Startseite Partner Suche Impressum Kontakt Diskussionsforum

-

-

Aktuelle Jobs

-

 

Jobbörse

 

-

Allgemein

-

 

Diskussionsforum

 

 

IFRS/IAS  

 

Newsletter  

Musterabschluss

Abschlüsse

-

Dienstleistungen

-

 

IFRS Anwendergruppe

 

 

Umstellungen auf IFRS  

Software/IFRS-Toolkit

-

Grundlagen

-

 

Was sind IFRS/IAS?

 

 

Was ist der IASB?  

 

Umstellungsprozess  

 

Endorsement  

Glossar

-

Mittelstand

-

 

IFRS für KMU  

-

Literatur

-

 

Presse

 

 

Aufsatzdatenbank  

 

Fachbücher  

Broschüren

-

Texte deutsch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Texte englisch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Sonstiges

-

 

Gästebuch

 

 

Archive  

 

Links  

 

Über uns  

Sitemap


-

INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 8 (2005)

Zurück | Übersicht

  Quelle

-

VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33.

  Inhalt

-

A9. In IAS 35 Aufgabe von Geschäftsbereichen werden die Paragraphen 41, 42 und 50 gestrichen.

A10. In IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten werden Paragraph 13 der Einleitung sowie die Paragraphen 120 und 121 gestrichen.

A11. In IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen wird Paragraph 94 gestrichen.

A12. In IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte wird Paragraph 120 gestrichen.

A13. In SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften wird der Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1 Juli 1999 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.

A14. In SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – nichtmonetäre Einlagen durch Partnerunternehmen wird der Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1 Januar 1999 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.

A15. In SIC-21 Ertragssteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten wird der Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Dieser Beschluss tritt am 15. Juli 2000 in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.

A16. [Änderung betrifft nicht den Kerntext der Standards] 

A17. In SIC-25 Ertragssteuern – Änderungen des steuerlichen Status eines Unternehmens oder seiner Anteilseigner wird der Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert: 

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Dieser Beschluss tritt am 15. Juli 2000 in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen. 

A18. In SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen wird der Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert: 

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt am 31 Dezember 2001 in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen. 

A19. In SIC-31 Erträge - Tausch von Werbeleistungen wird der Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert: 

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt am 31 Dezember 2001 in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.

A20. In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards wird die Definition der International Financial Reporting Standards im Anhang A wie folgt geändert: 

International Financial Reporting Standards (IFRS) 

Standards und Interpretationen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet wurden. Sie bestehen aus: 

(a) International Financial Reporting Standards;

(b) International Accounting Standards; sowie 

(c) Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC).

A21. Die Rubrik des IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards wird wie folgt geändert: 

International Financial Reporting Standard 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS 1) ist in den Paragraphen 1-47 sowie in den Anhängen A-C festgelegt. Alle Paragraphen sind gleichrangig. Fett gedruckte Paragraphen bestimmen die zentralen Grundsätze. Im Anhang A definierte Begriffe werden bei erstmaligem Erscheinen in einem Standard kursiv gedruckt. Definitionen anderer Begriffe sind im Glossar der International Financial Reporting Standards enthalten. IFRS 1 ist in Verbindung mit seiner Zielsetzung, den Grundlagen für Schlussfolgerungen, dem Vorwort zu den International Financial Reporting Standards und dem Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen zu betrachten. IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, stellt beim Fehlen ausdrücklicher Leitlinien eine Grundlage für die Auswahl und für die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereit.

A22. Die Rubriken aller anderen International Accounting Standards werden durch eine neue Rubrik in folgender Form ersetzt:

International Accounting Standard X Titel in Worten (IAS X) ist in den Paragraphen 1-000 [sowie in den Anhängen A-C]* festgelegt. Alle Paragraphen sind gleichrangig, behalten jedoch das IASC-Format des Standards, mit dem dieser durch den IASB verabschiedet wurde. IAS X ist in Verbindung mit [seiner Zielsetzung, den Grundlagen für Schlussfolgerungen]†, dem Vorwort zu den International Financial Reporting Standards und dem Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen zu betrachten. IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, stellt beim Fehlen ausdrücklicher Leitlinien eine Grundlage für die Auswahl und für die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereit.

* betrifft nur diejenigen Anhänge, die zum Standard gehören.

† betrifft nur Fälle, in denen der Standard eine Zielsetzung enthält oder mit einer Grundlage für Schlussfolgerungen geliefert wird.

A23. In den International Financial Reporting Standards einschließlich der International Accounting Standards und Interpretationen, Stand Dezember 2003 werden Hinweise auf die derzeit gültige Fassung von IAS 8 Periodenergebnis, grundlegende Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler geändert.

 

Zurück | Übersicht

 


 

Anzeige

Newsletter:

Name

E-Mail

-

Partner

-

RöverBrönner KG

-

Mediadaten

-

 

Zugriffszahlen

 

Onlinewerbung

-

Veranstalter

-

 

AvenDATA GmbH

 

 

Digitale Signatur

 

 

GDPdU Portal

 

 

Unternehmens-nachfolge

 

 

Verfahrens-dokumentation

 

 

AvenDATA GmbH. Kaiserin-Augusta-Allee 14 . D-10553 Berlin . Deutschland
  Tel +49 30 700 157 500 . Fax +49 30 700 157 599  . E-mail: webmaster@ifrs-portal.com