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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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Betriebliche Tätigkeit
13. Die Cashflows aus der
betrieblichen Tätigkeit sind ein Schlüsselindikator dafür, in
welchem Ausmaß es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen
ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die
ausreichen, um Verbindlichkeiten zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des
Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und
Investitionen zu tätigen, ohne dabei auf Quellen der
Außenfinanzierung angewiesen zu sein. Informationen über die spezifischen Bestandteile der Cashflows aus
betrieblicher Tätigkeit sind in Verbindung mit anderen
Informationen von Nutzen, um künftige Cashflows aus
betrieblicher Tätigkeit zu prognostizieren.
14. Cashflows aus der
betrieblichen Tätigkeit stammen in erster Linie aus der
erlöswirksamen Tätigkeit des Unternehmens. Daher resultieren
sie im Allgemeinen aus Geschäftsvorfällen und anderen
Ereignissen, die als Ertrag oder Aufwand das Periodenergebnis
beeinflussen. Im Folgenden werden Beispiele für Cashflows aus
der betrieblichen Tätigkeit angeführt:
(a) Zahlungseingänge aus dem
Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen;
(b) Zahlungseingänge aus
Nutzungsentgelten, Honoraren, Provisionen und anderen Erlösen;
(c) Auszahlungen an Lieferanten
von Gütern und Dienstleistungen;
(d) Auszahlungen an und für
Beschäftigte;
(e) Einzahlungen und Auszahlungen
von Versicherungsunternehmen für Prämien,
Schadensregulierungen, Renten und andere
Versicherungsleistungen;
(f) Zahlungen oder
Rückerstattungen von Ertragsteuern, es sei denn, die Zahlungen
können der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit zugeordnet
werden; und
(g) Einzahlungen und Auszahlungen
für Handelsverträge.
Einige Geschäftsvorfälle, wie beispielsweise der Verkauf eines
Postens aus dem Anlagevermögen, führen zu einem Gewinn bzw.
Verlust, der sich auf das Periodenergebnis auswirkt. Die
entsprechenden Cashflows sind jedoch Cashflows aus dem Bereich
der Investitionstätigkeit.
15. Ein Unternehmen hält unter
Umständen Wertpapiere und Anleihen zu Handelszwecken. In
diesem Fall ähneln diese Posten den zur Weiterveräußerung
bestimmten Vorräten. Aus diesem Grund werden Cashflows aus dem Erwerb und Verkauf derartiger Wertpapiere als
betriebliche Tätigkeit klassifiziert. Ähnlich gelten von
Finanzinstitutionen gewährte Kredite und Darlehen im Regelfall
als betriebliche Tätigkeit, da sie mit der wesentlichen
erlöswirksamen Tätigkeit dieses Unternehmens in Zusammenhang
stehen.
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