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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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Herstellungskosten
von Vorräten eines Dienstleistungsunternehmens
19.
Sofern Dienstleistungsunternehmen Vorräte haben, werden sie
mit den Herstellungskosten bewertet. Diese Kosten bestehen in
erster Linie aus Löhnen und Gehältern sowie sonstigen Kosten
des Personals, das unmittelbar für die Leistungserbringung
eingesetzt ist; einschließlich der Kosten für die leitenden
Angestellten und der zurechenbaren Gemeinkosten. Löhne und
Gehälter sowie sonstige Kosten des Vertriebspersonals und des
Personals der allgemeinen Verwaltung werden nicht einbezogen,
sondern in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Herstellungskosten von Vorräten eines
Dienstleistungsunternehmens umfassen weder Gewinnmargen noch
nicht zuzurechnende Gemeinkosten, die jedoch oft in die von
Dienstleistungsunternehmen berechneten Preise mit einbezogen
werden.
Kosten
der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die von biologischen
Vermögenswerten geerntet wurden
20.
Gemäß IAS 41 Landwirtschaft werden Vorräte, die
landwirtschaftliche Erzeugnisse umfassen und die ein
Unternehmen von seinen biologischen Vermögenswerten geerntet
hat, beim erstmaligen Ansatz im Moment der Ernte zum
beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätzten Kosten zum
Verkaufszeitpunkt bewertet. Dies sind die Kosten der Vorräte
zum Zeitpunkt der Anwendung dieses Standards.
Verfahren
zur Bewertung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
21.
Zur Bewertung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von
Vorräten können vereinfachend Verfahren, wie beispielsweise
die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode
angewandt werden, wenn die Ergebnisse den tatsächlichen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nahe kommen.
Standardkosten berücksichtigen die normale Höhe des
Materialeinsatzes und der Löhne sowie die normale
Leistungsfähigkeit und Kapazitätsauslastung. Sie werden
regelmäßig überprüft und, falls notwendig, an die
aktuellen Gegebenheiten angepasst.
22.
Die retrograde Methode wird häufig im Einzelhandel angewandt,
um eine große Anzahl rasch wechselnder Vorratsposten mit
ähnlichen Bruttogewinnspannen zu bewerten, für die ein
anderes Verfahren zur Bemessung der Anschaffungskosten nicht
durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die
Anschaffungskosten der Vorräte werden durch Abzug einer
angemessenen prozentualen Bruttogewinnspanne vom Verkaufspreis
der Vorräte ermittelt. Der angewandte Prozentsatz
berücksichtigt dabei auch solche Vorräte, deren
ursprünglicher Verkaufspreis herabgesetzt worden ist. Häufig
wird ein Durchschnittsprozentsatz für jede
Einzelhandelsabteilung verwendet.
Zuordnungsverfahren
23.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte,
die normalerweise nicht austauschbar sind, und solcher
Erzeugnisse, Waren oder Leistungen, die für spezielle
Projekte hergestellt und ausgesondert werden, sind durch
Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zu bestimmen.
24.
Eine Einzelzuordnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bedeutet, dass bestimmten Vorräten spezielle Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zugeordnet
werden. Dies ist das geeignete Verfahren für solche
Gegenstände, die für ein spezielles Projekt ausgesondert
worden sind, unabhängig davon, ob sie angeschafft oder
hergestellt worden sind. Eine Einzelzuordnung ist jedoch
ungeeignet, wenn es sich um eine große Anzahl von Vorräten
handelt, die normalerweise untereinander austauschbar sind.
Unter diesen Umständen könnten die Gegenstände, die in den
Vorräten verbleiben, danach ausgewählt werden, vorher
bestimmte Auswirkungen auf das Ergebnis zu erzielen.
25.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten,
die nicht in Paragraph 23 behandelt werden, sind nach dem
First-in-First-out-Verfahren (FIFO) oder nach der
Durchschnittsmethode zu ermitteln. Ein Unternehmen muss
für alle Vorräte, die von ähnlicher Beschaffenheit und
Verwendung für das Unternehmen sind, das gleiche
Zuordnungsverfahren anwenden. Für Vorräte von
unterschiedlicher Beschaffenheit oder Verwendung können
unterschiedliche Zuordnungsverfahren gerechtfertigt
sein.
26.
Vorräte, die in einem Geschäftssegment verwendet werden,
können beispielsweise für das Unternehmen eine andere
Verwendung haben als die gleiche Art von Vorräten, die in
einem anderen Geschäftssegment eingesetzt werden. Ein
Unterschied im geografischen Standort von Vorräten (oder
in den jeweiligen Steuervorschriften) ist jedoch allein
nicht ausreichend, um die Anwendung unterschiedlicher
Zuordnungsverfahren zu rechtfertigen.
27.
Das FIFO-Verfahren geht von der Annahme aus, dass die
zuerst erworbenen bzw. erzeugten Vorräte zuerst verkauft
werden und folglich die am Ende der Berichtsperiode
verbleibenden Vorräte diejenigen sind, die unmittelbar
vorher gekauft oder hergestellt worden sind. Bei Anwendung
der Durchschnittsmethode werden die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vorräten als durchschnittlich
gewichtete Kosten ähnlicher Vorräte zu Beginn der
Periode und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
ähnlicher, während der Periode gekaufter oder
hergestellter Vorratsgegenstände ermittelt. Der gewogene
Durchschnitt kann je nach den Gegebenheiten des
Unternehmens auf Basis der Berichtsperiode oder gleitend
bei jeder zusätzlich erhaltenen Lieferung berechnet
werden.
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