Folgende Begriffe werden in
diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
Ein aktiver Markt
ist ein Markt, der die nachstehenden Bedingungen kumulativ
erfüllt:
(a) die auf dem
Markt gehandelten Produkte sind homogen;
(b)
vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel
jederzeit gefunden werden; und
(c) Preise stehen
der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Das Datum des
Vertragsabschlusses bei einem Unternehmenszusammenschluss ist
das Datum, an dem der grundlegende Vertrag zwischen den sich
zusammenschließenden Parteien geschlossen wird und, im Falle
von börsennotierten Unternehmen, öffentlich bekannt gegeben
wird. Im Falle einer feindlichen Übernahme wird der Tag, an
dem eine ausreichende Anzahl von Eigentümern des erworbenen
Unternehmens das Angebot des erwerbenden Unternehmens
angenommen hat, damit das erwerbende Unternehmen die
Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangen kann, als
der früheste Zeitpunkt eines grundlegenden Vertragsabschlusses
zwischen den sich zusammenschließenden Parteien angesehen.
Der Buchwert ist der
Betrag, mit dem ein Vermögenswert nach Abzug aller kumulierten
Abschreibungen (Amortisationen) und aller kumulierten
Wertminderungsaufwendungen angesetzt wird.
Eine
zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste
identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die
Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den
Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen
von Vermögenswerten sind.
Gemeinschaftliche
Vermögenswerte sind Vermögenswerte, außer dem Geschäfts- oder
Firmenwert, die zu den künftigen Cashflows sowohl der zu
prüfenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit als auch anderer
zahlungsmittelgenerierender Einheiten beitragen.
Die
Veräußerungskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Verkauf
eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden
Einheit direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme der
Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands.
Das
Abschreibungsvolumen umfasst die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten eines Vermögenswertes oder einen
Ersatzbetrag abzüglich seines Restwertes.
Abschreibung
(Amortisation) ist die systematische Verteilung des
Abschreibungsvolumens eines Vermögenswertes über dessen
Nutzungsdauer