|
VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn.
1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41
und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis
33
Inhalt |
|
- |
Zeitpunkt des Inkrafttretens
41.
Dieser Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode
eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wenn ein
Unternehmen diesen Standard für
Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Januar 2005
beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.
Rücknahme
anderer Verlautbarungen
42.
Dieser Standard ersetzt IAS 28 Bilanzierung
von Anteilen an assoziierten Unternehmen (überarbeitet
2000).
43.
Dieser Standard ersetzt die folgenden Interpretationen:
(a)
SIC-3 Eliminierung von nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten aus Transaktionen mit
assoziierten Unternehmen;
(b)
SIC-20 Equity-Methode –
Erfassung von Verlusten; und
(c)
SIC-33 Vollkonsolidierungs-
und Equity-Methode – Potenzielle Stimmrechte und
Ermittlung von Beteiligungsquoten.
Anhang
Änderung
anderer Verlautbarungen
Die
Änderungen in diesem Anhang sind
erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005
oder danach beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden. Falls ein
Unternehmen diesen Standard für eine frühere Periode
anwendet, gelten diese Änderungen auch
für diese frühere Periode.
A1.
In den International Financial Reporting Standards,
einschließlich den International Accounting Standards und
Interpretationen, Stand Dezember
2003, werden die Verweise auf die gegenwärtige Version von
IAS 28 Bilanzierung von Anteilen
an assoziierten Unternehmen geändert
in IAS 28 Anteile an
assoziierten Unternehmen.
Zurück |
Übersicht
|