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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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Dieser umgegliederte
International Accounting Standard ersetzt die vom Board
ursprünglich im April 1989 genehmigte Fassung. Der
Standard wird in der überarbeiteten Form dargestellt, die
seit 1991 für International Accounting Standards üblich
ist. Es wurden bestimmte terminologische Anpassungen an
die aktuelle IASC-Anwendung vorgenommen, wobei der
ursprünglich genehmigte Text nicht grundlegend verändert
wurde.
Die folgenden SIC
Interpretationen beziehen sich auf IAS 29:
— SIC-19: Berichtswährung
—Bewertung und Darstellung von Abschlüssen gemäß IAS 21 und
IAS 29.
— SIC-30: Berichtswährung —Umrechung von der Bewertungs- in
die Darstellungswährung.
Die fett und kursiv gedruckten
Vorschriften sind in Verbindung mit den Hintergrundmaterialien
und den Anwendungsleitlinien dieses Standards sowie in
Verbindung mit dem Vorwort zu den International Accounting
Standards zu betrachten. International Accounting Standards
brauchen nicht auf unwesentliche Sachverhalte angewendet zu
werden (siehe Paragraph 12 des Vorwortes).
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