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VERORDNUNG (EG)
Nr. 1725/2003
DER KOMMISSION
vom 29. September 2003
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG)
Nr. 1606/2002
des Europäischen Parlaments und des Rates
Inhalt |
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Dieser umgegliederte International Accounting Standard
ersetzt die vom Board ursprünglich im November 1982
genehmigte Fassung. Der Standard wird in der
überarbeiteten Form dargestellt, die seit 1991 für
International Accounting Standards üblich ist. Es wurden
bestimmte terminologische Anpassungen an die aktuelle
IASCAnwendung vorgenommen, wobei der ursprünglich
genehmigte Text nicht grundlegend verändert wurde.
Im Mai 1999 änderte IAS 10 (überarbeitet 1999), Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag, Paragraph 11. Der geänderte Text trat
in Kraft, als IAS 10 (überarbeitet 1999) in Kraft trat — d. h.
er war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1.
Januar 2000 oder danach beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden.
Im Januar 2001 wurde der Paragraph 2 durch IAS 41,
Landwirtschaft, geändert. Der geänderte Text ist erstmals in
der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2003 oder danach
beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Eine SIC Interpretation bezieht sich auf IAS 20:
— SIC-10: Beihilfen der öffentlichen Hand —Kein spezifischer
Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten.
Die fett und kursiv gedruckten Vorschriften sind in
Verbindung mit den Hintergrundmaterialien und den
Anwendungsleitlinien dieses Standards sowie in Verbindung mit
dem Vorwort zu den International Accounting Standards zu
betrachten. International Accounting Standards brauchen nicht
auf unwesentliche Sachverhalte angewendet zu werden (siehe
Paragraph 12 des Vorwortes).
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