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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn.
1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41
und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis
33
Inhalt |
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Zeitpunkt des Inkrafttretens
43.
Dieser Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode
eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wenn ein
Unternehmen diesen Standard für
Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Januar 2005
beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
Rücknahme
anderer Verlautbarungen
44.
Dieser Standard ersetzt IAS 27 Konzernabschlüsse
und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (überarbeitet
2000).
45.
Der Standard ersetzt außerdem SIC-33, Vollkonsolidierungs-
und Equity-Methode – Potenzielle Stimmrechte und Ermittlung von
Beteiligungsquoten.
Anhang
Änderungen
anderer Verlautbarungen
Die
Änderungen in diesem Anhang sind erstmals in der ersten
Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach
beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden. Falls ein Unternehmen diesen Standard für eine
frühere Periode anwendet, gelten diese Änderungen auch für
die frühere Periode.
A1.
In IAS 22 Unternehmenszusammenschlüsse wird Paragraph
1 geändert und lautet wie folgt:
1.
Folgende Begriffe werden in diesem Standard mit der
angegebenen Bedeutung verwendet:
…
Ein
Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen
Unternehmen, einschließlich einer Nicht-Kapitalgesellschaft,
wie etwa einer Personengesellschaft, (als Mutterunternehmen
bezeichnet) beherrscht wird.
Der
Minderheitsanteil ist der Teil des Periodenergebnisses und des
Reinvermögens eines Tochterunternehmens, der
auf Anteile entfällt, die nicht direkt vom Mutterunternehmen
oder nicht indirekt über andere Tochterunternehmen vom
Mutterunternehmen gehalten werden.
A2.
[Änderung betrifft nicht den Kerntext der Standards]
A3.
SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften wird
geändert, wie nachstehend beschrieben.
Der
Verweis wird geändert und lautet wie folgt:
Verweis:
IAS 27
Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS
Die
Paragraphen 9, 10 und 11 werden geändert und lauten wie
folgt:
9.
Im Zusammenhang mit einer SPE kann Beherrschung durch die
Vorherbestimmung der Geschäftstätigkeit der SPE (die als
„Autopilot“ tätig ist) oder anders entstehen. IAS 27.13
gibt mehrere Umstände an, die eine Beherrschung sogar in
den Fällen zur Folge haben, in denen ein Unternehmen die
Hälfte der Stimmrechte eines anderen Unternehmens oder
weniger hält. Daneben kann eine Beherrschung sogar in
Fällen bestehen, in denen ein Unternehmen wenig oder kein
Eigenkapital der Zweckgesellschaft (SPE) hält. Die
Anwendung des Control-Konzeptes erfordert in
jedem einzelnen Fall eine Beurteilung unter
Berücksichtigung sämtlicher relevanter Faktoren.
10.
Zusätzlich zu den in IAS 27.13 beschriebenen Situationen
können zum Beispiel folgende Umstände auf ein Verhältnis
hinweisen, bei dem ein Unternehmen eine Zweckgesellschaft
beherrscht und folglich die Zweckgesellschaft zu
konsolidieren hat (zusätzliche Anwendungsleitlinien werden
im Anhang dieser Interpretation aufgeführt):
(a)
bei wirtschaftlicher Betrachtung wird die
Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zu Gunsten des
Unternehmens entsprechend seiner besonderen
Geschäftsbedürfnisse geführt, so dass das Unternehmen
Nutzen aus der
Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zieht;
(b)
bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen
über die Entscheidungsmacht, die Mehrheit des Nutzens aus
der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zu ziehen,
oder das Unternehmen hat durch die Einrichtung eines
„Autopilot“-Mechanismus diese Entscheidungsmacht
delegiert;
(c)
bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen
über das Recht, die Mehrheit des Nutzens aus der
Zweckgesellschaft zu ziehen, und ist deshalb unter
Umständen Risiken ausgesetzt, die mit der
Geschäftstätigkeit der
Zweckgesellschaft verbunden sind;
oder
(d)
bei wirtschaftlicher Betrachtung behält das Unternehmen
die Mehrheit der mit der Zweckgesellschaft verbundenen
Residual- oder Eigentumsrisiken oder Vermögenswerte, um
Nutzen aus ihrer Geschäftstätigkeit zu ziehen.
11.
[gestrichen]
A4.
Bei den International Financial Reporting Standards,
einschließlich der International Accounting Standards und
Interpretationen, Stand Dezember 2003, werden die Verweise auf
die aktuelle Version von IAS 27 Konzernabschlüsse und Bilanzierung
von Anteilen an Tochterunternehmen geändert in IAS 27 Konzern-
und separate Einzelabschlüsse nach IFRS.
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