|
VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
|
- |
Erfassung
als Aufwand
34.
Wenn Vorräte verkauft worden sind, ist der Buchwert dieser
Vorräte in der Berichtsperiode als Aufwand zu erfassen, in
der die zugehörigen Erträge realisiert sind. Alle
Wertminderungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert
sowie alle Verluste bei den Vorräten sind in der Periode als
Aufwand zu erfassen, in der die Wertminderungen vorgenommen
wurden oder die Verluste eingetreten sind. Alle
Wertaufholungen bei Vorräten, die sich aus einer Erhöhung
des Nettoveräußerungswertes ergeben, sind als Verminderung
des Materialaufwandes in der Periode zu erfassen, in der die
Wertaufholung eintritt.
35.
Vorräte können auch anderen Vermögenswerten zugeordnet
werden, zum Beispiel dann, wenn Vorräte als Teil selbst
erstellter Sachanlagen verwendet werden. Vorräte, die auf
diese Weise einem anderen Vermögenswert zugeordnet worden
sind, werden über die Nutzungsdauer dieses Vermögenswertes
als Aufwand erfasst.
Angaben
36.
Abschlüsse haben die folgenden Angaben zu enthalten:
(a)
die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Vorräte einschließlich der Zuordnungsverfahren;
(b)
den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer
unternehmensspezifischen Untergliederung;
(c)
den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich
Vertriebsaufwendungen angesetzten Vorräte;
(d)
den Betrag der Vorräte, die als Aufwand in der
Berichtsperiode erfasst worden sind;
(e)
den Betrag von Wertminderungen von Vorräten, die gemäß
Paragraph 34 in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst
worden sind;
(f)
den Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, die gemäß
Paragraph 34 als Verminderung des Materialaufwandes in der
Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind;
(g)
die Umstände oder Ereignisse, die zu der Wertaufholung der
Vorräte gemäß Paragraph 34 geführt haben; und
(h)
den Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für
Verbindlichkeiten verpfändet sind.
37.
Informationen über die Buchwerte unterschiedlicher Arten von
Vorräten und das Ausmaß der Veränderungen dieser
Vermögenswerte sind für die Adressaten der Abschlüsse
nützlich. Verbreitet sind Untergliederungen der Vorräte in
Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige
Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse. Die Vorräte eines
Dienstleistungsunternehmens können einfach als unfertige
Erzeugnisse bezeichnet werden.
38.
Der Buchwert der Vorräte, der während der Periode als
Aufwand erfasst worden ist, und der oft als Umsatzkosten
bezeichnet wird, umfasst die Kosten, die zuvor Teil der
Bewertung der verkauften Vorräte waren, sowie die nicht
zugeordneten Produktionsgemeinkosten und anormale
Produktionskosten der Vorräte. Die unternehmensspezifischen
Umstände können die Einbeziehung weiterer Kosten, wie
beispielsweise Vertriebskosten, rechtfertigen.
39.
Einige Unternehmen verwenden eine Gliederung für die Gewinn-
und Verlustrechnung, die dazu führt, dass mit Ausnahme von
den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte, die
während der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden,
andere Beträge angegeben werden. In diesem Format stellt ein
Unternehmen eine Aufwandsanalyse dar, die eine auf der Art der
Aufwendungen beruhenden Gliederung zugrunde legt. In diesem
Fall gibt das Unternehmen die als Aufwand erfassten Kosten
für Rohstoffe und Verbrauchsgüter, Personalkosten und andere
Kosten zusammen mit dem Betrag der Bestandsveränderungen des
Vorratsvermögens in der Berichtsperiode an.
Zeitpunkt
des Inkrafttretens
40.
Dieser Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode
eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden
Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird
empfohlen. Wenn ein Unternehmen diesen Standard für
Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Januar 2005
beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
Rücknahme
von anderen Verlautbarungen
41.
Der vorliegende Standard ersetzt IAS 2 Vorräte (überarbeitet
1993).
42.
Dieser Standard ersetzt SIC-1, Stetigkeit –
Unterschiedliche Zuordnungsverfahren der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vorräten.
Anhang
Änderungen anderer Verlautbarungen
Die
Änderungen in diesem Anhang sind erstmals in der ersten
Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach
beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Wird dieser
Standard auf eine frühere Periode angewendet, sind diese
Änderungen entsprechend auch anzuwenden.
A1.
Paragraph 22 von IAS 14 Segmentberichterstattung wird
wie folgt geändert:
22.
Einige Leitlinien für die Verteilung der Kosten können
in anderen Standards gefunden werden. Beispielsweise
stellen die Paragraphen 11-20 von IAS 2 Vorräte Leitlinien
für die Zuordnung und die Verteilung der Kosten auf die
Vorräte zur Verfügung, und die Paragraphen 16-21 von IAS
11 Fertigungsaufträge stellen Leitlinien für die
Zuordnung und Verteilung der Kosten auf die
Fertigungsaufträge bereit. Diese Leitlinien können bei
der Zuordnung und Verteilung von Kosten auf Segmente
nützlich sein.
A2.
[Änderung betrifft nicht den Kerntext der
Standards]
A3.
[Änderung betrifft nicht den Kerntext der Standards]
Zurück |
Übersicht
|