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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 36 (2005)

Übersicht

  Quelle

-

VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33.

  Inhalt

-

IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten

Der nachfolgende Standard enthält Änderungen, die sich durch die Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 2236/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 ergeben haben.

Zielsetzung

1

Anwendungsbereich

2-5

Definitionen

6

Identifizierung eines Vermögenswertes, der wertgemindert sein könnte

7-17

Bewertung des erzielbaren Betrages

18-57

Bewertung des erzielbaren Betrages eines immateriellen Vermögenswertes mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer

24

Beizulegender Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten

25-29

Nutzungswert

30-57

Grundlage für die Schätzungen der künftigen Cashflows

33-38

Zusammensetzung der Schätzungen der künftigen Cashflows

39-53

Künftige Cashflows in Fremdwährung

54

Abzinsungssatz

55-57

Erfassung und Bewertung eines Wertminderungsaufwands

58-64

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert

65-108

Identifizierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der ein Vermögenswert gehört

66-73

Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

74-103

Geschäfts- oder Firmenwert

80-99

Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

80-87

Überprüfung von Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäfts- oder Firmenwert auf eine Wertminderung

88-90

Minderheitenanteile

91-95

Zeitpunkt der Prüfung auf Wertminderung

96-99

Gemeinschaftliche Vermögenswerte

100-103

Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit 

104-108

Wertaufholung

109-125

Wertaufholung für einen einzelnen Vermögenswert

117-121

Wertaufholung für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit

122-123

Wertaufholung für einen Geschäfts- oder Firmenwert

124-125

Angaben

126-137

Schätzungen, die zur Bewertung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer enthalten, benutzt werden

134-137

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

138-140

Rücknahme von IAS 36 (herausgegeben 1998)

141

Anhang A

A1-A21

Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswertes

Übersicht

 


 

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