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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
Inhalt |
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A9. In IAS 35 Aufgabe
von Geschäftsbereichen werden die Paragraphen 41, 42 und
50 gestrichen.
A10. In IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten werden Paragraph 13 der
Einleitung sowie die Paragraphen 120 und 121 gestrichen.
A11. In IAS 37 Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen wird Paragraph 94
gestrichen.
A12. In IAS 38 Immaterielle
Vermögenswerte wird Paragraph 120 gestrichen.
A13. In SIC-12 Konsolidierung
– Zweckgesellschaften wird der Paragraph über den
Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1 Juli 1999
beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.
A14. In SIC-13 Gemeinschaftlich
geführte Einheiten – nichtmonetäre Einlagen durch
Partnerunternehmen wird der Paragraph über den Zeitpunkt
des Inkrafttretens wie folgt geändert:
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1 Januar
1999 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.
A15. In SIC-21 Ertragssteuern
– Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig
abzuschreibenden Vermögenswerten wird der Paragraph über
den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Dieser Beschluss tritt am 15. Juli 2000
in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.
A16. [Änderung
betrifft nicht den Kerntext der Standards]
A17. In SIC-25 Ertragssteuern
– Änderungen des steuerlichen Status eines Unternehmens
oder seiner Anteilseigner wird der Paragraph über den
Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Dieser Beschluss tritt am 15. Juli 2000
in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu
berücksichtigen.
A18. In SIC-27 Beurteilung
des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der
rechtlichen Form von Leasingverhältnissen wird der
Paragraph über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt
geändert:
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt am 31
Dezember 2001 in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu
berücksichtigen.
A19. In SIC-31 Erträge
- Tausch von Werbeleistungen wird der Paragraph über den
Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt geändert:
Zeitpunkt des
Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt am 31
Dezember 2001 in Kraft. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 zu berücksichtigen.
A20. In IFRS 1 Erstmalige
Anwendung der International Financial Reporting Standards wird
die Definition der International Financial Reporting Standards
im Anhang A wie folgt geändert:
International
Financial Reporting Standards (IFRS)
Standards und
Interpretationen, die vom International Accounting Standards
Board (IASB) verabschiedet wurden. Sie bestehen aus:
(a)
International Financial Reporting Standards;
(b)
International Accounting Standards; sowie
(c)
Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen
Standing Interpretations Committee (SIC).
A21. Die Rubrik des
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards wird wie folgt geändert:
International
Financial Reporting Standard 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards (IFRS 1) ist
in den Paragraphen 1-47 sowie in den Anhängen A-C
festgelegt. Alle Paragraphen sind gleichrangig. Fett
gedruckte Paragraphen bestimmen die zentralen
Grundsätze. Im Anhang A definierte Begriffe werden bei
erstmaligem Erscheinen in einem Standard kursiv gedruckt.
Definitionen anderer Begriffe sind im Glossar der
International Financial Reporting Standards enthalten. IFRS
1 ist in Verbindung mit seiner Zielsetzung, den Grundlagen
für Schlussfolgerungen, dem Vorwort zu den International
Financial Reporting Standards und dem Rahmenkonzept für die
Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen zu
betrachten. IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Änderungen von Schätzungen und Fehler, stellt beim
Fehlen ausdrücklicher Leitlinien eine Grundlage für die
Auswahl und für die Anwendung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden bereit.
A22. Die Rubriken
aller anderen International Accounting Standards werden durch
eine neue Rubrik in folgender Form ersetzt:
International
Accounting Standard X Titel in Worten (IAS X) ist in den
Paragraphen 1-000 [sowie in den Anhängen A-C]* festgelegt.
Alle Paragraphen sind gleichrangig, behalten jedoch das
IASC-Format des Standards, mit dem dieser durch den IASB
verabschiedet wurde. IAS X ist in Verbindung mit [seiner
Zielsetzung, den Grundlagen für Schlussfolgerungen]†, dem Vorwort zu den International Financial Reporting
Standards und dem Rahmenkonzept für die Aufstellung
und Darstellung von Abschlüssen zu betrachten. IAS 8 Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und
Fehler, stellt beim Fehlen ausdrücklicher Leitlinien
eine Grundlage für die Auswahl und für die Anwendung von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereit.
* betrifft nur
diejenigen Anhänge, die zum Standard gehören.
† betrifft nur
Fälle, in denen der Standard eine Zielsetzung enthält oder
mit einer Grundlage für Schlussfolgerungen geliefert wird.
A23. In den
International Financial Reporting Standards einschließlich
der International Accounting Standards und Interpretationen,
Stand Dezember 2003 werden Hinweise auf die derzeit gültige
Fassung von IAS 8 Periodenergebnis, grundlegende Fehler und
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen
von Schätzungen und Fehler geändert.
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