VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
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Zeitpunkt des
Übergangs auf IFRS |
Der Beginn der frühesten Periode, für die ein Unternehmen
in seinem ersten IFRS-Abschluss vollständige
Vergleichsinformationen nach IFRS veröffentlicht.
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Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Ein Wert, der als Ersatz für Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder fortgeführte Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet
wird. Anschließende Abschreibungen gehen davon aus, dass
das Unternehmen den Ansatz des Vermögenswerts oder der
Schuld ursprünglich an diesem bestimmten Datum vorgenommen
hatte und dass seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten
dem als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten
angesetzten Wert entsprachen.
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Beizulegender Zeitwert
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Der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen,
vertragswilligen und voneinander unabhängigen
Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine
Schuld beglichen werden könnte. Erster IFRS-Abschluss Der
erste Abschluss eines Geschäftsjahres, in dem ein
Unternehmen die International Financial Reporting
Standards (IFRS) durch eine ausdrückliche und
uneingeschränkte Erklärung hinsichtlich der Befolgung von
IFRS anwendet. Erstmaliger Anwender Ein Unternehmen, das
seinen ersten IFRS-Abschluss veröffentlicht.
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Erster IFRS-Abschluss |
Der erste Abschluss eines Geschäftsjahres, in dem ein
Unternehmen die International Financial Reporting
Standards (IFRS) durch eine ausdrückliche und
uneingeschränkte Erklärung hinsichtlich der Befolgung von
IFRS anwendet.
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Erste IFRS Berichtsperiode |
Die am Berichtsstichtag
des ersten IFRS Abschlusses eines Unternehmens
endende Berichtsperiode
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Erstmaliger Anwender |
Ein Unternehmen, das seinen
ersten IFRS-Abschluss veröffentlicht.
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International Financial Reporting Standards (IFRS)
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Standards und Interpretationen, die vom International
Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet wurden. Sie
bestehen aus:
(a) International Financial Reporting Standards;
(b) International Accounting Standards; sowie
(c) Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen
Standing Interpretations Committee (SIC).
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IFRS-Eröffnungsbilanz |
Die (veröffentlichte oder unveröffentlichte) Bilanz eines
Unternehmens zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS.
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Vorherige Rechnungslegungs-grundsätze |
Die Rechnungslegungsbasis eines erstmaligen Anwenders
unmittelbar vor der Anwendung der IFRS
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Abschlussstichtag |
Das Ende der letzten, durch einen Abschluss oder einen
Zwischenbericht abgedeckten Periode.
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