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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 39 (2005)

Übersicht

  Quelle

-

VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33.

  Inhalt

-

IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

 

Zielsetzung

1

Anwendungsbereich

2-7

Definitionen

8-9

Eingebettete Derivate

10-13

Ansatz und Ausbuchung

14-42

Erstmaliger Ansatz

14

Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes

15-23

Übertragungen, die die Bedingungen für eine Ausbuchung erfüllen

24-28

Übertragungen, die die Bedingungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen

29

Anhaltendes Engagement bei übertragenen Vermögenswerten

30-35

Alle Übertragungen

36-37

Marktüblicher Kauf und Verkauf eines finanziellen Vermögenswertes

35

Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit

39-42

Bewertung

43-70

Erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten

43-44

Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte

45-46

Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten

47

Überlegungen zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

48-49

Umklassifizierungen

50-54

Gewinne und Verluste

55-57

Wertminderung und Uneinbringlichkeit von finanziellen Vermögenswerten

58-62

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

63-65

Finanzielle Vermögenswerte, die Anschaffungskosten bilanziert werden

66

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

67-70

Sicherungsmaßnahmen

71-102

Sicherungsinstrumente

72-77

Qualifizierende Instrumente

72-73

Bestimmung von Sicherungsinstrumenten

74-77

Grundgeschäfte

78-84

Qualifizierende Grundgeschäfte

78-80

Bestimmung finanzieller Posten als Grundgeschäfte

81

Bestimmung nicht finanzieller Posten als Grundgeschäfte

82

Bestimmung von Gruppen von Posten als Grundgeschäfte

83-84

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

85-101

Absicherung des beizulegenden Zeitwertes

89-94

Absicherung von Zahlungsströmen

95-101

Absicherungen einer Nettoinvestition

102

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

103-108

Rücknahme anderer Verlautbarungen

109-110

Anhang A

AG1-AG132

Übersicht

 


 

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