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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 27 (2006)

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  Quelle

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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33

  Inhalt

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Zeitpunkt des Inkrafttretens

43. Dieser Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wenn ein Unternehmen diesen Standard für Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Januar 2005 beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.

Rücknahme anderer Verlautbarungen

44. Dieser Standard ersetzt IAS 27 Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (überarbeitet 2000).

45. Der Standard ersetzt außerdem SIC-33, Vollkonsolidierungs- und Equity-Methode – Potenzielle Stimmrechte und Ermittlung von Beteiligungsquoten.

Anhang

Änderungen anderer Verlautbarungen

Die Änderungen in diesem Anhang sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Falls ein Unternehmen diesen Standard für eine frühere Periode anwendet, gelten diese Änderungen auch für die frühere Periode.

A1. In IAS 22 Unternehmenszusammenschlüsse wird Paragraph 1 geändert und lautet wie folgt:

1. Folgende Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, einschließlich einer Nicht-Kapitalgesellschaft, wie etwa einer Personengesellschaft, (als Mutterunternehmen bezeichnet) beherrscht wird.

Der Minderheitsanteil ist der Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens eines Tochterunternehmens, der auf Anteile entfällt, die nicht direkt vom Mutterunternehmen oder nicht indirekt über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten werden.

A2. [Änderung betrifft nicht den Kerntext der Standards]

A3. SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften wird geändert, wie nachstehend beschrieben.

Der Verweis wird geändert und lautet wie folgt:

Verweis: IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS

Die Paragraphen 9, 10 und 11 werden geändert und lauten wie folgt:

9. Im Zusammenhang mit einer SPE kann Beherrschung durch die Vorherbestimmung der Geschäftstätigkeit der SPE (die als „Autopilot“ tätig ist) oder anders entstehen. IAS 27.13 gibt mehrere Umstände an, die eine Beherrschung sogar in den Fällen zur Folge haben, in denen ein Unternehmen die Hälfte der Stimmrechte eines anderen Unternehmens oder weniger hält. Daneben kann eine Beherrschung sogar in Fällen bestehen, in denen ein Unternehmen wenig oder kein Eigenkapital der Zweckgesellschaft (SPE) hält. Die Anwendung des Control-Konzeptes erfordert in jedem einzelnen Fall eine Beurteilung unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Faktoren.

10. Zusätzlich zu den in IAS 27.13 beschriebenen Situationen können zum Beispiel folgende Umstände auf ein Verhältnis hinweisen, bei dem ein Unternehmen eine Zweckgesellschaft beherrscht und folglich die Zweckgesellschaft zu konsolidieren hat (zusätzliche Anwendungsleitlinien werden im Anhang dieser Interpretation aufgeführt):

(a) bei wirtschaftlicher Betrachtung wird die Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zu Gunsten des Unternehmens entsprechend seiner besonderen Geschäftsbedürfnisse geführt, so dass das Unternehmen Nutzen aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zieht;

(b) bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen über die Entscheidungsmacht, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zu ziehen, oder das Unternehmen hat durch die Einrichtung eines „Autopilot“-Mechanismus diese Entscheidungsmacht delegiert;

(c) bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen über das Recht, die Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu ziehen, und ist deshalb unter Umständen Risiken ausgesetzt, die mit der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft verbunden sind;

oder

(d) bei wirtschaftlicher Betrachtung behält das Unternehmen die Mehrheit der mit der Zweckgesellschaft verbundenen Residual- oder Eigentumsrisiken oder Vermögenswerte, um Nutzen aus ihrer Geschäftstätigkeit zu ziehen.

11. [gestrichen]

A4. Bei den International Financial Reporting Standards, einschließlich der International Accounting Standards und Interpretationen, Stand Dezember 2003, werden die Verweise auf die aktuelle Version von IAS 27 Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen geändert in IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS.

 

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