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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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Darstellung
der Cashflows aus der Betrieblichen Tätigkeit
18. Ein
Unternehmen hat Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in
einer der beiden folgenden Formen
darzustellen:
(a) direkte
Darstellung, wobei die Hauptklassen der Bruttoeinzahlungen und
Bruttoauszahlungen angegeben werden; oder
(b) indirekte Darstellung, wobei das Periodenergebnis um
Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen,
Abgrenzungen oder Rückstellungen von vergangenen oder
künftigen betrieblichen Ein- oder Auszahlungen sowie um
Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder
Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt wird.
19. Unternehmen wird empfohlen, die Cashflows aus der
betrieblichen Tätigkeit nach der direkten Methode
darzustellen. Die direkte Darstellung stellt Informationen zur
Verfügung, welche die Abschätzung künftiger Cashflows
erleichtern und bei Anwendung der indirekten Darstellungsform
nicht verfügbar sind. Bei Anwendung der direkten Methode
können Informationen über die Hauptgruppen der
Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen folgendermaßen
erhalten werden:
(a) aus der
Buchhaltung des Unternehmens; oder
(b) durch Korrekturen der Umsatzerlöse und der Umsatzkosten
(Zinsen und ähnliche Erträge sowie Zinsaufwendungen und
ähnliche Aufwendungen bei einer Finanzinstitution) sowie
anderer Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, um
(i) Bestandsveränderungen der Periode bei den Vorräten und bei
den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen; (ii) andere
zahlungsunwirksame Posten; und
(iii) andere Posten, die Cashflows in den Bereichen der
Investition oder der Finanzierung darstellen.
20. Bei Anwendung der indirekten Methode wird der
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit durch Korrektur
des Periodenergebnisses um die folgenden Größen ermittelt:
(a) Bestandsveränderungen der Periode bei den Vorräten und den
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen; (b) zahlungsunwirksame
Posten, wie beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen,
latente Steuern, unrealisierte Fremdwährungsgewinne und
-verluste, nicht ausgeschüttete Gewinne von assoziierten
Unternehmen und Minderheitsanteile; sowie
(c) alle anderen Posten, die Cashflows in dem Bereich der
Investition oder Finanzierung darstellen.
Alternativ kann der
Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auch in der
indirekten Darstellungsform durch Gegenüberstellung der
Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der
Änderungen der Vorräte und der Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ermittelt
werden.
Darstellung
der Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
21. Ein Unternehmen hat die Hauptgruppen der
Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen separat auszuweisen,
die aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten entstehen,
ausgenommen in den Fällen,
in denen die in den Paragraphen 22 und 24 beschriebenen
Cashflows saldiert ausgewiesen werden.
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