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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12
bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis
14, 18 bis 27 und 30 bis 33
Inhalt |
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Zeitpunkt
des Inkrafttretens
23.
Dieser Standard ist
erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005
oder danach beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wenn ein
Unternehmen diesen Standard für
Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Januar 2005
beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
Rücknahme
von IAS 10 (überarbeitet 1999)
24.
Dieser Standard ersetzt IAS 10 Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag (überarbeitet
1999).
Anhang
Änderungen anderer
Verlautbarungen
Die
Änderungen in diesem Anhang sind erstmals in der ersten
Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach
beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden. Wird dieser Standard auf eine frühere
Berichtsperiode angewendet, sind diese Änderungen
entsprechend auch anzuwenden.
A1.
In IAS 22 Unternehmenszusammenschlüsse
wird der Paragraph 97 wie
folgt geändert:
97.
Unternehmenszusammenschlüsse, die nach dem Bilanzstichtag
und vor dem Stichtag der Freigabe des Abschlusses eines
der zusammengeführten Unternehmen zur Veröffentlichung
durchgeführt wurden, sind dann anzugeben, wenn
sie wesentlich sind und deren unterlassene Angabe die
wirtschaftliche Entscheidung beeinflussen könnte,
die Adressaten auf der Grundlage des Abschlusses treffen
(siehe IAS 10 Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag).
A2.
In IAS 35 Aufgabe von
Geschäftsbereichen wird der
Paragraph 32 wie folgt geändert:
32.
Der Abgang von Vermögenswerten, die Tilgung von Schulden
und die bindenden Verkaufsverträge, auf die im
vorhergehenden Paragraphen
Bezug genommen wurde, können zeitgleich mit dem die
erstmalige Angabe auslösenden Ereignis
oder innerhalb der Berichtsperiode, in der das die
erstmalige Angabe auslösende Ereignis eintritt, oder in
einer späteren Berichtsperiode eintreten. Wurden einige der
Vermögenswerte, die dem aufzugebenden Geschäftsbereich
zuzurechnen sind, bereits verkauft oder sind diese
Vermögenswerte Gegenstand eines oder mehrerer bindender
Verkaufsverträge, die nach dem Bilanzstichtag, aber vor der
Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung durch
das Verwaltungsorgan eingegangen wurden, so enthält dieser
Abschluss gemäß IAS 10 Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag
die
nach Paragraph 31 erforderlichen Angaben, wenn die
Ereignisse wesentlich sind und
deren unterlassene Angabe die wirtschaftliche Entscheidung
beeinflussen könnte, die Adressaten auf der Grundlage
des Abschlusses treffen.
A3.
In IAS 37 Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen werden
Paragraph 18 der Einführung und Paragraph 75
wie folgt geändert und Paragraph 96 gestrichen:
18.
Der Standard definiert eine Eventualschuld als:
(a)
…
75.
Allein durch einen Restrukturierungsbeschluss des
Managements oder eines Aufsichtsorgans vor dem
Bilanzstichtag entsteht noch
keine faktische Verpflichtung zum Bilanzstichtag, sofern das
Unternehmen nicht vor dem Bilanzstichtag:
(a)
mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans begonnen hat;
oder
(b)
den Betroffenen gegenüber die Hauptpunkte des
Restrukturierungsplans ausreichend detailliert mitgeteilt
hat, um in diesen eine
gerechtfertigte Erwartung zu wecken, dass die
Restrukturierung von dem Unternehmen durchgeführt
wird.
Wenn
ein Unternehmen mit der Umsetzung eines
Restrukturierungsplans erst nach dem Bilanzstichtag beginnt oder
den Betroffenen die Hauptpunkte erst nach dem Bilanzstichtag
ankündigt, ist eine Angabe gemäß IAS 10 Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag erforderlich,
sofern die Restrukturierung wesentlich und deren
unterlassene Angabe die
wirtschaftliche Entscheidung beeinflussen könnte, die
Adressaten auf der Grundlage des Abschlusses treffen.
96.
[gestrichen]
A4.
In den International Financial Reporting Standards
einschließlich der International Accounting Standards und
Interpretationen, Stand Dezember
2003 anzuwenden sind, sind die Verweise auf die aktuelle
Fassung des IAS 10 Ereignisse nach
dem Bilanzstichtag geändert
worden.
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