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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 30 (2006)

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  Quelle

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VERORDNUNG (EG) Nr. 1725/2003 DER KOMMISSION vom 29. September 2003
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates

  Inhalt

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Dieser umgegliederte International Accounting Standard ersetzt die vom Board ursprünglich im Juni 1990 genehmigte Fassung. Der Standard wird in der überarbeiteten Form dargestellt, die seit 1991 für International Accounting Standards üblich ist. Es wurden bestimmte terminologische Anpassungen an die aktuelle IASC-Anwendung vorgenommen, wobei der ursprünglich genehmigte Text nicht grundlegend verändert wurde.

1998 wurden die Paragraphen 24 und 25 des IAS 30 geändert. Die Änderungen ersetzen Verweise auf IAS 25, Bilanzierung von Finanzinvestitionen, durch Verweise auf IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

1999 wurden die Paragraphen 26, 27, 50 und 51 des IAS 30 geändert. Diese Änderungen ersetzen die Verweise auf IAS 10, Erfolgsunsicherheiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, durch Verweise auf IAS 37, Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, und entsprechen der in IAS 37 aufgestellten Terminologie.

Die fett und kursiv gedruckten Vorschriften sind in Verbindung mit den Hintergrundmaterialien und den Anwendungsleitlinien dieses Standards sowie in Verbindung mit dem Vorwort zu den International Accounting Standards zu betrachten. International Accounting Standards brauchen nicht auf unwesentliche Sachverhalte angewendet zu werden (siehe Paragraph 12 des Vorwortes).

 

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