Startseite Partner Suche Impressum Kontakt Diskussionsforum

-

-

Aktuelle Jobs

-

 

Jobbörse

 

-

Allgemein

-

 

Diskussionsforum

 

 

IFRS/IAS  

 

Newsletter  

Musterabschluss

Abschlüsse

-

Dienstleistungen

-

 

IFRS Anwendergruppe

 

 

Umstellungen auf IFRS  

Software/IFRS-Toolkit

-

Grundlagen

-

 

Was sind IFRS/IAS?

 

 

Was ist der IASB?  

 

Umstellungsprozess  

 

Endorsement  

Glossar

-

Mittelstand

-

 

IFRS für KMU  

-

Literatur

-

 

Presse

 

 

Aufsatzdatenbank  

 

Fachbücher  

Broschüren

-

Texte deutsch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Texte englisch

-

 

Framework

 

 

Standards  

Interpretations

-

Sonstiges

-

 

Gästebuch

 

 

Archive  

 

Links  

 

Über uns  

Sitemap


-

INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARD 5 (2005)

Zurück | Übersicht

  Quelle

-

VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33.

  Inhalt

-

Anhang B

Ergänzungen zu Anwendungen

Dieser Anhang ist Bestandteil des IFRS.

Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums

B1 Wie in Paragraph 9 ausgeführt, schließt eine Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums nicht die Klassifizierung eines Vermögenswertes (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten aus, wenn die Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, und ausreichende substanzielle Hinweise vorliegen, dass das Unternehmen weiterhin an seinem Plan zum Verkauf des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) festhält. Ein Abweichen von der in Paragraph 8 vorgeschriebenen Ein-Jahres-Frist ist daher in den folgenden Situationen zulässig, in denen solche Ereignisse oder Umstände eintreten:

(a) zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen einen Plan zur Veräußerung eines langfristigen Vermögenswertes (oder einer Veräußerungsgruppe) beschließt, erwartet es bei vernünftiger Betrachtungsweise, dass andere Parteien (mit Ausnahme des Käufers) die Übertragung des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) von Bedingungen abhängig machen werden, durch die sich der für den Verkaufsabschluss benötigte Zeitraum verlängern wird, und:

(i) die zur Erfüllun g dieser Bedingungen erforderlichen Maßnahmen können erst nach Erlangen einer festen Kaufverpflichtung ergriffen werden, und

(ii) es ist höchstwahrscheinlich, dass eine feste Kaufverpflichtung innerhalb von einem Jahr erlangt wird.

(b) ein Unternehmen erlangt eine feste Kaufverpflichtung, in deren Folge ein Käufer oder andere Parteien die Übertragung eines Vermögenswertes (oder einer Veräußerungsgruppe), die vorher als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, unerwartet von Bedingungen abhängig machen, durch die sich der für den Verkaufsabschluss benötigte Zeitraum verlängern wird, und:

(i) es sind rechtzeitig Maßnahmen zur Erfüllung der Bedingungen ergriffen worden, und

(ii) es wird ein günstiger Ausgang der den Verkauf verzögernden Faktoren erwartet.

(c) während der ursprünglichen Ein-Jahres-Frist treten Umstände ein, die vorher für unwahrscheinlich erachtet wurden, auf Grund dessen langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die vorher als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, nicht bis zum Ablauf dieser Frist veräußert werden, und:

(i) während der ursprünglichen Ein-Jahres-Frist hat das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der geänderten Umstände ergriffen,

(ii) der langfristige Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) wird aktiv zu einem Preis vermarktet, der angesichts der geänderten Umstände angemessen ist, und

(iii) die in den Paragraphen 7 und 8 genannten Kriterien werden erfüllt.

 

Zurück | Übersicht

 


 

Anzeige

Newsletter:

Name

E-Mail

-

Partner

-

RöverBrönner KG

-

Mediadaten

-

 

Zugriffszahlen

 

Onlinewerbung

-

Veranstalter

-

 

AvenDATA GmbH

 

 

Digitale Signatur

 

 

GDPdU Portal

 

 

Unternehmens-nachfolge

 

 

Verfahrens-dokumentation

 

 

AvenDATA GmbH. Kaiserin-Augusta-Allee 14 . D-10553 Berlin . Deutschland
  Tel +49 30 700 157 500 . Fax +49 30 700 157 599  . E-mail: webmaster@ifrs-portal.com