den Anteil eines Joint Ventures an den Schulden einer gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal konsolidiert wird.

Segmentschulden enthalten keine Ertragsteuerschulden.

Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Aufstellung und Darstellung der Abschlüsse einer konsolidierten Gruppe oder eines Unternehmens angewendet werden, ebenso wie diejenigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich speziell auf die Segmentberichterstattung beziehen.

17. Die Definitionen von Segmenterlösen, Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und Segmentschulden beinhalten die Beträge solcher Posten, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge solcher Posten, die auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden können. Ein Unternehmen orientiert sich an seinem internen Finanzberichtssystem als Ausgangspunkt für die Bestimmung der Posten, die Segmenten direkt zugeordnet oder vernünftig auf diese verteilt werden können. Dies geschieht, da die Vermutung besteht, dass Beträge, die für Segmente zu Zwecken der internen Finanzberichterstattung bestimmt wurden, den Segmenten direkt zugeordnet oder auf diese zum Zweck der Bewertung der Segmenterlöse, der Segmentaufwendungen, des Segmentvermögens und der Segmentschulden der berichtspflichtigen Segmente vernünftig verteilt werden können.

18. In manchen Fällen können jedoch Erlöse, Aufwendungen, Vermögen oder Schulden auf einer vom Management festgelegten Grundlage auf die Segmente zum Zweck der internen Finanzberichterstattung verteilt worden sein, die jedoch als subjektiv, willkürlich oder als für externe Abschlussadressaten schwer verständlich erscheint. Eine solche Verteilung würde keine vernünftige Grundlage im Sinne der Definitionen von Segmenterlöse, Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und Segmentschulden in diesem Standard darstellen. Umgekehrt könnte sich ein Unternehmen dafür entscheiden, einige Posten des Ertrags, Aufwands, Vermögens oder der Schulden nicht zum Zweck der internen Finanzberichterstattung zu verteilen, obwohl eine vernünftige Grundlage für eine solche Vorgehensweise besteht. Ein solcher Posten ist gemäß den Definitionen von Segmenterträgen, Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und Segmentschulden dieses Standards zu verteilen.

19. Beispiele für Segmentvermögen sind u.a das Umlaufvermögen, das in der betrieblichen Tätigkeit des Segments benutzt wird, das Sachanlagevermögen, Vermögenswerte, die Gegenstand von Finanzierungsleasing-Verträgen (IAS 17 Leasingverhältnisse) sind und immaterielle Vermögenswerte. Wenn ein bestimmter Posten der planmäßigen Abschreibungen in den Segmentaufwendungen enthalten ist, ist der korrespondierende Vermögenswert auch im Segmentvermögen enthalten. Das Segmentvermögen schließt keine Vermögenswerte ein, die für allgemeine Unternehmens- oder Hauptgeschäftsstellenzwecke genutzt werden. Das Segmentvermögen enthält betriebliche Vermögenswerte, die von zwei oder mehr Segmenten geteilt werden, wenn eine vernünftige Grundlage zur Verteilung existiert. Das Segmentvermögen beinhaltet einen Geschäfts- oder Firmenwert, der einem Segment direkt zugeordnet oder der auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden kann; die Segmentaufwendungen beinhalten alle für den Geschäfts- oder Firmenwert erfassten Wertminderungsaufwendungen.

20. Beispiele für Segmentschulden sind u. a. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Kundenkredite, Produkthaftungsrückstellungen und andere Ansprüche, die sich auf die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen beziehen. Segmentschulden enthalten keine Kredite, Verbindlichkeiten, die Bestandteile von Finanzierungs-Leasingverhältnissen (IAS 17) sind, und andere Schulden, die eher zur Finanzierung als zum Zweck der Geschäftstätigkeit aufgenommen wurden. Wenn Zinsaufwand in das Segmentergebnis einbezogen wird, ist auch die entsprechende verzinsliche Schuld in die Segmentschulden einzubeziehen. Die Schulden eines Segments, dessen Tätigkeiten nicht im Wesentlichen finanzieller Art sind, umfassen keine Kredite und ähnliche Schulden, da das Segmentergebnis eher den betrieblichen als den finanzierungsbereinigten Gewinn oder Verlust repräsentiert. Da Schuldtitel oft auf der Ebene der Hauptgeschäftsstelle für eine unternehmensweite Basis emittiert werden, ist es weiterhin oft nicht möglich, die verzinsliche Schuld einem Segment direkt zuzuordnen oder vernünftig auf dieses zu verteilen.

21. Die Bewertung des Segmentvermögens und der Segmentschulden schließt Anpassungen der früheren Buchwerte des bestimmbaren Segmentvermögens und der Segmentschulden eines im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Unternehmens mit ein, auch wenn diese Anpassungen nur zum Zweck der Aufstellung von Konzernabschlüssen gemacht werden und weder in dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens noch in dem des Tochterunternehmens aufgenommen werden. Gleiches gilt, wenn die Sachanlagen nach dem Modell der Neubewertung von IAS 16 im Anschluss an den Erwerb neu bewertet wurden; dann spiegelt die Bewertung des Segmentvermögens diese Neubewertungen wider.

22. Einige Leitlinien für die Verteilung der Kosten können in anderen Standards gefunden werden. Beispielsweise stellen die Paragraphen 11-20 von IAS 2 Vorräte Leitlinien für die Zuordnung und die Verteilung der Kosten auf die Vorräte zur Verfügung, und die Paragraphen 16-21 von IAS 11 Fertigungsaufträge stellen Leitlinien für die Zuordnung und Verteilung der Kosten auf die Fertigungsaufträge bereit. Diese Leitlinien können bei der Zuordnung und Verteilung von Kosten auf Segmente nützlich sein. 

23. IAS 7, Kapitalflussrechnungen, enthält Leitlinien darüber, ob Kontokorrentkredite als eine Komponente der Zahlungsmittel einbezogen oder als Kredite dargestellt werden müssen.

24. Segmenterlöse, Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und Segmentschulden müssen mit Ausnahme konzerninterner Salden und Geschäftsvorfälle innerhalb eines einzelnen Segments vor der Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung als Teil des Konsolidierungsprozesses ermittelt werden.

25. Während die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Aufstellung und Darstellung der Abschlüsse eines Unternehmens als Ganzes, gleichzeitig die grundlegenden Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden sind, beinhalten die Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden darüber hinaus Methoden, wie die Bestimmung der Segmente, die Methode der Verrechnungspreisbestimmung für Transfers zwischen den Segmenten und die Grundlage für die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die Segmente, die sich speziell auf die Segmentberichterstattung beziehen.

 

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