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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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Bewertung
von Vorräten
9.
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu
bewerten.
Anschaffungs-
und Herstellungskosten von Vorräten
10.
In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten
sind alle
Kosten
des Erwerbes und der Herstellung sowie sonstige Kosten
einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an
ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu
versetzen.
Kosten
des Erwerbes
11.
Die Kosten des Erwerbes von Vorräten umfassen den Kaufpreis,
Einfuhrzölle und andere Steuern (sofern es sich nicht um
solche handelt, die das Unternehmen später von den
Steuerbehörden zurückerlangen kann), Transport- und
Abwicklungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Erwerb von
Fertigerzeugnissen, Materialien und Leistungen unmittelbar
zugerechnet werden können. Skonti, Rabatte und andere
vergleichbare Beträge werden bei der Ermittlung der Kosten
des Erwerbes abgezogen.
Herstellungskosten
12.
Die Herstellungskosten von Vorräten umfassen die Kosten, die
den Produktionseinheiten direkt zuzurechnen sind, wie
beispielsweise Fertigungslöhne. Weiterhin umfassen sie
systematisch zugerechnete fixe und variable
Produktionsgemeinkosten, die bei der Verarbeitung der
Ausgangsstoffe zu Fertigerzeugnissen anfallen. Fixe
Produktions-gemeinkosten sind solche nicht direkt der
Produktion zurechenbaren Kosten, die unabhängig vom
Produktionsvolumen relativ konstant anfallen, wie
beispielsweise Abschreibungen und Instandhaltungskosten von
Betriebsgebäuden und -einrichtungen sowie die Kosten des
Managements und der Verwaltung. Variable
Produktionsgemeinkosten sind solche nicht direkt der
Produktion zurechenbaren Kosten, die unmittelbar oder nahezu
unmittelbar mit dem Produktionsvolumen variieren, wie
beispielsweise Materialgemeinkosten und
Fertigungsgemeinkosten.
13.
Die Zurechnung fixer Produktionsgemeinkosten zu den
Herstellungskosten basiert auf der normalen Kapazität der
Produktionsanlagen. Die normale Kapazität ist das
Produktionsvolumen, das im Durchschnitt über eine Anzahl von
Perioden oder Saisons unter normalen Umständen und unter
Berücksichtigung von Ausfällen auf Grund planmäßiger
Instandhaltungen erwartet werden kann. Das tatsächliche
Produktionsniveau kann zu Grunde gelegt werden, wenn es der
Normalkapazität nahe kommt. Der auf die einzelne
Produktionseinheit entfallende Betrag der fixen Gemeinkosten
erhöht sich infolge eines geringen Produktionsvolumens oder
eines
Betriebsstillstandes
nicht. Nicht zugerechnete fixe Gemeinkosten sind in der
Periode ihres Anfalls als Aufwand zu erfassen. In Perioden
mit ungewöhnlich hohem Produktionsvolumen mindert sich
der auf die einzelne Produktionseinheit entfallende Betrag
der fixen Gemeinkosten, so dass die Vorräte nicht über
den Herstellungskosten bewertet werden. Variable
Produktionsgemeinkosten werden den einzelnen
Produktions-einheiten auf der Grundlage des tatsächlichen
Einsatzes der Produktionsmittel zugerechnet.
14.
Ein Produktionsprozess kann dazu führen, dass mehr als
ein Produkt gleichzeitig produziert wird. Dies ist
beispielsweise bei der Kuppelproduktion von zwei
Hauptprodukten oder eines Haupt- und eines Nebenproduktes
der Fall. Wenn die Herstellungskosten jedes Produktes
nicht einzeln feststellbar sind, werden sie den Produkten
auf einer vernünftigen und sachgerechten Basis
zugeordnet. Die Verteilung kann beispielsweise auf den
jeweiligen Verkaufswerten der Produkte basieren, und zwar
entweder in der Produktionsphase, in der die Produkte
einzeln identifizierbar werden, oder nach Beendigung der
Produktion. Die meisten Nebenprodukte sind ihrer Art nach
unbedeutend. Wenn dies der Fall ist, werden sie häufig
zum Nettoveräußerungswert bewertet und dieser Wert wird
von den Herstellungskosten des Hauptproduktes abgezogen.
Damit unterscheidet sich der Buchwert des Hauptproduktes
nicht wesentlich von seinen Herstellungskosten.
Sonstige
Kosten
15.
Sonstige Kosten werden nur insoweit in die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten der Vorräte einbezogen, als sie
angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort
und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.
Beispielsweise kann es sachgerecht sein, nicht
produktionsbezogene Gemeinkosten oder die Kosten der
Produkt-entwicklung für bestimmte Kunden in die
Herstellungskosten der Vorräte einzubeziehen.
16.
Beispiele für Kosten, die aus den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vorräten ausgeschlossen sind und
in der Periode ihres Anfalls als Aufwand behandelt werden,
sind:
(a)
anormale Beträge für Materialabfälle, Fertigungslöhne
oder andere Produktionskosten;
(b)
Lagerkosten, es sei denn, dass diese im Produktionsprozess
vor einer weiteren Produktionsstufe erforderlich sind;
(c)
Verwaltungsgemeinkosten, die nicht dazu beitragen, die
Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen
Zustand zu versetzen; und
(d)
Vertriebskosten.
17.
IAS 23 Fremdkapitalkosten identifiziert die bestimmten
Umstände, bei denen Fremdkapitalkosten in die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Vorräten einbezogen werden.
18.
Ein Unternehmen kann beim Erwerb von Vorräten Zahlungsziele
in Anspruch nehmen. Wenn die Vereinbarung effektiv ein
Finanzierungselement beinhaltet, wird dieses Element,
beispielsweise eine Differenz zwischen dem Kaufpreis mit
normalem Zahlungsziel und dem bezahlten Betrag, über den
Zeitraum des Zahlungsziels als Zinsaufwand erfasst.
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