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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 28 (2005)

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  Quelle

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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33.

  Inhalt

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Zeitpunkt des Inkrafttretens

41. Dieser Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wenn ein Unternehmen diesen Standard für Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Januar 2005 beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.

Rücknahme anderer Verlautbarungen

42. Dieser Standard ersetzt IAS 28 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen (überarbeitet 2000).

43. Dieser Standard ersetzt die folgenden Interpretationen:

(a) SIC-3 Eliminierung von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen;

(b) SIC-20 Equity-Methode – Erfassung von Verlusten; und

(c) SIC-33 Vollkonsolidierungs- und Equity-Methode – Potenzielle Stimmrechte und Ermittlung von Beteiligungsquoten.

Anhang

Änderung anderer Verlautbarungen

Die Änderungen in diesem Anhang sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Falls ein Unternehmen diesen Standard für eine frühere Periode anwendet, gelten diese Änderungen auch für diese frühere Periode.

A1. In den International Financial Reporting Standards, einschließlich den International Accounting Standards und Interpretationen, Stand Dezember 2003, werden die Verweise auf die gegenwärtige Version von IAS 28 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen geändert in IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen.

 

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